- Stadt Cloppenburg, Krippe St. Andreas
Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2009 Neuregelungen bezüglich der Bezuschussung von Krippenbauten und deren Ausstattung beschlossen. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.
Der Antrag der kreisangehörigen Stadt/ Gemeinde auf Landesförderung wird hierbei gleichzeitig als Antrag auf Gewährung des Landkreiszuschusses gewertet.
Im Rahmen der Entscheidungen über die vorliegenden Anträge auf Bezuschussung in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusse wurde bereits in der Vorlage darauf hingewiesen, dass schon jetzt abzusehen ist, dass die Fördersumme des Landes nicht ausreichen wird, um die weiteren noch geplanten Krippenbauten im Landkreis zu finanzieren. Diesbezüglich wurde auf den Kreistagsbeschluss vom 24.03.2009 hingewiesen, wonach der Landkreis Cloppenburg sich bereit erklärt hat, nach Ausschöpfung der Bundes- und Landesmittel bei Bedarf noch weitere Maßnahmen entsprechend den Richtlinien des Landes zu fördern.
Diese Thematik wurde in der letzten Sitzung des Arbeitskreises Soziales am 23.06.2011 und anschließend in der HVB-Tagung mit den Bürgermeistern am 28.06.2011 besprochen.
Entsprechend dem Vorschlag des Arbeitskreises Soziales haben die Hauptverwaltungsbeamten in ihrer Dienstbesprechung folgender Vorgehensweise zugestimmt: Die Städte und Gemeinden werden weiterhin die Landesförderung für den Bau von Krippen beantragen, auch wenn sie ihre ermittelte Zuschussquote bereits ausgeschöpft haben. Die beantragten Mittel werden bis zur endgültigen Entscheidung, ob weitere Fördermittel bereitgestellt werden, von den Städten und Gemeinden vorfinanziert. Werden die Förderanträge endgültig abgelehnt, verständigen sich Landkreis und Gemeinden über die Kostenverteilung, wobei bis zum Ende der Laufzeit die abgeschlossene Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben für die Kinderbetreuung durch die Städte/ Gemeinden maßgeblich ist.
Bezüglich der drei gestellten Anträge auf Landesförderung ergibt sich folgendes:
Der Antrag auf Bezuschussung der Kinderkrippe in Höltinghausen, Gemeinde Emstek, durch den Landkreis wird zunächst zurückgestellt, da die ermittelte Zuschussquote bereits ausgeschöpft ist.
Für die Kinderkrippe in Altenoythe in Trägerschaft des Caritas-Vereins Altenoythe e.V. wurde ein Antrag auf Landesförderung für die Ausstattung der Krippe über die Stadt Friesoythe gestellt. Der Caritas-Verein hat sich bereit erklärt, den restlichen Fehlbetrag aus Eigenmitteln zu begleichen.
Es ist daher lediglich über folgenden Antrag bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden:
Stadt Cloppenburg, St. Andreas
Die Stadt Cloppenburg hat mit Datum vom 29.06.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für die Schaffung einer Krippengruppe mit 14 Krippenplätzen im vorhandenen Kath. Kindergarten St. Andreas in Cloppenburg gestellt. Die Krippengruppe soll durch den Umbau der Räumlichkeiten der bisherigen Hortgruppe geschaffen werden.
Die Gesamtausgaben für den Umbau wurden mit 16.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 15.200,00 Euro (95 % der Ausgaben).
Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 23.200,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 21.000,00 Euro (1.500,00 Euro x
14 Krippenplätze = Höchstbetrag).
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Umbau 16.000,00 Euro
Beantragte
Fördermittel (Höchstsatz 95%) 15.200,00
Euro
Fehlbetrag 800,00 Euro
Kostenübernahme BMO (20%) 160,00 Euro
Restlicher Fehlbetrag 640,00 Euro
Anteil
Landkreis (50%) 320,00 Euro
Kosten für die Ausstattung 23.200,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz) 21.000,00 Euro
Fehlbetrag 2.200,00 Euro
Kostenübernahme BMO (20%) 440,00 Euro
Restlicher Fehlbetrag 1.760,00 Euro
Anteil
Landkreis (50%) 880,00 Euro
Landkreisanteil
zusammen 1.200,00 Euro
Bislang wurden den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg Fördergelder in Höhe von 3.053.182,92 Euro für die Schaffung von 17 Krippengruppen vom Land bewilligt. Die Entscheidung über beantragte Fördergelder in Höhe von 2.428.370,00 Euro für weitere 16 Krippengruppen steht noch aus. Bei Bewilligung der vorliegenden Anträge in beantragter Höhe stehen noch 291.820,08 Euro vom Gesamtkontingent des Landes in Höhe von 5.773.373,00 Euro zur Verfügung.
Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnung sowie die bereits mit Kreistagsbeschlüssen vom 24.03.2009, 01.10.2009, 11.02.2010, 09.09.2010, 30.11.2010, 03.02.2011 und 21.06.2011bewilligten Bezuschussungen auf insgesamt 1.312.218,73 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.
Den kreisangehörigen Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden. Die Auszahlung erfolgt dann nach Vorlage des Verwendungsnachweises und dem Abzug der gewährten Drittmittel.
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300003.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 480.400,00 Euro