Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 550.000 Euro für die Errichtung eines Frauen- und Kinderschutzhauses im Gebäudekomplex des DRK Gewaltschutzzentrums Cloppenburg zur Verfügung. Im Falle einer längerfristigen Auslastung des Frauen- und Kinderschutzhauses unter 70 % ist der Landkreis Cloppenburg zur Zahlung eines Zuschusses zu den Betriebskosten bereit.
Sachverhalt:
Bezug:
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Sozialausschuss
am 17.05.2018,V-SOZ/18/073
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Kreisausschuss
am 12.06.2018
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Kreistag
am 19.06.2018
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Kreistag
27.06.2019 TOP 33.1 Anfrage der Gruppe Grüne/UWG vom 10.06.2019 - Frauenpolitik
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Sozialausschusses
am 21.11.2019, V-SOZ/19/113
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Kreisausschuss
am 07.01.2020, V-KA/19/579
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Kreistag
am 16.01.2020
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Sozialausschuss
am 25.02.2020, V-SOZ/20/117
·
Sozialausschusses
am 11.06.2020, V-SOZ/20/119
·
Kreistag
am 07.07.2020
Das Deutsche Rote
Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e. V.
stellte mit Schreiben vom 10.11.2020 den Antrag auf finanzielle
Förderung für die Errichtung und den Betrieb des Frauen- und Kinderschutzhauses
für den Landkreis Cloppenburg (Anlage 1)..
Das Deutsche Rote
Kreuz plant das Frauen- und Kinderschutzhaus in einen Gebäudekomplex
einzubetten, in dem ebenfalls die Frauenberatung bei Bedrohung und Gewalt und
die BISS Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt, die sich
ebenfalls in Trägerschaft des DRK befinden, neue Räumlichkeiten erhalten
sollen. Somit soll ein DRK Gewaltschutzzentrum Cloppenburg entstehen, in dem
Synergieeffekte zwischen den einzelnen Beratungs- und Anlaufstellen für von
häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder auch durch räumliche Nähe
und kurze Wege gefördert werden sollen. Dieser konzeptionelle Ansatz ist
aktuell in zahlreichen Neuerrichtungen von Frauen- und Kinderschutzhäusern
bundesweit zu finden.
Das anhängende
„Konzept DRK Frauen- und Kinderschutzhaus“ (Anlage 2) entspricht den im
„Rahmenkonzept des Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis
Cloppenburg“, das am 07.07.2020 vom Kreistag gebilligt wurde, festgelegten
Eckdaten und Kriterien. Die ebenfalls anhängenden Projektierungen zum geplanten
Neubau verdeutlichen das Zusammenspiel von Beratungsstellen,
Multifunktionsräumen und einer Kinderbetreuung im Erdgeschoss und dem
separaten, gesicherten Bereich des Frauen- und Kinderschutzhauses in den oberen
Stockwerken. Der geplante Dachgarten ermöglicht einen Aufenthalt in Freien,
ohne dass dieser von außen einsehbar ist (weitere Einzelheiten siehe Pläne in
Anlage 3).
Die Fläche des
gesamten Gebäudes beträgt 1670 qm, wobei die Fläche des Frauen- und
Kinderschutzhauses 994 qm umfasst. Die Baukosten des Gesamtgebäudes belaufen
sich auf aktuell ca. 3.5 Mio. Euro, von denen ca. 2,2 Mio. auf das Frauen- und
Kinderschutzhaus entfallen.
Wie im
Rahmenkonzept des Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg
beschrieben, können für die Errichtung der Immobilie aktuell Finanzmittel über
das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für die Jahre
2020-2013 beantragt werden. Sowohl Rücksprachen des DRK als auch der Verwaltung
mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und
Gleichstellung haben ergeben, dass die ausgeschriebenen Bundesfördermittel für
Niedersachsen aktuell bereits stark überzeichnet sind und das
Bearbeitungsverzögerungen in diesem Jahr dazu geführt haben, dass Anträge aus
diesem Jahr erst im nächsten Jahr zum Zuge kommen werden, mit der Folge, dass
sämtliche folgenden Anträge auch mit starken Verzögerungen im
Bewilligungsverfahren rechnen müssen. Außerdem sei mit einer deutlich geringeren
Förderhöhe als den maximal ausgeschriebenen 90 % zu rechnen.
Unter
Berücksichtigung dieser Auskünfte aus dem zuständigen Ministerium ist nicht mit
einer ev. Bewilligung des Bauvorhabens vor 2022 zu rechnen. Dieser zeitliche
Verzug würde laut Auskunft des Deutschen Roten Kreuzes zu einer Steigerung der
Baukosten in nicht unerheblichem Maße führen.
Daher würde das
Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e. V. eine direkte
Projektumsetzung ohne die Bundesfördermittel anstreben und versuchen im Rahmen der
Planungs- und Bauphase weitere Fördermittel, z. B. für den
behindertengeeigneten Ausbau, einzuwerben. Das Deutsche Rote Kreuz ist bereit
drei Grundstücke im Wert von 550.000 Euro in das Projekt als Eigenanteil mit
einzubringen und bittet um einen Investitionskostenzuschuss von ebenfalls
550.000 Euro vom Landkreis Cloppenburg. Die restlichen Errichtungskosten würden
in den zu kalkulierenden Tagessatz mit einfließen. Bei diesem
Finanzierungsmodell könnten die Planungen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden
und mit dem Bau im kommenden Jahr begonnen werden.
Laut Beschluss des
Kreistages vom 16.01.2020 wurden bereits 100.00 Euro für die Schaffung eines
Frauen- und Kinderschutzhauses in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen und ein
Beitrag von 400.000 Euro als Verpflichtungsermächtigungen ebenfalls in den
Haushaltsplan 2020 aufgenommen.
Laut Information
des Deutschen Roten Kreuzes stellen die Investitions- und Sachkosten allerdings
nur ca. 25 % der jährlichen Belastungen eines Frauen- und Kinderschutzhauses
dar. Der Großteil der Kosten sind Personalkosten, welche sich laut Konzept auf
5,3 Vollzeitkräfte belaufen. Die Kalkulation der Betriebskosten und der daraus
resultierende Tagessatzgeht von einer Auslastung von 70 % aus. Hierbei handelt
es sich um eine reguläre Planungsgröße, die bundesweit für Frauenhäuser
Anwendung findet.
Sollte sich die Auslastung des Frauen- und Kinderschutzhauses längerfristig deutlich unter 70 % bewegen, wäre der Träger auf einen Ausgleich bzw. Zuschuss zu den Betriebskosten seitens des Landkreises angewiesen, um den Betrieb der Einrichtung zu sichern. Auch hierfür bittet das Deutsche Rote Kreuz um die Bereitschaft des Landkreises.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.100426.500
Anlagenverzeichnis:
1)
Antrag des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband
Cloppenburg vom 10.11.2020
2)
Konzept des Frauen- und Kinderschutzhauses
3)
Pläne/Ansicht des Frauen- und Kinderschutzhauses