Betreff
Antrag der Gemeinde Emstek auf Gewährung einer Zuwendung für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit vier Krippengruppen
Vorlage
V-JHA/20/184
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Emstek wird für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit Krippengruppen in Emstek ein Zuschuss in Höhe von 574.153,90 EUR gewährt.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Emstek hat am 29.04.2019 einen Zuschussantrag für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit vier Krippengruppen in Emstek gestellt. 

 

Der Baubeginn soll im November 2020 erfolgen, die Fertigstellung ist bis Ende 2021 geplant. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt bei der kath. Kirchengemeinde St. Margaretha Emstek.

 

Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde für die Krippengruppen ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 720.000,00 EUR (60 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden voraussichtliche Ausgaben von 2.825.500,00 EUR angegeben. Die Bewilligung nach der RAT-Richtlinie erfolgte am 17.03.2020 in Verbindung mit dem Änderungsbescheid vom 14.04.2020.

 

Die Gesamtkosten für den Neubau der Kindertagesstätte wurden vom Architekten nach der DIN 276-Berechnung mit 2.825.500,00 EUR angegeben, hierin enthalten sind 214.225,00 EUR für die Einrichtungskosten. Es ist somit davon auszugehen, dass die zuschussfähigen Höchstbeträge überschritten werden.

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

 

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert

Inkl. Regionalfaktor)                                                                                                                    1.915.897,54 EUR

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                                                            160.000,00 EUR

Zusammen                                                                                                                                      2.075.897,54 EUR

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                                                                  720.000,00 EUR

Verbleiben                                                                                                                                      1.355.897,54 EUR

Abzüglich Anteil BMO (10 % von 2.075.897,54 EUR)                                                          207.589,75 EUR

Verbleiben                                                                                                                                      1.148.307,79 EUR

Anteil LK CLP (50%)                                                                                                                         574.153,90 EUR

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2021

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                                                                     1.420.000,00 EUR