Betreff
Fortführung und Anpassung der Wirtschaftsförderungsrichtlinie für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen (KMU) 2021-2027
Vorlage
V-PLA/20/292
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Kreistag erlässt zum 01.01.2021 die Richtlinie „Wir investieren hier“ zur Unterstützung von Existenzgründungen und Firmennachfolgen im Landkreis Cloppenburg und stellt die jährlichen Finanzmittel dafür bereit, sofern die kreisangehörigen Städte und Gemeinden den gleichen Beschluss fassen.

Die Richtlinie ist analog der EU-Förderperiode befristet bis 31.12.2027 und wird rechtzeitig zur etwaigen Verlängerung evaluiert.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Cloppenburg fördert seit über 20 Jahren die Entwicklung von Unternehmen finanziell. Nach Wegfall der EU-Kofinanzierung (sogenannte Regionalisierte Teilbudgets) aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Jahr 2013 wurde 2014 ein Kreisförderprogramm mit dem Titel „Richtlinie des Landkreises Cloppenburg zur Förderung produktiver Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Richtlinie)“ aufgelegt, dass die kreiseigenen Städte und Gemeinden zu gleichen Teilen mit dem Landkreis finanzieren. Seitdem stehen jährlich rund 630.000 € zur Unterstützung von Existenzgründungen und Betriebsnachfolgen bereit. Durchschnittlich werden jährlich 40 Bewilligungen erteilt. Im Ergebnis entstehen so 80-100 Dauerarbeitsplätze im Landkreis. Die Förderung löst damit jährlich bei den Firmen Investitionen von rund 6-8 Mio. € aus.

Im Förderzeitraum 2014-2020 wurden 427 Anträge mit einer Fördersumme von 4,41 Mio. € bewilligt. Damit investierten die geförderten Unternehmen 61 Mio. € und schufen rund 600 neue Arbeitsplätze.

 

Alle Landkreise und kreisfreien Städte im Raum Weser-Ems bieten ähnliche Programme an.

 

Die jetzige Förderrichtlinie ist analog der EU-Förderperiode befristet bis zum 31.12.2020. Eine Fortführung wird auch für die neue Förderperiode 2021 bis 2027 sehr empfohlen, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Landkreis Cloppenburg zu erhalten, gezielt Betriebsgründungen anzureizen und von Stilllegung bedrohte Firmen im Wege der Unternehmensnachfolge zu erhalten.

 

Um die Förderung zukunftsweisend und unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte der Vergangenheit sowie aktueller Erfordernisse zeitgemäß zu optimieren, werden folgende Änderungen empfohlen:

 

Lfd. RL-Nr.

Alte Fassung

Neue Fassung

Begründung

Titel

„Richtlinie des Land-kreises Cloppenburg zur Förderung pro-duktiver Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen

(KMU-Richtlinie)“

„Richtlinie „Wir in-vestieren hier“ des Landkreises Cloppen-burg zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmens-nachfolgen

Klarstellung des Förder-zwecks

1.1

 

Das Förderprogramm wird in der Förder-periode 2021-2027 weiterhin mit Haushalts-mitteln der Städte Cloppenburg, Friesoythe und Löningen sowie der Gemeinden Barßel, Bö-sel, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Lastrup, Lindern, Molbergen, Sa-terland und des Land-kreises Cloppenburg gespeist.

Deutlichere Heraus-stellung, dass die Finan-zierung durch Landkreis und Kommunen erfolgt.

3.4

 

Eine Zuwendung nach dieser Richtlinie darf kumuliert werden mit

-      

-          der Richtlinie zum Maß-nahmenpaket „Förderungen zur Sicher-stellung der hausärztlichen Grundversor-gung  (Gesund-heitsregion Cloppenburg)

 

Klarstellung, dass im Einzelfall bei Nachweis eines besonderen Be-darfs nach Datenlage der Kassenärztlichen Ver-einigung Niedersachsen  durch die Gesundheits-region Cloppenburg die Förderung gekoppelt werden kann.

5.1

Die Höhe des Zuschusses für arbeitsplatzschaffende Investitionen beträgt

 

-          bei Kleinst- und kleinen Unter-nehmen bis zu 15%

 

bei mittleren Unter-nehmen bis zu 7,5 %

 

der förderfähigen In-vestitionskosten, höchstens jedoch 7.500 EUR für jeden neu geschaffenen  Dauer-arbeitsplatz. Die maxi-male Förderung für ein Investitionsvorhaben  beläuft sich auf 37.500 EUR.

 

5.1  Die Höhe des Zuschusses für arbeitsplatzschaffen-de Investitionen be-trägt

-           bei Kleinst- und kleinen Unter-nehmen bis zu 15 %

-                        

-                       bei mittleren Unter-nehmen bis zu 7,5%

 

 

der förderfähigen In-vestitionskosten, höchstens jedoch 10.000 EUR für jeden neu geschaffenen  Dauerarbeitsplatz. Die maximale Förderung für ein Investitionsvorhaben  beläuft sich auf 50.000 EUR.

Der Landkreis Cloppenburg wird mit höchster Wahrschein-lichkeit den langjährigen Status als D-Fördergebiet der EU (Struktur-schwäche hinsichtlich Arbeitslosenquote,  demographische Entwicklung, u. a.) ver-lieren, so dass keine Fördermittel mehr aus der GRW (Gemein-schaftsaufgabe regionale Wirtschaft) zur Ver-fügung stehen. Mit der Erhöhung der Förder-sätze soll ein Ausgleich erreicht werden. Zudem ist eine Erhöhung auf-grund steigender Kosten-niveaus für Bauvorhaben sowie allgemeiner Preis-entwicklungen sinnvoll. Darüber hinaus stockt unter anderem auch der Nachbarlandkreis Ammerland die För-derung auf.

5.6

Neu geschaffene Ausbildungsplätze sowie neu geschaffene Dauerarbeitsplätze für Frauen und/oder neu geschaffene Dauer-arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen werden dop-pelt gewertet.

Zusatz:

Neu geschaffene Dauerarbeitsplätze für Akademiker werden 1,5-fach gewertet.

Anreiz für Unternehmen, ihren Innovationsgrad durch Beschäftigung von akademisch ausge-bildetem Personal zu erhöhen, z. B. im Bereich Produktentwicklung und Forschung.

7.

 

Publizität

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, über die erhaltene Förderung öffentlich per Hinweis-schild und auf der Firmen-Internetseite hinzuweisen. 

Sichtbarmachung der Förderung für die Öffentlichkeit.

 

Die neue Richtlinie ist im Anhang beigefügt.

 

 


Finanzierung:

PSP-Element: I1.500085.525.020

 

 


Anlagenverzeichnis:

Richtlinienentwurf „Wir investieren hier“ zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Landkreis Cloppenburg