Betreff
Antrag des SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Bau eines Kunstrasenkleinfeldes
Vorlage
V-KUL/21/194
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Bau eines Kunstrasenkleinfeldes unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Garrel einen Zuschuss in Höhe von bis zu 21.600,00 EUR.


Sachverhalt:

Der SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. stellte mit Datum vom 15.09.2020 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Bau eines Kunstrasenkleinfeldes. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

Die Gesamtkosten betragen entsprechend dem eingeholten Angebot und der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 108.000,00 EUR.

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis vorzulegen, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist.

Die Gemeinde Garrel wird die Maßnahme grundsätzlich mit einem Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, also 108.000,00 EUR, höchstens mit einem Betrag von 32.400 EUR bezuschussen. Eine entsprechende Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Garrel erfolgt Anfang Dezember 2020.

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in Höhe von 20 % der bezuschussungsfähigen Baukosten, also in Höhe von bis zu 21.600,00 EUR gewährt werden.


Finanzierung:

Im Haushalt 2020 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

PSP-Element (Produkt) I1.400.131.525.020

Sachkonto: 781800


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 15.09.2020