Betreff
Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse an den Landkreis Cloppenburg für die Bezuschussung des Schulneubaus der Förderschule St. Vincenzhaus
Vorlage
V-SCHUL/21/186
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Landkreis Cloppenburg wird für die Bezuschussung des Schulneubaus der Förderschule St. Vincenzhaus ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 1.000.000 EUR gewährt.

 


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 27.06.2019 (V-SCHUL/19/151) gewährte der Landkreis Cloppenburg der Stiftung St. Vincenzhaus einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2 Mio EUR für den Schulneubau für 7 Schulklassen und den Umbau der vorhandenen Kapelle zu einer Mensa.

 

Für die Baumaßnahme entstehen voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von ca. 4.842.066,27 EUR, davon 3.825.394,54 EUR für den Schulneubau und 1.016.671,73 EUR für die Nutzungsänderung der Kapelle zu einer Mensa.

 

Da der Landkreis Cloppenburg Schulträger für die Schulform der Förderschulen ist, kann für den gewährten Zuschuss an das St. Vincenzhaus eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse erfolgen, wenn es sich dabei um eine schulisch notwendige Maßnahme handelt.

 

Die vorhandenen Räumlichkeiten der Förderschule des St. Vincenzhaus können aufgrund brandschutzrechtlicher Bedenken künftig nicht mehr genutzt werden. Die Stiftung St. Vincenzhaus erhielt eine Übergangsfrist zur Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten bis zum Neubau der Schule unter Einhaltung von erteilten Auflagen, wie z.B. die Durchführung von Räumungsübungen mit den SchülerInnen.

 

Zudem war Im St. Vincenzhaus bisher keine Mensa vorhanden. Es wurde hierfür lediglich eine kleine Räumlichkeit genutzt, die baulich nicht für eine Mensa gedacht ist und dazu noch größentechnisch nicht geeignet ist. Da die Kirche am St. Vincenzhaus entwidmet wurde, soll in diesem Zuge die Kapelle als Mensa umgebaut werden.

 

Die Maßnahme wird somit als schulisch notwendig anerkannt.

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg hinsichtlich der Höhe der bezuschussungsfähigen Kosten geprüft.

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung auf 4.428.200 EUR.

 

Entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 27.06.2019 wurde dem St. Vincenzhaus ein Zuschuss in Höhe von bis zu 2 Mio. EUR bewilligt. Davon kann dem Landkreis Cloppenburg die Hälfte, also 1.000.000 EUR als Zuschussbetrag aus der Kreisschulbaukasse gewährt werden.

 


Finanzierung:

Entsprechende Mittel aus der Kreisschulbaukasse sind für das Haushaltsjahr 2021 einzuplanen.