Betreff
Wahl des Kreisrates
Vorlage
V-KA/20/611/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, Herrn Leitenden Kreisverwaltungsdirektor Ansgar Meyer auf Vorschlag von Herrn Landrat Johann Wimberg nach der Genehmigung des Haushaltes 2021, voraussichtlich ab dem 01.04.2021, für die Dauer von 8 Jahren zum Kreisrat beim Landkreis Cloppenburg zu wählen.


Sachverhalt:

Mit Beschluss des Kreistages zur Vorlage V-KA/20/610 ist auf eine Ausschreibung zur Besetzung der Wahlbeamtenstelle eines Kreisrates verzichtet worden.

 

Ergänzung zur ursprünglichen Vorlage:

Die nachfolgenden Ausführungen haben informatorischen Charakter und dient als Grundlage für den Tagesordnungspunkt „Wahl des Kreisrates“.

 

Wie in der Kreisausschusssitzung am 27.10.2020 mitgeteilt, ist für den Tagesordnungspunkt „Verzicht auf Ausschreibung einer Wahlbeamtenstelle“ ein Umlaufbeschluss des Kreistages eingeholt worden.

Hintergrund ist, dass für die Beschlussfassung gemäß § 109 Abs. 1 Satz 5 NKomVG eine Mehrheit von drei Viertel der Mitglieder des Kreistages erforderlich ist. Diese lässt sich aktuell wegen der im Rahmen des Pandemie-Geschehens fraktionsübergreifend vereinbarte Reduzierung der teilnehmenden Kreistagsmitglieder an der nächsten Sitzung des Kreistages nicht realisieren. Auch ist nicht absehbar, dass sich die Situation zeitnah wieder ändern wird.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Umlaufverfahrens ist die Sonderregelung des neuen §  182 NKomVG in epidemischen Lagen. Danach kann der Kreistag auf Vorschlag des Landrates gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschließen, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder des Kreistages damit einverstanden erklären.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Stelle eines Laufbahnbeamten A 16 des Dezernenten III – Bauen und Umwelt – im Stellenplan wieder in eine Wahlbeamtenstelle umzuwandeln und auf eine Ausschreibung dieser Wahlbeamtenstelle des Kreisrates zu verzichten.

 

Das auf dieser Grundlage initiierte Umlaufverfahren zur Beschlussfassung im Kreistag hatte folgendes Ergebnis:

Mit dem Umlaufverfahren haben sich 43 Kreistagsmitglieder einverstanden erklärt, so dass dieses Verfahren zulässig ist.

 

In der Sache hat der Kreistag mehrheitlich mit 40 Ja-Stimmen folgenden Beschluss gefasst:

Die Stelle eines Laufbahnbeamten A 16 des Dezernenten III – Bauen und Umwelt – wird im Stellenplan 2021 wieder in eine Wahlbeamtenstelle umgewandelt. Auf die öffentliche Ausschreibung dieser Walbeamtenstelle des Kreisrates wird verzichtet.

 

Die für die Beschlussfassung nach § 109 Abs. 1 Satz 5 NKomVG erforderliche Mehrheit von drei Vierteln der Vertreter im Kreistag ist erfüllt.

Die Veröffentlichung des Beschlusses ist gemäß § 182 Abs. 2 Satz 2 NKomVG erfolgt.

 

 

Ursprüngliche Vorlage:

Landrat Wimberg schlägt für die Wahlbeamtenstelle des Kreisrates Herrn Leitenden Kreisverwaltungsdirektor Ansgar Meyer vor. Die Wahl soll nach Genehmigung des Haushaltes 2021, voraussichtlich zum 01.04.2021, erfolgen. Die Wahlzeit beträgt 8 Jahre.

 

Der berufliche Werdegang des Bewerbers wird kurz skizziert:

 

Herr Meyer ist nach seiner Ausbildung in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) zum 01.08.1991 zunächst als Sachbearbeiter im Amt für Natur- und Umweltschutz eingesetzt worden. Es folgte vom 15.08.1996 ein Wechsel in das Sozialamt, hier in den Bereich Heimaufsicht. Zum 01.07.2002 hat Herr Meyer die Abteilungsleitung im Sachgebiet Hilfe für Senioren im Sozialamt übernommen, bevor er zum 01.08.2003 mit den Aufgaben des Pressesprechers des Landkreises Cloppenburg betraut wurde. Zum 01.03.2014 ist Herr Meyer zum Amtsleiter des Amtes für Wasser- und Abfallwirtschaft berufen worden, zunächst kommissarisch und ab 01.10.2014 endgültig. 2016 hat er im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme die Befähigung für die Übernahme von Ämtern der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst) erworben. Seit dem 01.07.2017 ist Herr Meyer als Nachfolger von Herrn Raue als Leiter des Dezernates III – Bauen und Umwelt – eingesetzt. Er ist zuständig für die Ämter 60 – Bauamt, 61 – Planungsamt und 70 – Umweltamt.

 


Finanzierung:

P1.111000 – Kreisorgane