Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Gemeinde Cappeln wird für den Bau einer
Mensa für die Oberschule Cappeln ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in
Höhe von bis zu 496.150 EUR gewährt.
Sachverhalt:
Die Schulträger
erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch
notwendige
Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die
Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse
betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die
Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.
Die Gemeinde Cappeln
beantragt mit Schreiben vom 03.01.2019 (siehe
Anlage) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den Bau
einer Mensa für die Oberschule Cappeln. Die Gemeinde Cappeln rechnet für die
gesamte Maßnahme mit Kosten in Höhe von ca. 1.103.925,00 EUR und beantragt
dafür eine 50%-ige Förderung in Höhe von 551.962,50 EUR durch die
Kreisschulbaukasse.
Die Gemeinde Cappeln
plant den Bau einer Mensa für die Oberschule Cappeln, da zum Schuljahr
2017/2018 die teilgebundene Ganztagsschule an der Oberschule Cappeln eingeführt
wurde. Die Essensverpflegung findet aktuell als Zwischenlösung im Pfarrheim der
Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul Cappeln statt. Diese
Zwischenlösung ist nur vorübergehend angedacht, weshalb der Bau einer neuen
Mensa erforderlich ist. Die Mensa soll auf dem Schulgrundstück der Oberschule
Cappeln an das bestehende Verwaltungsgebäude angebaut werden. Das Lehrerzimmer
der Oberschule muss aufgrund dieser Baumaßnahme den Planungen entsprechend
baulich angepasst werden.
Der vorzeitige
Maßnahmebeginn wurde genehmigt.
Die
eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der
Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.
Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach
Prüfung der Hochbauabteilung auf 992.300,00 EUR.
Somit ergibt sich ein
Zuschuss an die Gemeinde Cappeln in Höhe von 496.150 EUR (1/2 der
zuwendungsfähigen Kosten).
Die Differenz
ergibt sich zum einen aus der Berechnung der Bruttogrundfläche. Die
Bruttogrundfläche der neuzubauenden Mensa sowie des neu- und umzubauenden
Lehrerzimmers sind in der Berechnung der Gemeinde Cappeln auf 440 qm angesetzt.
Laut der Berechnung der Hochbauabteilung beträgt die Bruttogrundfläche jedoch
lediglich 427 qm.
In der Berechnung
der Gemeinde Cappeln sind zudem Nebenkosten in Höhe von 23% auf die
Kostengruppen 300 (Bauwerk/Bauwerkkonstruktion)+400 (Bauwerk/technische
Anlagen)+500 (Außenanlagen)errechnet worden. In der Berechnung der
Hochbauabteilung wurden aber entsprechend der Richtlinie zur Förderung des
Schulbaus aus der Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg 27,50 % Nebenkosten
auf die Kostengruppen 300 (Bauwerk/Bauwerkkonstruktion)+400 (Bauwerk/technische
Anlagen) für den Neubau der Mensa berücksichtigt. Für den Neubau sowie für den
Umbau des Lehrerzimmers wurden jeweils 19,60 % Nebenkosten auf die
Kostengruppen 300 + 400 berechnet.
Des Letzteren
wurden der Umbau und der Neubau des Lehrerzimmers in der Berechnung der
Hochbauabteilung - anders als bei der Gemeinde Cappeln - nicht insgesamt als
Neubau berechnet. Bei dem Umbau wurde bei den bezuschussungsfähigen Kosten ein
geringerer Anteil für die Baukonstruktion/den Rohbau berücksichtigt. Somit
ergeben sich in der Berechnung der Hochbauabteilung insgesamt geringere Kosten
für den Neu- und Umbau des Lehrerzimmers.
Das Ergebnis über
die zuwendungsfähigen Kosten wurde mit der Gemeinde Cappeln einvernehmlich
abgestimmt.
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 03.01.2019