Beschlussvorschlag:
Zur
langfristigen Sicherung der Eisenbahnstrecke Sedelsberg-Ocholt finanziert der
Landkreis Cloppenburg die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in den Jahren
2021/2022 vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel mit bis zu
300.000,00 € (aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2021 und 2022).
Der
Kreistag stimmt nötigenfalls der Übernahme einer selbstschuldnerischen
Bürgschaft zur Absicherung der Bundeszuwendung für die Sanierung zu. Die
Verwaltung wird für diesen Fall beauftragt, die Genehmigung der Bürgschaft bei
der Kommunalaufsichtsbehörde zu beantragen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 20.12.2016 hat der Kreistag des Landkreises
Cloppenburg folgendes zur Eisenbahnlinie Sedelsberg-Ocholt entschieden:
„Um die Eisenbahnstrecke langfristig als Verkehrsinfrastruktur
vorzuhalten, wird beschlossen, der notwendigen Sanierung der vorrangig
eingestuften Abschnitte in den Jahren 2017/2018 vorbehaltlich der Gewährung der
beantragten Fördermittel zuzustimmen und eine Kostenbeteiligung des Landkreises
in Höhe von bis zu 180.000,00 € im Haushalt 2018 vorzusehen.“
Nach den Vorgaben der Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH (LEA)
hat die Emsländische Eisenbahn (EEB) der LEA das fortzuschreibende
Oberbauprogramm für die nächsten Jahre vorzulegen. Dazu hat die EEB mit
Zustimmung des Landkreises Cloppenburg die ConTrack ConsultingGesellschaft für
Schienenbahnen mit der Begutachtung von Abschnitten der Strecke
Ocholt-Sedelsberg beauftragt.
Das Planungsbüro hat die Maßnahmen 2016 dabei in 2 Dringlichkeitsstufen
eingeordnet. Die als vorrangig eingestuften Abschnitte sind in den Jahren
2017/2018 ertüchtigt worden. Die noch nicht an der Grenze der
Betriebssicherheit befindlichen Abschnitte sowie verschiedene Brücken sind nach
dem Gutachten ab 2020 zu sanieren.
Diese Sanierungsmaßnahmen hat die EEB vertragskonform beim Landkreis
Cloppenburg angemeldet. Notwendig sind Gleisertüchtigung, Weichenertüchtigung,
Erneuerung von Lichtzeichenanlangen, Brücken-instandhaltung und Planungskosten
im Volumen von insgesamt rund 3 Mio. €.
Die Sanierungsmaßnahmen erfüllen grundsätzlich die Förderbedingungen des
Schienengüterfernverkehrsgesetzes (SGFFG) des Bundes. Ebenso liegen die
Voraussetzungen für die Förderung von Investitionen von nicht bundeseigenen
Eisenbahnen des Landes Niedersachsen vor, so dass insgesamt eine Förderung von
90 % möglich ist.
Mit den bisher und auch zukünftig eingeworbenen Fördermitteln des Bundes
ist eine 25-jährige Zweckbindungsfrist der Schienenstrecke verbunden.
Die EEB beabsichtigt, im Frühjahr 2021 entsprechende Förderanträge
einzureichen. Gleichzeitig bittet die EEB den Landkreis um Übernahme der
vertragsgemäßen Restfinanzierung in Höhe von 10%, d. h. rd. 300.000,00 € für
die Jahre 2021 und 2022.
Das Eisenbahn-Bundesamt forderte 2017 zur Absicherung der
Bundeszuwendung eine selbstschuldnerischen Bürgschaft vom Landkreis
Cloppenburg. Diese wurde vom Kreistag am 13.06.2017 beschlossen und im November
2020 zurückgegeben. Es wird damit gerechnet, dass auch für die
Sanierungsmaßnahmen 2021/2022 eine Bürgschaft des Landkreises Cloppenburg nötig
ist.
Die Sanierung dient den bisherigen mittel- bis langfristigen
strukturpolitischen Zielsetzungen des Landkreises, wie trimodale Anbindung des
c-port, Stärkung des ÖPNV, Klimaschutz durch Verlagerung von Verkehren auf
umweltfreundliche Verkehrsträger und Erhöhung der Standortattraktivität des
Landkreises für Neuansiedlungen von Gewerbebetrieben.
Finanzierung:
PSP-Element
P1.571000.300