Betreff
Neuberechnung des Betriebskostenzuschusses des Landkreises Cloppenburg
Vorlage
V-JHA/21/186
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgendes zu beschließen:

 

a)    rückwirkend ab dem 01.08.2020 wird für jede Halbtagskrippengruppe ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 137,00 Euro gewährt; dieser Betrag erhöht sich ab dem 01.08.2021 auf 140,00 Euro, ab dem 01.08.2022 auf 143,00 Euro, ab dem 01.08.2023 auf 145,00 Euro und ab dem 01.08.2024 auf 148,00 Euro.

 

b)    rückwirkend ab dem 01.08.2020 wird für jede Halbtagskrippengruppe mit einer Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung  ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 205,00 Euro gewährt; dieser Betrag erhöht sich ab dem 01.08.2021 auf 209,00 Euro, ab dem 01.08.2022 auf 213,00 Euro, ab dem 01.08.2023 auf 216,00 Euro und ab dem 01.08.2024 auf 220,00 Euro.

 

c)    rückwirkend ab dem 01.08.2020 wird für jede Ganztagskrippengruppe ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 150,00 Euro gewährt; dieser Betrag erhöht sich ab dem 01.08.2021 auf 154,00 Euro, ab dem 01.08.2022 auf 158,00 Euro, ab dem 01.08.2023 auf 162,00 Euro und ab dem 01.08.2024 auf 166,00 Euro.

 

d)    rückwirkend ab dem 01.08.2020 wird für jede Ganztagskrippengruppe mit einer Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 265,00 Euro gewährt; dieser Betrag erhöht sich ab dem 01.08.2021 auf 271,00 Euro, ab dem 01.08.2022 auf 277,00 Euro, ab dem 01.08.2023 auf 283,00 Euro und ab dem 01.08.2024 auf 289,00 Euro.

 

e)    die Zuschussbeträge werden bis zum 31.07.2025 gezahlt. Ab dem 01.08.2025 ist eine Neuregelung erforderlich.

 

f)     die Zuschussänderung erfolgt unter dem Vorbehalt einer landesrechtlichen Neuregelung.

 

 


Sachverhalt:

Mit der Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 18.12.2014 ist das Land Niedersachsen die Verpflichtung eingegangen, sich ab dem 01.01.2015 an der Finanzierung von Drittkräften in Krippengruppen zu beteiligen. Seit dem 01.08.2020 übernimmt das Land vollständig die Kosten für die Drittkräfte in den Krippengruppen.

 

Das Gesetz sah zudem ab dem 01.08.2020 die verpflichtende Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft oder Sozialassistentin/-en mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik als Drittkraft vor. Vielen Trägern war es nicht gelungen, bei zunehmenden Fachkräftebedarf und noch immer steigendem Platzausbau die für eine regelmäßige Tätigkeit von dritten Kräften als Regelkräfte benötigten Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu gewinnen. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz vom 10.12.2020 hat der niedersächsische Gesetzgeber rückwirkend zum 01.08.2020 die Verpflichtung zur Beschäftigung einer Drittkraft auf den 01.08.2025 verschoben. Damit können auch weiterhin sonstige Kräfte, wie z.B. Tagespflegepersonen, sog. andere Fach- oder Betreuungskräfte mit niedriger Landesförderung, als Drittkräfte in den Krippengruppen beschäftigt oder neu eingestellt werden. Wenn diese Kräfte seit dem 01.09.2014 beschäftigt sind, erhalten die Träger der Krippengruppen für diese anderen Fach- und Betreuungskräfte die volle Finanzhilfe. Dies gilt für die derzeit noch in den Krippen im Landkreis Cloppenburg beschäftigten drei Tagespflegepersonen. Alle weiteren Drittkräfte in den Krippengruppen des Landkreises sind sozialpädagogische Fachkräfte oder Sozialassistenten.

 

Ebenso hat das Land die Finanzhilfe zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben von 54 % auf 56 % erhöht.

 

In seiner Sitzung vom 25.10.2016 hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg letztmalig eine Anpassung der Pauschale für Krippengruppen beschlossen, die der Landkreis an die Städte und Gemeinden zahlt. Da nach der bisher geltenden gesetzlichen  Regelung seit dem 01.08.2020 nur noch sozialpädagogische Fachkräfte oder Sozialassistenten/-innen mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik hätten beschäftigt werden dürfen, gewährt der Landkreis Cloppenburg  für eine Halbtagsgruppe eine Pauschale von 153,00 Euro/mtl./pro Platz und einer Ganztagsgruppe von 174,00 Euro/mtl./pro Platz

 

Wegen der durch die rückwirkende gesetzliche Änderung wieder möglichen Beschäftigung von andere Fach- oder Betreuungskräfte mit niedriger Landesförderung (Tagespflegepersonen) und der Erhöhung der Finanzhilfe auf 56 % ist eine Anpassung des Betriebskostenzuschusses des Landkreises Cloppenburg vorzunehmen.

 

Es wurde deshalb eine Neuberechnung nach dem bisherigen Berechnungsmodus vorgenommen. Danach errechnet sich die Pauschalen für den Betriebskostenzuschuss des Landkreises wie folgt:

 

 

Halbtagsgruppe

Halbtagsgruppe (TPP)

Ganztagsgruppe

Ganztagsgruppe (TPP)

ab 01.08.2020

137,00 €

205,00 €

150,00 €

265,00 €

ab 01.08.2021

140,00 €

209,00 €

154,00 €

271,00 €

ab 01.08.2022

143,00 €

213,00 €

158,00 €

277,00 €

ab 01.08.2023

145,00 €

216,00 €

162,00 €

283,00 €

ab 01.08.2024

148,00 €

220,00 €

166,00 €

289,00 €

 

 

Die jährlichen Erhöhungen ergeben sich durch die jährlichen 1,5 % Erhöhungen der durch die Landesregierung festgelegten Jahreswochenstundenpauschalen.

 

 


Finanzierung:

Zuweisung Landkreis Cloppenburg für Krippenplätze

PSP-Element: P1.365000 / Sachkonto: 431200 – 2.750.500,00 Euro (HHjahr 2021)