Beschlussvorschlag:
Dem
Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Dem Landkreis Cloppenburg wird für die
Bezuschussung des Schulneubaus der Förderschule St. Vincenzhaus ein Zuschuss
aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 1.000.000 EUR gewährt.
Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der
Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch
notwendige Baumaßnahmen inklusive der
erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein
Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch
notwendig anerkannten Maßnahmekosten.
Entsprechend dem
Kreistagsbeschluss vom 27.06.2019 (V-SCHUL/19/151) gewährte der Landkreis
Cloppenburg der Stiftung St. Vincenzhaus einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2 Mio EUR für
den Schulneubau für 7 Schulklassen und den Umbau der vorhandenen Kapelle zu
einer Mensa.
Für die Baumaßnahme entstehen voraussichtlich
Gesamtkosten in Höhe von ca. 4.842.066,27 EUR, davon 3.825.394,54 EUR für den
Schulneubau und 1.016.671,73 EUR für die Nutzungsänderung der Kapelle zu einer
Mensa.
Da der Landkreis Cloppenburg Schulträger für die Schulform der
Förderschulen ist, kann für den gewährten Zuschuss an das St. Vincenzhaus eine
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse erfolgen, wenn es sich dabei um eine
schulisch notwendige Maßnahme handelt.
Die vorhandenen Räumlichkeiten der Förderschule des St. Vincenzhaus
können aufgrund brandschutzrechtlicher Bedenken künftig nicht mehr genutzt
werden. Die Stiftung St. Vincenzhaus erhielt eine Übergangsfrist zur Nutzung
der vorhandenen Räumlichkeiten bis zum Neubau der Schule unter Einhaltung von
erteilten Auflagen, wie z.B. die Durchführung von Räumungsübungen mit den
SchülerInnen.
Zudem war Im St. Vincenzhaus bisher keine Mensa vorhanden. Es wurde
hierfür lediglich eine kleine Räumlichkeit genutzt, die baulich nicht für eine
Mensa gedacht ist und dazu noch größentechnisch nicht geeignet ist. Da die
Kirche am St. Vincenzhaus entwidmet wurde, soll in diesem Zuge die Kapelle als
Mensa umgebaut werden.
Die Maßnahme wird somit als schulisch notwendig anerkannt.
Die eingereichten
Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des
Landkreises Cloppenburg hinsichtlich der Höhe der bezuschussungsfähigen Kosten
geprüft.
Insgesamt
belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung
auf 4.428.200 EUR.
Entsprechend
dem Beschluss des Kreistages vom 27.06.2019 wurde dem St. Vincenzhaus ein
Zuschuss in Höhe von bis zu 2 Mio. EUR bewilligt. Davon kann dem Landkreis
Cloppenburg die Hälfte, also 1.000.000 EUR als Zuschussbetrag aus der Kreisschulbaukasse
gewährt werden.
Finanzierung:
Entsprechende Mittel aus der
Kreisschulbaukasse sind für das Haushaltsjahr 2021 einzuplanen.