Betreff
Antrag der Gemeinde Cappeln auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für den Bau einer Mensa für die Oberschule Cappeln
Vorlage
V-SCHUL/20/178
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Gemeinde Cappeln wird für den Bau einer Mensa für die Oberschule Cappeln ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 496.150 EUR gewährt.

 


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Die Gemeinde Cappeln beantragt mit Schreiben vom 03.01.2019 (siehe Anlage) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den Bau einer Mensa für die Oberschule Cappeln. Die Gemeinde Cappeln rechnet für die gesamte Maßnahme mit Kosten in Höhe von ca. 1.103.925,00 EUR und beantragt dafür eine 50%-ige Förderung in Höhe von 551.962,50 EUR durch die Kreisschulbaukasse.

 

Die Gemeinde Cappeln plant den Bau einer Mensa für die Oberschule Cappeln, da zum Schuljahr 2017/2018 die teilgebundene Ganztagsschule an der Oberschule Cappeln eingeführt wurde. Die Essensverpflegung findet aktuell als Zwischenlösung im Pfarrheim der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul Cappeln statt. Diese Zwischenlösung ist nur vorübergehend angedacht, weshalb der Bau einer neuen Mensa erforderlich ist. Die Mensa soll auf dem Schulgrundstück der Oberschule Cappeln an das bestehende Verwaltungsgebäude angebaut werden. Das Lehrerzimmer der Oberschule muss aufgrund dieser Baumaßnahme den Planungen entsprechend baulich angepasst werden.

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde genehmigt.

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.

 

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung auf 992.300,00 EUR.

 

Somit ergibt sich ein Zuschuss an die Gemeinde Cappeln in Höhe von 496.150 EUR (1/2 der zuwendungsfähigen Kosten).

 

Die Differenz ergibt sich zum einen aus der Berechnung der Bruttogrundfläche. Die Bruttogrundfläche der neuzubauenden Mensa sowie des neu- und umzubauenden Lehrerzimmers sind in der Berechnung der Gemeinde Cappeln auf 440 qm angesetzt. Laut der Berechnung der Hochbauabteilung beträgt die Bruttogrundfläche jedoch lediglich 427 qm.  

 

In der Berechnung der Gemeinde Cappeln sind zudem Nebenkosten in Höhe von 23% auf die Kostengruppen 300 (Bauwerk/Bauwerkkonstruktion)+400 (Bauwerk/technische Anlagen)+500 (Außenanlagen)errechnet worden. In der Berechnung der Hochbauabteilung wurden aber entsprechend der Richtlinie zur Förderung des Schulbaus aus der Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg 27,50 % Nebenkosten auf die Kostengruppen 300 (Bauwerk/Bauwerkkonstruktion)+400 (Bauwerk/technische Anlagen) für den Neubau der Mensa berücksichtigt. Für den Neubau sowie für den Umbau des Lehrerzimmers wurden jeweils 19,60 % Nebenkosten auf die Kostengruppen 300 + 400 berechnet.

 

Des Letzteren wurden der Umbau und der Neubau des Lehrerzimmers in der Berechnung der Hochbauabteilung - anders als bei der Gemeinde Cappeln - nicht insgesamt als Neubau berechnet. Bei dem Umbau wurde bei den bezuschussungsfähigen Kosten ein geringerer Anteil für die Baukonstruktion/den Rohbau berücksichtigt. Somit ergeben sich in der Berechnung der Hochbauabteilung insgesamt geringere Kosten für den Neu- und Umbau des Lehrerzimmers.

 

Das Ergebnis über die zuwendungsfähigen Kosten wurde mit der Gemeinde Cappeln einvernehmlich abgestimmt.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 03.01.2019