Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass dem Betreuungsverein
Cloppenburg e. V. ein jährlicher Zuschuss in den Jahren 2021 – 2023 zur
Querschnittsfinanzierung in Höhe von 40.000,00 € gewährt wird.
Sachverhalt:
Bezug:
Vorlage V-Soz/20/115
Der
Betreuungsverein Cloppenburg e. V. übernimmt für den Landkreis Cloppenburg
allgemeine Betreuungsaufgaben, die ansonsten der Landkreis Cloppenburg als
zuständige Betreuungsbehörde eigenverantwortlich übernehmen müsste. Es wird auf
die Vorlage V-SOZ/20/115 verwiesen, in der die einzelnen Aufgaben differenziert
dargestellt werden.
Im
vorangegangenen Förderzeitraum wurde für diese Aufgabe eine jährliche
Querschnittsförderung von 40.000,00 € vorgesehen.
Für den
anstehenden Förderzeitraum 2021 – 2023 soll diese in gleicher Höhe geleistet
werden. Die Querschnittsförderung ist für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung
notwendig und der Gewährungszeitraum zur Planungssicherheit des
Betreuungsvereins e. V. auch erforderlich.
Weiterhin
besteht durch Vereinbarung mit dem Betreuungsverein vom 01.01.2012 die Verpflichtung
zu einem sog. Defizitausgleich. Durch diese Verpflichtung deckt der Landkreis
Cloppenburg diejenigen Kosten des Vereins ab, die nicht durch Leistungen
Dritter gedeckt werden. Während im Jahr 2019 in den ursprünglichen Planungen
nicht vorgesehene Mehraufwendungen anfielen, ist für das Jahr 2021 ein
voraussichtlicher Defizitausgleich in Höhe von 45.000,00 € vorgesehen.
Die Anzahl
der durch den Betreuungsverein durchgeführten Betreuungen konnte auf 90
gesteigert werden. Zur Abdeckung des steigenden Personalbedarfs soll im
Betreuungsverein eine weitere Betreuerstelle geschaffen werden. Bis diese
vollständig ausgelastet ist und sich durch die mit den Betreuungen entstehende
Abrechnungen trägt, bedarf es einer Vorfinanzierung. Die Aufgabe der
Vorfinanzierung hat der Landkreis Cloppenburg mit der o. g. Vereinbarung
ausdrücklich übernommen. Die Steigerung der durchgeführten Betreuungen, die
Konsolidierung des Vereins als solchen und die zukunftsgewandte positive
Ausrichtung lassen auf eine gute Entwicklung schließen.
Die
Auszahlung des Defizitausgleichs erfolgt im Rahmen der laufenden Verwaltung
mittels der durch den Kreistag im Rahmen des Haushalts bereitgestellten Mittel,
da durch die einstige Vereinbarung eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung
vorliegt.
Beide
Beträge wurden in der Haushaltsplanung für 2020 und in der mittelfristigen
Finanzplanung berücksichtigt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
P1.343000
Anlagenverzeichnis: