Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag
wird empfohlen zu beschließen, Herrn Leitenden Kreisverwaltungsdirektor Ansgar
Meyer auf Vorschlag von Herrn Landrat Johann Wimberg nach der Genehmigung des
Haushaltes 2021, voraussichtlich ab dem 01.04.2021, für die Dauer von 8 Jahren
zum Kreisrat beim Landkreis Cloppenburg zu wählen.
Sachverhalt:
Mit
Beschluss des Kreistages zur Vorlage V-KA/20/610 ist auf eine Ausschreibung zur
Besetzung der Wahlbeamtenstelle eines Kreisrates verzichtet worden.
Ergänzung zur ursprünglichen Vorlage:
Die
nachfolgenden Ausführungen haben informatorischen Charakter und dient als
Grundlage für den Tagesordnungspunkt „Wahl des Kreisrates“.
Wie in
der Kreisausschusssitzung am 27.10.2020 mitgeteilt, ist für den
Tagesordnungspunkt „Verzicht auf Ausschreibung einer Wahlbeamtenstelle“ ein
Umlaufbeschluss des Kreistages eingeholt worden.
Hintergrund
ist, dass für die Beschlussfassung gemäß § 109 Abs. 1 Satz 5 NKomVG eine
Mehrheit von drei Viertel der Mitglieder des Kreistages erforderlich ist. Diese
lässt sich aktuell wegen der im Rahmen des Pandemie-Geschehens
fraktionsübergreifend vereinbarte Reduzierung der teilnehmenden
Kreistagsmitglieder an der nächsten Sitzung des Kreistages nicht realisieren.
Auch ist nicht absehbar, dass sich die Situation zeitnah wieder ändern wird.
Rechtsgrundlage
für die Durchführung des Umlaufverfahrens ist die Sonderregelung des neuen
§ 182 NKomVG in epidemischen Lagen. Danach kann der Kreistag auf
Vorschlag des Landrates gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG über bestimmte
Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschließen, wenn sich vier Fünftel der
Mitglieder des Kreistages damit einverstanden erklären.
Der
Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 mehrheitlich folgenden Beschluss
gefasst:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die
Stelle eines Laufbahnbeamten A 16 des Dezernenten III – Bauen und Umwelt – im
Stellenplan wieder in eine Wahlbeamtenstelle umzuwandeln und auf eine
Ausschreibung dieser Wahlbeamtenstelle des Kreisrates zu verzichten.
Das auf
dieser Grundlage initiierte Umlaufverfahren zur Beschlussfassung im Kreistag
hatte folgendes Ergebnis:
Mit dem Umlaufverfahren haben sich 43
Kreistagsmitglieder einverstanden erklärt, so dass dieses Verfahren zulässig
ist.
In der Sache hat der
Kreistag mehrheitlich mit 40 Ja-Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
Die Stelle eines
Laufbahnbeamten A 16 des Dezernenten III – Bauen und Umwelt – wird im
Stellenplan 2021 wieder in eine Wahlbeamtenstelle umgewandelt. Auf die öffentliche
Ausschreibung dieser Walbeamtenstelle des Kreisrates wird verzichtet.
Die für die Beschlussfassung nach § 109 Abs. 1 Satz
5 NKomVG erforderliche Mehrheit von drei Vierteln der Vertreter im Kreistag ist
erfüllt.
Die Veröffentlichung des Beschlusses ist gemäß § 182
Abs. 2 Satz 2 NKomVG erfolgt.
Ursprüngliche
Vorlage:
Landrat
Wimberg schlägt für die Wahlbeamtenstelle des Kreisrates Herrn Leitenden
Kreisverwaltungsdirektor Ansgar Meyer vor. Die Wahl soll nach Genehmigung des
Haushaltes 2021, voraussichtlich zum 01.04.2021, erfolgen. Die Wahlzeit beträgt
8 Jahre.
Der
berufliche Werdegang des Bewerbers wird kurz skizziert:
Herr
Meyer ist nach seiner Ausbildung in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
(ehemals gehobener Dienst) zum 01.08.1991 zunächst als Sachbearbeiter im Amt
für Natur- und Umweltschutz eingesetzt worden. Es folgte vom 15.08.1996 ein
Wechsel in das Sozialamt, hier in den Bereich Heimaufsicht. Zum 01.07.2002 hat
Herr Meyer die Abteilungsleitung im Sachgebiet Hilfe für Senioren im Sozialamt
übernommen, bevor er zum 01.08.2003 mit den Aufgaben des Pressesprechers des
Landkreises Cloppenburg betraut wurde. Zum 01.03.2014 ist Herr Meyer zum
Amtsleiter des Amtes für Wasser- und Abfallwirtschaft berufen worden, zunächst
kommissarisch und ab 01.10.2014 endgültig. 2016 hat er im Rahmen einer
Qualifizierungsmaßnahme die Befähigung für die Übernahme von Ämtern der
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst) erworben. Seit dem
01.07.2017 ist Herr Meyer als Nachfolger von Herrn Raue als Leiter des
Dezernates III – Bauen und Umwelt – eingesetzt. Er ist zuständig für die Ämter
60 – Bauamt, 61 – Planungsamt und 70 – Umweltamt.
Finanzierung:
P1.111000
– Kreisorgane