Betreff
Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die generalistische Pflegeausbildung
Vorlage
V-SOZ/20/134
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis übernimmt die Koordinierungsaufgaben für die generalistische Pflegeausbildung und stellt hierfür zunächst für die Dauer von zwei Jahren Personal zur Verfügung.

Die kommunalen Mittel für die Finanzierung dieser Stelle werden in den Jahren 2021-2022 zur Verfügung gestellt.

Der Landkreis Cloppenburg wird sich die Kosten für die Stelle von den Trägern der praktischen Ausbildung auf Grundlage des Kooperationsvertrages erstatten lassen. Hier wird sich perspektivisch in den kommenden Jahren eine Kostendeckung einstellen.


Sachverhalt:

 

Durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) sind grundlegende Veränderungen in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflegeausbildung geschaffen: Die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen haben eine gemeinsame Gesetzesgrundlage bekommen und alle Auszubildenden durchlaufen eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung.

Damit wurde auf den Pflegenotstand reagiert und die Ausbildungsstruktur den zeitlichen Veränderungen angepasst.

 

Bisher hatten die Pflegeschulen die Verpflichtung sowohl für den theoretischen Unterricht als auch für die Koordinierung der praktischen Ausbildung Sorge zu tragen.

Mit dem neuen PflBG haben die Träger der Praktischen Ausbildung die Verantwortung für die Praktische Ausbildung übertragen bekommen.

Die Gesamtverantwortung der Ausbildung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung liegt aber weiterhin bei der Pflegeschule.

 

Die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen stehen damit vor großen Herausforderungen:

·           Es besteht ein dringender Informations- und Beratungsbedarf in Bezug auf die Umsetzung der neuen Ausbildung.

·           Es müssen Ausbildungs- und Kooperationsverträge erstellt und geschlossen werden.

·           Es muss eine Rotation zwischen den Einrichtungen und den Unterrichtsblöcken der Schule stattfinden.

 

Da die neue Ausbildungsstruktur seit diesem Jahr auch im Landkreis Cloppenburg umzusetzen ist, beschäftigen sich die Pflegeschulen und die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg bereits seit geraumer Zeit mit der neuen „generalistischen Pflegeausbildung“.

 

Im Vorfeld gab es dazu einige Treffen mit Vertretern der Verwaltung und der Berufsbildenden Schulen.

 

Hierbei und innerhalb von Telefonaten mit anderen Landkreisen und Schulen stellte sich heraus, dass die Träger der praktischen Ausbildung dringend Unterstützung in der Umsetzung der neuen Regelungen benötigen.

Insbesondere für kleinere Ausbildungsbetriebe stellt schon die Organisation der Praxiseinsätze an den verschiedenen Einsatzorten eine kaum zu bewältigende Herausforderung dar.

 

Um die Qualität der Ausbildung und somit auch das Erreichen des Ausbildungsziels der umfassenden Handlungskompetenz nicht zu gefährden und damit die Versorgungssicherheit mit Pflegekräften in der Region zu gewährleisten, ist eine übergeordnete Organisation der Praxiseinsätze unabdinglich.

 

Dieses hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit § 8 Absatz 4 PflBG die Möglichkeit geschaffen, den Pflegeschulen die Sicherstellung der Praxiseinsätze (auch an den anderen Einsatzorten) und der gesamten Durchführung der Ausbildung auf der Grundlage eines Ausbildungsplanes per Vereinbarung zu übertragen.

 

Die BBS am Museumsdorf und die BBS Friesoythe bereiten derzeit für die Träger der Praktischen Ausbildung und den weiteren an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen mit dem Berater des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben den „Kooperationsvertrag des Ausbildungsverbundes „PflegeAusBildungsNetzwerk Cloppenburg“ vor.

 

Ein Kooperationsvertrag hat den Vorteil, dass nicht jede Einrichtung mit jedem weiteren Träger der Praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen einen gesonderten Vertrag abschließen und nur mit einer zentralen Stelle ihre Absprachen treffen muss.

