Sachverhalt:
Entsprechend dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 16.03.2006 wurde das Schutzengelprojekt zur Alkohol- und Unfallprävention im Jahr 2006 gestartet.
Weiter hat der Kreistag in seiner Sitzung am 11.02.2010 beschlossen, das Schutzengelprojekt
zunächst bis zum 31.12. 2011 fortzusetzen und hierfür 90.000,- Euro jährlich
bereitzustellen.
Zur aktuellen Entwicklung des Schutzengelprojektes wird auf die Präsentation von Frau Borchers (TOP 5 der Sitzung) verwiesen.
Danach ist der Stand der Qualifizierungen nach der Hälfte des Jahres 2011 (62,2%) bereits fast auf dem Stand vom Jahresende 2010 (72,8%). Es zeigt sich demnach eine steigende Tendenz bei der Inanspruchnahme von Qualifizierungsmaßnahmen.
Die
Schutzengel müssen, um auch nach dem ersten Jahr weiterhin am Projekt
teilnehmen zu können, eine Qualifizierung absolvieren. Da die jungen Leute im
Alter zwischen 16 und 24 Jahren am Schutzengelprojekt teilnehmen können,
müssten sie theoretisch mindestens an sieben Qualifizierungen teilnehmen, um
durchgängig Schutzengel zu sein.
Da die
Anzahl der Schutzengel stetig steigt, muss auch die Anzahl der Qualifizierungsangebote
daran angepasst werden. Außerdem kann nicht erwartet werden, dass ein Jugendlicher/junger
Erwachsener sieben Mal an der gleichen Qualifizierung teilnimmt.
Das heißt, es müssen auf Dauer neue Angebote geschaffen werden.
Diese Angebote können personell nicht von den Mitarbeitern des Schutzengelprojektes bei den Landkreisen abgedeckt werden. Das heißt, es müssen Bildungspartner gesucht werden, die für ihre Tätigkeit ein Honorar erhalten.
Übersicht Haushaltsentwicklung 2009 bis 2011 |
|
|
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
2009 |
2010 |
2011 |
|||
|
|
|
Stand: 02.08.2011 |
|||
Haushaltsansatz |
76.500,00 € |
90.000,00 € |
90.000,00 € |
|||
Ausgaben |
74.310,66 € |
90.000,00 € |
37.294,05 € |
|||
Haushaltsrest |
2.189,34 € |
0,00 € |
52.705,95 € |
und entsprechende Angebote für die jungen Leute machen zu können. Aus diesem Grund wurden Personalkosten, die im Jahr 2010 an das Caritas-Sozialwerk für die Bereitstellung der
Fachkraft hätten gezahlt werden müssen, auf das Jahr 2011
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Vergleich mit
dem Landkreis Vechta als Kooperationspartner, |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es ist über die Weiterführung des
Schutzengelprojektes über das Jahr 2011 hinaus zu |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Falle einer Weiterführung wird empfohlen, die notwendigen Haushaltsmittel für das Schutzengelprojekt zur Verfügung zu stellen.
Haushaltsstelle:
Produkt: P1.363100 Sachkonto:
443100
Haushaltsansatz 2011:
90.000, - €