Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis übernimmt die Koordinierungsaufgaben für die
generalistische Pflegeausbildung und stellt hierfür zunächst für die Dauer von
zwei Jahren Personal zur Verfügung.
Die kommunalen Mittel für die
Finanzierung dieser Stelle werden in den Jahren 2021-2022 zur Verfügung
gestellt.
Der Landkreis Cloppenburg wird sich die Kosten für die Stelle von den Trägern der praktischen Ausbildung auf Grundlage des Kooperationsvertrages erstatten lassen. Hier wird sich perspektivisch in den kommenden Jahren eine Kostendeckung einstellen.
Sachverhalt:
Durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) sind
grundlegende Veränderungen in der Kranken-, Kinderkranken- und
Altenpflegeausbildung geschaffen: Die bisher getrennt geregelten
Pflegeausbildungen haben eine gemeinsame Gesetzesgrundlage bekommen und alle
Auszubildenden durchlaufen eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete
Ausbildung.
Damit wurde auf den Pflegenotstand reagiert und die Ausbildungsstruktur
den zeitlichen Veränderungen angepasst.
Bisher hatten die Pflegeschulen die Verpflichtung sowohl für den
theoretischen Unterricht als auch für die Koordinierung der praktischen
Ausbildung Sorge zu tragen.
Mit dem neuen PflBG haben die Träger der Praktischen Ausbildung die
Verantwortung für die Praktische Ausbildung übertragen bekommen.
Die Gesamtverantwortung der Ausbildung für die Koordination des
Unterrichts mit der praktischen Ausbildung liegt aber weiterhin bei der
Pflegeschule.
Die Träger der praktischen Ausbildung und die
Pflegeschulen stehen damit vor großen Herausforderungen:
·
Es besteht ein dringender Informations- und Beratungsbedarf in Bezug auf
die Umsetzung der neuen Ausbildung.
·
Es müssen Ausbildungs- und Kooperationsverträge erstellt und geschlossen
werden.
·
Es muss eine Rotation zwischen den Einrichtungen und den
Unterrichtsblöcken der Schule stattfinden.
Da die neue Ausbildungsstruktur seit diesem Jahr
auch im Landkreis Cloppenburg umzusetzen ist, beschäftigen sich die
Pflegeschulen und die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg bereits seit
geraumer Zeit mit der neuen „generalistischen Pflegeausbildung“.
Im Vorfeld gab es dazu einige Treffen mit Vertretern
der Verwaltung und der Berufsbildenden Schulen.
Hierbei und innerhalb von
Telefonaten mit anderen Landkreisen und Schulen stellte sich heraus, dass die
Träger der praktischen Ausbildung dringend Unterstützung in der
Umsetzung der neuen Regelungen benötigen.
Insbesondere für kleinere Ausbildungsbetriebe
stellt schon die Organisation der Praxiseinsätze an den verschiedenen
Einsatzorten eine kaum zu bewältigende Herausforderung dar.
Um die Qualität der Ausbildung und somit auch das
Erreichen des Ausbildungsziels der umfassenden Handlungskompetenz nicht zu
gefährden und damit die Versorgungssicherheit mit Pflegekräften in der Region
zu gewährleisten, ist eine übergeordnete Organisation der Praxiseinsätze
unabdinglich.
Dieses hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit § 8
Absatz 4 PflBG die Möglichkeit geschaffen, den Pflegeschulen die Sicherstellung
der Praxiseinsätze (auch an den anderen Einsatzorten) und der gesamten
Durchführung der Ausbildung auf der Grundlage eines Ausbildungsplanes per
Vereinbarung zu übertragen.
Die BBS am Museumsdorf und die BBS Friesoythe
bereiten derzeit für die Träger der Praktischen Ausbildung und den weiteren an
der Ausbildung beteiligten Einrichtungen mit dem Berater des Bundesamtes für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben den „Kooperationsvertrag des
Ausbildungsverbundes „PflegeAusBildungsNetzwerk Cloppenburg“ vor.
