Betreff
Zuschuss zum Erhalt der Bahnstrecke Sedelsberg-Ocholt
Vorlage
V-PLA/20/291
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur langfristigen Sicherung der Eisenbahnstrecke Sedelsberg-Ocholt finanziert der Landkreis Cloppenburg die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2021/2022 vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel mit bis zu 300.000,00 € (aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2021 und 2022).

 

Der Kreistag stimmt nötigenfalls der Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zur Absicherung der Bundeszuwendung für die Sanierung zu. Die Verwaltung wird für diesen Fall beauftragt, die Genehmigung der Bürgschaft bei der Kommunalaufsichtsbehörde zu beantragen.

 

 


Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 20.12.2016 hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg folgendes zur Eisenbahnlinie Sedelsberg-Ocholt entschieden:

 

„Um die Eisenbahnstrecke langfristig als Verkehrsinfrastruktur vorzuhalten, wird beschlossen, der notwendigen Sanierung der vorrangig eingestuften Abschnitte in den Jahren 2017/2018 vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel zuzustimmen und eine Kostenbeteiligung des Landkreises in Höhe von bis zu 180.000,00 € im Haushalt 2018 vorzusehen.“

 

Nach den Vorgaben der Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH (LEA) hat die Emsländische Eisenbahn (EEB) der LEA das fortzuschreibende Oberbauprogramm für die nächsten Jahre vorzulegen. Dazu hat die EEB mit Zustimmung des Landkreises Cloppenburg die ConTrack ConsultingGesellschaft für Schienenbahnen mit der Begutachtung von Abschnitten der Strecke Ocholt-Sedelsberg beauftragt.

 

Das Planungsbüro hat die Maßnahmen 2016 dabei in 2 Dringlichkeitsstufen eingeordnet. Die als vorrangig eingestuften Abschnitte sind in den Jahren 2017/2018 ertüchtigt worden. Die noch nicht an der Grenze der Betriebssicherheit befindlichen Abschnitte sowie verschiedene Brücken sind nach dem Gutachten ab 2020 zu sanieren.

 

Diese Sanierungsmaßnahmen hat die EEB vertragskonform beim Landkreis Cloppenburg angemeldet. Notwendig sind Gleisertüchtigung, Weichenertüchtigung, Erneuerung von Lichtzeichenanlangen, Brücken-instandhaltung und Planungskosten im Volumen von insgesamt rund 3 Mio. €.

 

Die Sanierungsmaßnahmen erfüllen grundsätzlich die Förderbedingungen des Schienengüterfernverkehrsgesetzes (SGFFG) des Bundes. Ebenso liegen die Voraussetzungen für die Förderung von Investitionen von nicht bundeseigenen Eisenbahnen des Landes Niedersachsen vor, so dass insgesamt eine Förderung von 90 % möglich ist.

Mit den bisher und auch zukünftig eingeworbenen Fördermitteln des Bundes ist eine 25-jährige Zweckbindungsfrist der Schienenstrecke verbunden.

 

Die EEB beabsichtigt, im Frühjahr 2021 entsprechende Förderanträge einzureichen. Gleichzeitig bittet die EEB den Landkreis um Übernahme der vertragsgemäßen Restfinanzierung in Höhe von 10%, d. h. rd. 300.000,00 € für die Jahre 2021 und 2022.

 

Das Eisenbahn-Bundesamt forderte 2017 zur Absicherung der Bundeszuwendung eine selbstschuldnerischen Bürgschaft vom Landkreis Cloppenburg. Diese wurde vom Kreistag am 13.06.2017 beschlossen und im November 2020 zurückgegeben. Es wird damit gerechnet, dass auch für die Sanierungsmaßnahmen 2021/2022 eine Bürgschaft des Landkreises Cloppenburg nötig ist.

 

Die Sanierung dient den bisherigen mittel- bis langfristigen strukturpolitischen Zielsetzungen des Landkreises, wie trimodale Anbindung des c-port, Stärkung des ÖPNV, Klimaschutz durch Verlagerung von Verkehren auf umweltfreundliche Verkehrsträger und Erhöhung der Standortattraktivität des Landkreises für Neuansiedlungen von Gewerbebetrieben.

 

 


Finanzierung:

PSP-Element

P1.571000.300