Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Gemeinde Emstek
wird für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit Krippengruppen in Emstek ein
Zuschuss in Höhe von 574.153,90 EUR gewährt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Emstek hat am 29.04.2019 einen Zuschussantrag für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit vier Krippengruppen in Emstek gestellt.
Der Baubeginn soll im November 2020 erfolgen, die Fertigstellung ist bis Ende 2021 geplant. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt bei der kath. Kirchengemeinde St. Margaretha Emstek.
Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde für die Krippengruppen ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 720.000,00 EUR (60 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden voraussichtliche Ausgaben von 2.825.500,00 EUR angegeben. Die Bewilligung nach der RAT-Richtlinie erfolgte am 17.03.2020 in Verbindung mit dem Änderungsbescheid vom 14.04.2020.
Die Gesamtkosten für den Neubau der Kindertagesstätte wurden vom Architekten nach der DIN 276-Berechnung mit 2.825.500,00 EUR angegeben, hierin enthalten sind 214.225,00 EUR für die Einrichtungskosten. Es ist somit davon auszugehen, dass die zuschussfähigen Höchstbeträge überschritten werden.
Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:
Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert
Inkl. Regionalfaktor) 1.915.897,54 EUR
Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP) 160.000,00 EUR
Zusammen 2.075.897,54 EUR
Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie 720.000,00 EUR
Verbleiben 1.355.897,54 EUR
Abzüglich Anteil BMO (10 % von 2.075.897,54 EUR) 207.589,75 EUR
Verbleiben 1.148.307,79 EUR
Anteil LK CLP (50%) 574.153,90
EUR
Finanzierung:
Teilhaushalt Jugendamt 2021
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung
an Gemeinden für Kinderkrippen 1.420.000,00
EUR