Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Dem St.-
Marienhospital Friesoythe wird- vorbehaltlich der Bewilligung der gesamten in
Aussicht gestellten Landesfördermittel und vorbehaltlich der Kofinanzierung
durch die Stadt Friesoythe gem. Grundsatzbeschluss des Kreistages vom
26.10.2010 – ein Zuschuss für den Neubau der Intensivstation, der
Zentralisierung des OP und der Verlagerung der Zentralsterilisation gewährt.
Für die bisher bereits realisierten Leistungen erhält das Hospital eine
Abschlagszahlung von 770.000,00 €, die in der Gesamtfördersumme des Landkreises
Cloppenburg berücksichtigt wird
Sachverhalt:
Das
St.-Marien-Hospital Friesoythe ist ein in gemeinnütziger Trägerschaft geführtes
regionales Krankenhaus. Gemäß Nieders. Krankenhausplan von 2019 hat es 115
stationäre Planbetten. Jährlich werden ca. 6.000 Patienten behandelt.
Schwerpunkte der Versorgung liegen im Bereich Innere Medizin, Chirurgie
(insbes. Adipositas-Behandlungen), Anästhesie und Intensivmedizin, Geriatrie,
Frauenheilkunde, Ernährungsmedizin und Suchttherapie.
Mit Schreiben vom
27.11.2020 beantragt die Geschäftsführung die Förderung des Neubaus einer
Intensivstation / Intermediate Care, Zentralisierung OP und Verlagerung der
Zentralsterilisation des Hospitals sowie eine kurzfristige Abschlagszahlung für
die bereits realisierten Projektschritte. Die Planungen begannen bereits 2019
und wurden dem Landkreis Cloppenburg auch Mitte 2019 erläutert.
Der Krankenhausplanungsausschuss Niedersachsen hat am 03.06.2020 die
Förderung der Baumaßnahme genehmigt und die Fördersumme grundsätzlich
festgelegt.
Der Durchführungszeitraum der Baumaßnahme ist in den Jahren 2020 bis
2025 geplant.
Ein erster Förderbescheid des Landes liegt seit Ende Oktober 2020 vor.
Anlass der
Maßnahme:
Die bauliche Struktur des Funktionsgebäudes aus dem Jahr 1987 weist
erhebliche strukturelle und funktionelle Defizite auf. Die OP-Abteilung ist
nicht räumlich zusammenhängend und aufgrund der ungünstigen Anordnung nicht
wirtschaftlich und funktional zu betreiben. Der steigende Anteil an
isolierpflichtigen Patienten von ca. 30 % lässt sich durch die bestehende
Struktur nicht abbilden. Das überregional bedeutsame „Adipositas Zentrum
Nord-West“ hat einen Mehrbedarf an Fläche.
Ziel der Maßnahme:
Durch die Behebung der Flächen- und Raumdefizite sollen Prozesse
optimiert und wirtschaftliche Betriebsabläufe erreicht werden. Dies
gewährleistet eine strukturelle und bauliche Weiterentwicklung des
Versorgungsauftrages. Die krankenhausplanerische Notwendigkeit ist seitens des
Landes als Bewilligungsbehörde für diese
Maßnahme gegeben und anerkannt worden.
Finanzierung des
Vorhabens:
Rechtlich bindend ist der Grundsatzbeschluss des Kreistages vom
26.10.2010:
„Künftig wird für
im Landkreis Cloppenburg ansässige Krankenhäuser den Trägern der Einrichtung
auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von 2/3 des
Finanzierungsbedarfs (Defizits) der vom Land als förderfähig anerkannten
Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20 % der vom Land als
förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt.
Die Antragsteller (Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel
vorrangig einzubringen. Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist
weiterhin eine Förderung derselben Investitionsmaßnahme auch aus der jeweiligen
Standortkommune. Sie hat einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung des
restlichen Fehlbedarfs von 1/3 (bis zu 10 % der als förderfähig anerkannten
Investitionskosten) aufzubringen. Hierfür können auch Mittel Dritter
eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel des Krankenhauses).
Des Weiteren ist Voraussetzung, dass die jeweilige Haushaltslage des
Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der
Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.“
Die Gesamtsumme der voraussichtlich förderfähigen Investitionskosten
nach § 9 Abs. 1 Krankenhausgesetz (KHG) beläuft sich auf 31.947.565,30 €. Auf
den Landkreis Cloppenburg entfallen nach obigem Grundsatz insgesamt rund 6,5
Mio. € an Zuschussmitteln, die auf die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 verteilt
werden.
Landeszuwendung:
Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit
Schreiben vom 29.10.2020 zunächst 3,5 Mio. € bewilligt. Insgesamt beträgt die
vorgesehene Gesamtfördersumme 22 Mio. €. Die weitere Bewilligung erfolgt
voraussichtlich in Jahrestranchen.
Förderaussage der Stadt Friesoythe:
Diese kann erst nach Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien
erfolgen. Die Beschlussfassung der Kreisgremien kann daher nur unter dem
Vorbehalt der erforderlichen Kofinanzierung der Stadt erfolgen.
Angemessene Eigenmittel des Krankenhauses:
Das St.- Marien- Hospital ist bereit einen angemessenen Eigenanteil für
die Gesamtmaßnahme einzubringen. Dieser wird noch festgelegt.
Begründung für den Antrag auf Abschlagszahlung:
Die Corona-Pandemie stellt auch das St.-Marienhospital vor große
finanzielle Herausforderungen. Aufgrund dessen hat der Kreistag Cloppenburg für
den Bedarfsfall eine Ausfallbürgschaft für die kreisangehörigen Krankenhäuser
beschlossen.
Architektur- und Fachplanungsbüros haben bereits umfangreiche Leistungen
für die o. g. Bauprojekte des
Krankenhauses Friesoythe erbracht. Bislang wurden dafür Rechnungen in Höhe von
883.794,88 € beglichen und nachgewiesen.
Das Land Niedersachsen wird den beschlossenen Zuschuss anteilig
voraussichtlich erst im Februar 2021 zahlen.
Vorbehaltlich der
endgültigen Prüfung des Landes über die Förderfähigkeit der bislang
entstandenen Kosten beantragt das Krankenhaus aufgrund der Pandemie bedingten
Sondersituation eine Abschlagszahlung in Höhe von 770.000 €.
Finanzierung:
Haushaltsmittel
stehen bereit unter I1.400145.525
Anlagenverzeichnis:
Antrag auf Finanzierung uns Abschlagszahlung Landkreis Cloppenburg