Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt
dem Kreistag, folgendes zu beschließen:
a)
rückwirkend
ab dem 01.08.2020 wird für jede Halbtagskrippengruppe ein monatlicher
Zuschussbetrag pro Platz von 137,00 Euro gewährt; dieser Betrag erhöht sich ab
dem 01.08.2021 auf 140,00 Euro, ab dem 01.08.2022 auf 143,00 Euro, ab dem
01.08.2023 auf 145,00 Euro und ab dem 01.08.2024 auf 148,00 Euro.
b)
rückwirkend
ab dem 01.08.2020 wird für jede Halbtagskrippengruppe mit einer Drittkraft als
andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von
205,00 Euro gewährt; dieser Betrag erhöht sich ab dem 01.08.2021 auf 209,00
Euro, ab dem 01.08.2022 auf 213,00 Euro, ab dem 01.08.2023 auf 216,00 Euro und
ab dem 01.08.2024 auf 220,00 Euro.
c)
rückwirkend
ab dem 01.08.2020 wird für jede Ganztagskrippengruppe ein monatlicher
Zuschussbetrag pro Platz von 150,00 Euro gewährt; dieser Betrag erhöht sich ab
dem 01.08.2021 auf 154,00 Euro, ab dem 01.08.2022 auf 158,00 Euro, ab dem
01.08.2023 auf 162,00 Euro und ab dem 01.08.2024 auf 166,00 Euro.
d)
rückwirkend
ab dem 01.08.2020 wird für jede Ganztagskrippengruppe mit einer Drittkraft als
andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung ein monatlicher
Zuschussbetrag pro Platz von 265,00 Euro gewährt; dieser Betrag erhöht sich ab
dem 01.08.2021 auf 271,00 Euro, ab dem 01.08.2022 auf 277,00 Euro, ab dem
01.08.2023 auf 283,00 Euro und ab dem 01.08.2024 auf 289,00 Euro.
e)
die
Zuschussbeträge werden bis zum 31.07.2025 gezahlt. Ab dem 01.08.2025 ist eine
Neuregelung erforderlich.
f)
die
Zuschussänderung erfolgt unter dem Vorbehalt einer landesrechtlichen
Neuregelung.
Sachverhalt:
Mit der Änderung des Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 18.12.2014 ist das Land Niedersachsen
die Verpflichtung eingegangen, sich ab dem 01.01.2015 an der Finanzierung von
Drittkräften in Krippengruppen zu beteiligen. Seit dem 01.08.2020 übernimmt das
Land vollständig die Kosten für die Drittkräfte in den Krippengruppen.
Das Gesetz sah zudem ab dem 01.08.2020
die verpflichtende Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft oder
Sozialassistentin/-en mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik als Drittkraft vor.
Vielen Trägern war es nicht gelungen, bei zunehmenden Fachkräftebedarf und noch
immer steigendem Platzausbau die für eine regelmäßige Tätigkeit von dritten
Kräften als Regelkräfte benötigten Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu gewinnen.
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz vom 10.12.2020 hat der niedersächsische
Gesetzgeber rückwirkend zum 01.08.2020 die Verpflichtung zur Beschäftigung
einer Drittkraft auf den 01.08.2025 verschoben. Damit können auch weiterhin
sonstige Kräfte, wie z.B. Tagespflegepersonen, sog. andere Fach- oder
Betreuungskräfte mit niedriger Landesförderung, als Drittkräfte in den
Krippengruppen beschäftigt oder neu eingestellt werden. Wenn diese Kräfte seit
dem 01.09.2014 beschäftigt sind, erhalten die Träger der Krippengruppen für
diese anderen Fach- und Betreuungskräfte die volle Finanzhilfe. Dies gilt für
die derzeit noch in den Krippen im Landkreis Cloppenburg beschäftigten drei
Tagespflegepersonen. Alle weiteren Drittkräfte in den Krippengruppen des
Landkreises sind sozialpädagogische Fachkräfte oder Sozialassistenten.
Ebenso hat das Land die Finanzhilfe zu
den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben von 54 %
auf 56 % erhöht.
In seiner Sitzung vom 25.10.2016 hat der
Kreistag des Landkreises Cloppenburg letztmalig eine Anpassung der Pauschale
für Krippengruppen beschlossen, die der Landkreis an die Städte und Gemeinden
zahlt. Da nach der bisher geltenden gesetzlichen Regelung seit dem 01.08.2020 nur noch
sozialpädagogische Fachkräfte oder Sozialassistenten/-innen mit dem Schwerpunkt
Sozialpädagogik hätten beschäftigt werden dürfen, gewährt der Landkreis
Cloppenburg für eine Halbtagsgruppe eine
Pauschale von 153,00 Euro/mtl./pro Platz und einer Ganztagsgruppe von 174,00
Euro/mtl./pro Platz
Wegen der durch die rückwirkende
gesetzliche Änderung wieder möglichen Beschäftigung von andere Fach- oder
Betreuungskräfte mit niedriger Landesförderung (Tagespflegepersonen) und der
Erhöhung der Finanzhilfe auf 56 % ist eine Anpassung des
Betriebskostenzuschusses des Landkreises Cloppenburg vorzunehmen.
Es wurde deshalb eine Neuberechnung nach
dem bisherigen Berechnungsmodus vorgenommen. Danach errechnet sich die
Pauschalen für den Betriebskostenzuschuss des Landkreises wie folgt:
|
Halbtagsgruppe |
Halbtagsgruppe
(TPP) |
Ganztagsgruppe |
Ganztagsgruppe
(TPP) |
ab 01.08.2020 |
137,00 € |
205,00 € |
150,00 € |
265,00 € |
ab 01.08.2021 |
140,00 € |
209,00 € |
154,00 € |
271,00 € |
ab 01.08.2022 |
143,00 € |
213,00 € |
158,00 € |
277,00 € |
ab 01.08.2023 |
145,00 € |
216,00 € |
162,00 € |
283,00 € |
ab 01.08.2024 |
148,00 € |
220,00 € |
166,00 € |
289,00 € |
Die jährlichen Erhöhungen ergeben sich
durch die jährlichen 1,5 % Erhöhungen der durch die Landesregierung
festgelegten Jahreswochenstundenpauschalen.
Finanzierung:
Zuweisung Landkreis Cloppenburg für
Krippenplätze
PSP-Element: P1.365000 / Sachkonto:
431200 – 2.750.500,00 Euro (HHjahr 2021)