Betreff
Antrag der Gemeinde Emstek auf Gewährung einer Zuwendung für den Neubau des Kindergartens Hoheging und die damit verbundene Schaffung einer Krippengruppe
Vorlage
V-JHA/21/185
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Emstek wird für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit der Schaffung einer zusätzlichen Krippengruppe in Hoheging ein Zuschuss in Höhe von 156.686,83 EUR gewährt.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Emstek hat am 02.05.2019 einen Zuschussantrag für Neubau des Kindergartens in Hoheging, verbunden mit der Schaffung einer Krippengruppe, gestellt. 

 

Der Baubeginn erfolgte im Juni 2020, die Fertigstellung ist bis Juli 2021 geplant. Die Trägerschaft für den Kindergarten liegt bei der kath. Kirchengemeinde St. Marien, Bethen.

 

Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde für die Krippengruppen ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 180.000,00 EUR (15 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden voraussichtliche Gesamtausgaben von 1.300.000,00 EUR angegeben. Die Bewilligung nach der RAT-Richtlinie erfolgte am 20.03.2020 in Verbindung mit dem Änderungsbescheid vom 14.04.2020.

 

Die Gesamtkosten für den Bau der Krippengruppe wurden vom Architekten nach der DIN 276-Berechnung mit 722.592,24,00 EUR angegeben, hierin enthalten sind 46.400,00 EUR für die Einrichtungskosten. Es ist somit davon auszugehen, dass die zuschussfähigen Höchstbeträge überschritten werden.

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

 

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert

Inkl. Regionalfaktor)                                                                                                                        508.192,97 EUR

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                                                               40.000,00 EUR

Zusammen                                                                                                                                          548.192,97 EUR

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                                                                  180.000,00 EUR

Verbleiben                                                                                                                                          368.192,97 EUR

Abzüglich Anteil BMO (10 % von 548.192,97 EUR)                                                                54.819,30 EUR

Verbleiben                                                                                                                                          313.373,67 EUR

Anteil LK CLP (50%)                                                                                                                         156.686,83 EUR

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2021

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen    1.420.000,00 EUR