Ein Kooperationsvertrag hat den Vorteil, dass nicht
jede Einrichtung mit jedem weiteren Träger der Praktischen Ausbildung und der
Pflegeschulen einen gesonderten Vertrag abschließen und nur mit einer zentralen
Stelle ihre Absprachen treffen muss.
In dem Kooperationsvertrag ist geregelt, dass der
Aufwand der Pflegeschule für die auf sie übertragenen Aufgaben erstattet wird.
Hierbei hat man sich an den „Empfehlungen der Ausbildungsallianz Niedersachsen
zu Ausgleichszahlungen in Kooperationsverträgen“ orientiert.
Eine Refinanzierung der Kosten dieser
koordinierenden Stelle ist daher möglich.
Da das PflBG den Einsatz von Lehrerstunden für
diese Koordination nicht vorsieht und der Bereich Pflege zur Daseinsvorsorge
der Kommunen gehört, haben viele Landkreise bzw. kreisfreie Städte eine solche
koordinierende Stelle für die Schulen in Ihrer Trägerschaft in ihrer Verwaltung
eingerichtet.
Perspektivisch ist auch eine Kooperation mit dem
Landkreis Vechta unter dem Mantel „Pflege im Oldenburger Münsterland“
vorstellbar.
Bei der Übernahme der Koordinationsaufgaben für die
generalistische Pflegeausbildung handelt es sich nicht um eine Pflichtaufgabe
des Landkreises, sondern um eine freiwillige neue Aufgabe. Für die Entscheidung
ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG der Kreistag zuständig.
Finanzierung
der koordinierenden Stelle:
Die Finanzierung wird vorrangig über die Träger der
praktischen Ausbildung sichergestellt.
Pro Auszubildenden und Jahr werden 500,00 EUR von
den dem Ausbildungsverbund beigetretenen Betrieben erstattet.
Derzeit werden an der BBS am Museumsdorf 33
Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr beschult und mit Beginn der Schulform
an der BBS Friesoythe im Schuljahr 2021/2022 ca. 15-20 Auszubildende im ersten
Ausbildungsjahr erwartet.
Bei Beitritt aller Ausbildungsbetriebe wäre somit
eine jährliche Einnahme in Höhe von ca. 20.000 € in 2021 und in den nächsten
Jahren pro Ausbildungsjahr ansteigend bis zu 60.000 € zu erwarten.
Welcher wöchentliche
Stundenumfang für die Koordination dauerhaft erforderlich ist, ist noch nicht
genau absehbar. Es zeichnet sich aber bereits jetzt ab, dass diese Aufgabe
gerade zu Beginn in Teilzeit kaum zu bewältigen ist, denn es gilt, alle
Beteiligten im Kreisgebiet zu vernetzen und deren Strukturen aufeinander
abzustimmen. Vor diesem Hintergrund wird die Einrichtung einer zunächst auf
zwei Jahre befristeten Vollzeitstelle vorgeschlagen.
Für die Einrichtung der
zusätzlichen Stelle ist abhängig von der Wertigkeit der Landrat (bis
Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. Laufbahngruppe 1) oder der Kreisausschuss (ab
Entgeltgruppe 9b TVöD bzw. Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) zuständig.
Eine Bewertung der Stelle
steht noch aus. Die erforderliche Stellenbeschreibung wird derzeit in
Zusammenarbeit mit den Schulen erstellt. Ergibt sich eine Bewertung, die eine
Entscheidung des Kreisausschusses erforderlich macht, wird eine gesonderte
Personalvorlage für die nächste Sitzung des Kreisausschusses am 10.12.2020
erstellt.
Nach Ablauf der zweijährigen Befristung wird evaluiert, ob und ggf. in welchem Umfang die neu geschaffene Stelle fortgeführt werden kann und muss. Innerhalb dieser Zeit wird es einen engmaschigen Abstimmungsprozess unter allen Beteiligten geben müssen. Dies ist wichtig, da diese Thematik für alle Akteure „Neuland“ darstellt und es in Niedersachsen keinerlei Erfahrungen gibt, auf die zurückgegriffen werden kann.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2021 einzuplanen.
Anlagenverzeichnis: