Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Kreistag erlässt zum 01.01.2021 die
Richtlinie „Wir investieren hier“ zur Unterstützung von Existenzgründungen und
Firmennachfolgen im Landkreis Cloppenburg und stellt die jährlichen
Finanzmittel dafür bereit, sofern die kreisangehörigen Städte und Gemeinden den
gleichen Beschluss fassen.
Die Richtlinie ist analog der
EU-Förderperiode befristet bis 31.12.2027 und wird rechtzeitig zur etwaigen
Verlängerung evaluiert.
Sachverhalt:
Der Landkreis Cloppenburg fördert seit über 20 Jahren die Entwicklung
von Unternehmen finanziell. Nach Wegfall der EU-Kofinanzierung (sogenannte
Regionalisierte Teilbudgets) aus dem Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE) im Jahr 2013 wurde 2014 ein Kreisförderprogramm mit dem Titel
„Richtlinie des Landkreises Cloppenburg zur Förderung produktiver Investitionen
von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Richtlinie)“ aufgelegt, dass die
kreiseigenen Städte und Gemeinden zu gleichen Teilen mit dem Landkreis
finanzieren. Seitdem stehen jährlich rund 630.000 € zur Unterstützung von
Existenzgründungen und Betriebsnachfolgen bereit. Durchschnittlich werden
jährlich 40 Bewilligungen erteilt. Im Ergebnis entstehen so 80-100
Dauerarbeitsplätze im Landkreis. Die Förderung löst damit jährlich bei den
Firmen Investitionen von rund 6-8 Mio. € aus.
Im Förderzeitraum 2014-2020 wurden 427 Anträge mit einer Fördersumme von
4,41 Mio. € bewilligt. Damit investierten die geförderten Unternehmen 61 Mio. €
und schufen rund 600 neue Arbeitsplätze.
Alle Landkreise und kreisfreien Städte im Raum Weser-Ems bieten ähnliche
Programme an.
Die jetzige Förderrichtlinie ist analog der EU-Förderperiode befristet
bis zum 31.12.2020. Eine Fortführung wird auch für die neue Förderperiode 2021
bis 2027 sehr empfohlen, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes
Landkreis Cloppenburg zu erhalten, gezielt Betriebsgründungen anzureizen und
von Stilllegung bedrohte Firmen im Wege der Unternehmensnachfolge zu erhalten.
Um die Förderung zukunftsweisend und unter Berücksichtigung der
Erfahrungswerte der Vergangenheit sowie aktueller Erfordernisse zeitgemäß zu
optimieren, werden folgende Änderungen empfohlen:
Lfd. RL-Nr. |
Alte Fassung |
Neue Fassung |
Begründung |
Titel |
„Richtlinie des Land-kreises Cloppenburg zur Förderung pro-duktiver
Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Richtlinie)“ |
„Richtlinie „Wir in-vestieren hier“ des Landkreises Cloppen-burg zur
Förderung von Existenzgründungen und Unternehmens-nachfolgen |
Klarstellung des Förder-zwecks |
1.1 |
|
Das Förderprogramm wird in der Förder-periode 2021-2027 weiterhin mit
Haushalts-mitteln der Städte Cloppenburg, Friesoythe und Löningen sowie der
Gemeinden Barßel, Bö-sel, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Lastrup, Lindern,
Molbergen, Sa-terland und des Land-kreises Cloppenburg gespeist. |
Deutlichere Heraus-stellung, dass die Finan-zierung durch Landkreis
und Kommunen erfolgt. |
3.4 |
|
Eine Zuwendung nach dieser Richtlinie darf kumuliert werden mit - … -
der
Richtlinie zum Maß-nahmenpaket „Förderungen zur Sicher-stellung der
hausärztlichen Grundversor-gung
(Gesund-heitsregion Cloppenburg)
|
Klarstellung, dass im Einzelfall bei Nachweis eines besonderen
Be-darfs nach Datenlage der Kassenärztlichen Ver-einigung Niedersachsen durch die Gesundheits-region Cloppenburg
die Förderung gekoppelt werden kann. |
5.1 |
Die Höhe des Zuschusses für arbeitsplatzschaffende
Investitionen beträgt
-
bei Kleinst- und kleinen
Unter-nehmen bis zu 15%
bei mittleren Unter-nehmen bis zu 7,5 %
der förderfähigen In-vestitionskosten, höchstens
jedoch 7.500 EUR für jeden neu
geschaffenen Dauer-arbeitsplatz. Die
maxi-male Förderung für ein Investitionsvorhaben beläuft sich auf 37.500 EUR.
|
5.1 Die Höhe des Zuschusses für arbeitsplatzschaffen-de
Investitionen be-trägt -
bei Kleinst- und kleinen
Unter-nehmen bis zu 15 % - -
bei mittleren Unter-nehmen bis zu
7,5%
der förderfähigen In-vestitionskosten, höchstens
jedoch 10.000 EUR für jeden neu geschaffenen Dauerarbeitsplatz. Die maximale Förderung
für ein Investitionsvorhaben beläuft
sich auf 50.000 EUR. |
Der Landkreis Cloppenburg wird mit höchster Wahrschein-lichkeit den
langjährigen Status als D-Fördergebiet der EU (Struktur-schwäche hinsichtlich
Arbeitslosenquote, demographische
Entwicklung, u. a.) ver-lieren, so dass keine Fördermittel mehr aus der GRW
(Gemein-schaftsaufgabe regionale Wirtschaft) zur Ver-fügung stehen. Mit der
Erhöhung der Förder-sätze soll ein Ausgleich erreicht werden. Zudem ist eine
Erhöhung auf-grund steigender Kosten-niveaus für Bauvorhaben sowie
allgemeiner Preis-entwicklungen sinnvoll. Darüber hinaus stockt unter anderem
auch der Nachbarlandkreis Ammerland die För-derung auf. |
5.6 |
Neu geschaffene Ausbildungsplätze sowie neu
geschaffene Dauerarbeitsplätze für Frauen und/oder neu geschaffene
Dauer-arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen werden dop-pelt gewertet. |
Zusatz: Neu geschaffene Dauerarbeitsplätze für
Akademiker werden 1,5-fach gewertet. |
Anreiz für Unternehmen, ihren Innovationsgrad durch Beschäftigung von
akademisch ausge-bildetem Personal zu erhöhen, z. B. im Bereich
Produktentwicklung und Forschung. |
7. |
|
Publizität Der Zuwendungsempfänger verpflichtet
sich, über die erhaltene Förderung öffentlich per Hinweis-schild und auf der
Firmen-Internetseite hinzuweisen. |
Sichtbarmachung der Förderung für die Öffentlichkeit. |
Die neue Richtlinie
ist im Anhang beigefügt.
Finanzierung:
PSP-Element:
I1.500085.525.020
Anlagenverzeichnis:
Richtlinienentwurf „Wir
investieren hier“ zur Förderung von Existenzgründungen und
Unternehmensnachfolgen im Landkreis Cloppenburg