Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Für
die Kommunalwahl 2021 wird eine Einteilung in 6 Wahlbereiche vorgenommen:
Wahlbereich
I: Barßel,
Saterland
Wahlbereich
II: Friesoythe
Wahlbereich
III: Bösel, Garrel,
Molbergen
Wahlbereich
IV: Cloppenburg
Wahlbereich
V: Emstek, Cappeln,
Essen
Wahlbereich
VI: Löningen,
Lastrup, Lindern
Sachverhalt:
Das
Wahlgebiet des Landkreises Cloppenburg ist gemäß § 7 Nds. Kommunalwahlgesetz
(NKWG) in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Die Einteilung muss vor jeder Wahl
neu vorgenommen werden, sie gilt nicht automatisch fort. Die Zahl und die
Abgrenzung der Wahlbereiche hat der Kreistag zu beschließen. Die Anzahl der Wahlbereiche
hängt von der Wahl der zu wählenden Vertreter (Kreistagsmandate) ab. Die Anzahl
der Kreistagsmandate ist wiederum abhängig von der Einwohnerzahl des
Landkreises. Nach der jüngsten Statistik betrug die Einwohnerzahl zum Stichtag
30.06.2020 172.837.
Die
Abgrenzung der Wahlbereiche kann nach Bestimmung des Wahltages erfolgen. Der
Wahltag ist durch Verordnung der der Nds. Landesregierung vom 31.10.2020 – Nds.
GVBl. Seite 378 – auf den 12. September 2021 festgelegt worden. Außerdem muss
die Zahl der zu wählenden Vertreter feststehen. Gemäß § 46 Abs. 2 NKomVG sind
bei 150.0001 bis 175.000 Einwohnern 54 Kreistagsabgeordnete zu wählen. Durch
Beschluss des Kreistages vom 25.03.2020 wurde mit Satzung nach § 46 Abs. 4
NKomVG die Zahl der zu wählenden Kreistagsabgeordneten für die kommende10.
Wahlperiode (2021-2026) um 6 auf 48 Mandate verringert.
Bei
48 zu wählenden Vertreterinnen und Vertretern sieht § 7 Abs. 4 NKWG in der
aktuellen Fassung vor, dass mindestens 3 und höchstens 6 Wahlbereiche zu bilden
sind.
Bei
der Abgrenzung der Wahlbereiche sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten:
·
Örtliche
Verhältnisse sind zu berücksichtigen, d.h. die Gemeindegrenzen sollen möglichst
im Interesse der Übersichtlichkeit und eines Mindestmaßes an persönlichen Beziehungen
zwischen Wählerschaft und Kandidaten eingehalten werden.
·
Wahlbereiche
sollen annähernd gleich groß sein und nicht mehr als 25 % von der
durchschnittlichen Bevölkerungszahl abweichen.
·
Gewisse
Größenunterschiede verstoßen nicht gegen den Grundsatz der freien Wahl.
Bei
der Kommunalwahl 2016 sind seinerzeit 6 Wahlbereiche gebildet worden. Diese
bisherige Wahlbereichsabgrenzung könnte hinsichtlich der Bevölkerungszahlen in
den einzelnen Wahlbereichen bestehen bleiben. In keinem Wahlbereich wird um mehr
als 25 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abgewichen (Anlage 1). Wie
eine Einteilung in 3, 4 oder 5 Wahlbereiche aussehen könnte, zeigen die Anlagen
2 bis 4.
Vorgeschlagen
wird, die Einteilung von 6 Wahlbereichen wie bei der Kommunalwahl 2016 zu
belassen:
Wahlbereich
I: Barßel,
Saterland
Wahlbereich
II: Friesoythe
Wahlbereich
III: Bösel, Garrel,
Molbergen
Wahlbereich
IV: Cloppenburg
Wahlbereich
V: Emstek, Cappeln,
Essen
Wahlbereich
VI: Löningen,
Lastrup, Lindern
Der
spätest mögliche Zeitpunkt für die Abgrenzung der Wahlbereiche ergibt sich
daraus, dass diese spätestens am 120. Tage vor der Wahl (15.05.2021) bekannt
gemacht werden muss (§ 16 NKWG).
Anlagenverzeichnis:
Anlage
1 - Einteilung in 6 Wahlbereiche
Anlage
2 - Einteilung in 3 Wahlbereiche
Anlage
3 - Einteilung in 4 Wahlbereiche
Anlage
4 – Einteilung in 5 Wahlbereiche