Sachverhalt:
Zum Stand der Planungen
wird in der Sitzung berichtet.
Netzentwicklungsplan 2035
(2021)
Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 29. Januar 2021 den ersten
Entwurf eines Netzentwicklungsplans für das Zieljahr 2035 veröffentlicht.
Eine neue Verbindung DC 34 Rastede – Bürstadt (Hessen, nahe Mannheim)
ist für das Szenario C 2035 vorgesehen. Diese Verbindung verläuft östlich
parallel zur Verbindung DC 21 Wilhelmshaven – Uentrop. Im letzten NEP 2030
(2019) war die Verbindung als Verlängerung dieser Verbindung von Uentrop nach
Altbach enthalten (Maßnahme DC 23).
Dazu führt der Netzentwicklungsplan aus:
Im Szenario C 2035 sind gegenüber dem Szenario B 2035 weitere 125 km an
AC-Netzverstärkungen erforderlich. Darüber hinaus steigt der Bedarf um eine
weitere HGÜ-Verbindung (DC34) mit 2 GW Übertragungskapazität und einer Länge
von rund 530 km. Als Grund wird die höhere Einspeisung erneuerbarer Energien im
Norden und dementsprechend höherer Transportbedarf nach Süden genannt. Die
Vielzahl an zusätzlichen Offshore-Anschlüssen im Vergleich zum NEP 2030 (2019)
hat zu der Bewertung geführt, dass es netztechnisch sinnvoller ist, die
Verbindung direkt im Norden Niedersachsens beginnen zu lassen.
Im Langfristszenario B 2040 wird festgestellt, dass über die in 2035
identifizierten DC-Maßnahmen (DC31 und DC34) hinaus in B 2040 keine weiteren
DC-Maßnahmen erforderlich sein werden. Die bereits im Bundesbedarfsplangesetz
vorgesehenen Maßnahmen DC 21 und DC 25, die mit hoher Wahrscheinlichkeit durch
den Landkreis Cloppenburg führen werden, sind in allen drei Szenarien als
notwendig vermerkt.
Planfeststellungsverfahren
380kV Conneforde – Cloppenburg – Merzen
Die Planfeststellung soll mit dem Planungsabschnitt 1 (Conneforde – Bad
Zwischenahn) beginnen. Es folgen die im Bereich des Landkreises Cloppenburg
liegenden Abschnitte 2a (Beverbruch – Umspannwerk Garrel/Ost) und 3
(Umspannwerk Garrel/Ost – Umspannwerk Cappeln/West).
Der Abschnitt 2 (Bad Zwischenahn – Beverbruch) wurde aufgrund eines
notwendigen Zielabweichungsverfahrens zurück gestellt.
Bisher wurde noch kein Verfahren eröffnet. Mit dem Beginn des Verfahrens
für den Abschnitt 2a wird nach Aussage der Tennet voraussichtlich im zweiten
Quartal 2021 gerechnet.
Die neu zu errichtenden Umspannwerke Garrel/Ost und Cappeln/West sind
nicht Teil der Planfeststellungsverfahren, sondern werden nach
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) gesondert genehmigt.
Genehmigungsverfahren
Umspannwerk Cappeln/West im Zuge 380kV CCM
Der Standort für das Umspannwerk wurde in der Gemeinde Cappeln, südlich
der Kampstraße, gesichert.
Die Anlagen sollen durch ein Antragsverfahren nach
Bundesimmissionsschutzgesetz durch das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg genehmigt
werden. Das Genehmigungsverfahren wurde am 26.11.2020 mit einer
Antragskonferenz eingeleitet.
Genehmigungsverfahren
Umspannwerk Garrel/Ost im Zuge 380kV CCM
Der Standort für das Umspannwerk wurde in der Gemeinde Garrel, südlich
der Beverbrucher Straße, gesichert.
Die Anlagen sollen durch ein Antragsverfahren nach
Bundesimmissionsschutzgesetz durch das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg genehmigt
werden. Das Genehmigungsverfahren wurde am 13.02.2020 mit einer
Antragskonferenz eingeleitet.
Ausbau der 110kV
Hochspannungsleitung Essen (Oldb.) – Dinklage
Die Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren werden durch den
Netzbetreiber Avacon erstellt.
Ausbau der 110kV
Hochspannungsleitung Cloppenburg(West) – Essen (Oldb.)
Die Avacon lässt auch für einen Ersatzneubau zur Netzverstärkung der 110
kV Leitung zwischen Cloppenburg/West und Essen Oldb. die
Planfeststellungsunterlagen erstellen.
DC21/ DC25
Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor.
PSP-Element (Produkt): P1.511000