Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, für die nicht verpachteten
Eigenjagdbezirke einen Jagdwert in Höhe von 5,00 EUR pro ha festzusetzen.
Sachverhalt:
Gemäß § 3 Abs. 4 der Jagdsteuersatzung vom
06.07.2004 gilt bei nicht verpachteten Jagden als Jagdwert 75 % des Wertes, der
sich aus den auf den Hektar umgerechneten Jagdwerten aller verpachteten
gleichgearteten Jagdbezirke im Landkreis ergibt. Dieser Wert wurde für die Steuerjahre
2015/2016 bis 2019/2020 auf 5,00 EUR pro ha festgesetzt und ist ab 01.04.2020
für weitere 5 Jahre (Steuerjahre 2020/2021 bis 2024/2025) neu festzusetzen und
bekanntzumachen.
Der Durchschnittspachtpreis beträgt nach
anliegender Aufstellung pro ha
a) für die verpachteten gemeinschaftlichen
Jagdbezirke 5,37 EUR
b) für die verpachteten Eigenjagdbezirke 18,04
EUR.
Nach § 4 der Jagdsteuersatzung des
Landkreises Cloppenburg ist demnach für die nicht verpachteten Eigenjagdbezirke
ein Jagdwert in Höhe von 75 % von 6,20 EUR = 4,65 EUR, aufgerundet auf volle
Euro = 5,00 EUR pro ha festzusetzen.
Von der unteren Jagdbehörde wurden keine
Bedenken gegen diese Festsetzung erhoben.
Finanzierung:
P.611000
Anlagenverzeichnis:
Festsetzung des Jagdwertes für nicht verpachtete Eigenpachten