 

In dem Kooperationsvertrag ist geregelt, dass der Aufwand der Pflegeschule für die auf sie übertragenen Aufgaben erstattet wird. Hierbei hat man sich an den „Empfehlungen der Ausbildungsallianz Niedersachsen zu Ausgleichszahlungen in Kooperationsverträgen“ orientiert.

Eine Refinanzierung der Kosten dieser koordinierenden Stelle ist daher möglich.

 

Da das PflBG den Einsatz von Lehrerstunden für diese Koordination nicht vorsieht und der Bereich Pflege zur Daseinsvorsorge der Kommunen gehört, haben viele Landkreise bzw. kreisfreie Städte eine solche koordinierende Stelle für die Schulen in Ihrer Trägerschaft in ihrer Verwaltung eingerichtet.

 

Perspektivisch ist auch eine Kooperation mit dem Landkreis Vechta unter dem Mantel „Pflege im Oldenburger Münsterland“ vorstellbar.

 

Bei der Übernahme der Koordinationsaufgaben für die generalistische Pflegeausbildung handelt es sich nicht um eine Pflichtaufgabe des Landkreises, sondern um eine freiwillige neue Aufgabe. Für die Entscheidung ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG der Kreistag zuständig.

 

Finanzierung der koordinierenden Stelle:

Die Finanzierung wird vorrangig über die Träger der praktischen Ausbildung sichergestellt.

Pro Auszubildenden und Jahr werden 500,00 EUR von den dem Ausbildungsverbund beigetretenen Betrieben erstattet.

Derzeit werden an der BBS am Museumsdorf 33 Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr beschult und mit Beginn der Schulform an der BBS Friesoythe im Schuljahr 2021/2022 ca. 15-20 Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr erwartet.

 

Bei Beitritt aller Ausbildungsbetriebe wäre somit eine jährliche Einnahme in Höhe von ca. 20.000 € in 2021 und in den nächsten Jahren pro Ausbildungsjahr ansteigend bis zu 60.000 € zu erwarten.

 

Welcher wöchentliche Stundenumfang für die Koordination dauerhaft erforderlich ist, ist noch nicht genau absehbar. Es zeichnet sich aber bereits jetzt ab, dass diese Aufgabe gerade zu Beginn in Teilzeit kaum zu bewältigen ist, denn es gilt, alle Beteiligten im Kreisgebiet zu vernetzen und deren Strukturen aufeinander abzustimmen. Vor diesem Hintergrund wird die Einrichtung einer zunächst auf zwei Jahre befristeten Vollzeitstelle vorgeschlagen.

 

Für die Einrichtung der zusätzlichen Stelle ist abhängig von der Wertigkeit der Landrat (bis Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. Laufbahngruppe 1) oder der Kreisausschuss (ab Entgeltgruppe 9b TVöD bzw. Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) zuständig.

 

Eine Bewertung der Stelle steht noch aus. Die erforderliche Stellenbeschreibung wird derzeit in Zusammenarbeit mit den Schulen erstellt. Ergibt sich eine Bewertung, die eine Entscheidung des Kreisausschusses erforderlich macht, wird eine gesonderte Personalvorlage für die nächste Sitzung des Kreisausschusses am 10.12.2020 erstellt.

 

Nach Ablauf der zweijährigen Befristung wird evaluiert, ob und ggf. in welchem Umfang die neu geschaffene Stelle fortgeführt werden kann und muss. Innerhalb dieser Zeit wird es einen engmaschigen Abstimmungsprozess unter allen Beteiligten geben müssen. Dies ist wichtig, da diese Thematik für alle Akteure „Neuland“ darstellt und es in Niedersachsen keinerlei Erfahrungen gibt, auf die zurückgegriffen werden kann.  


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

Die Mittel sind im Haushaltsplan 2021 einzuplanen.


Anlagenverzeichnis: