Betreff
Antrag der Stadt Friesoythe auf Erhöhung des bereits bewilligten Landkreiszuschusses für die Krippengruppe beim Don Bosco Kindergarten
Vorlage
V-JHA/20/178
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Stadt Friesoythe wird unter Berücksichtigung des Baukostenindexes vom 01.08.2018 für die Krippengruppe beim Don Bosco Kindergarten in Friesoythe ein geänderter Zuschussbetrag in Höhe von 178.080,06 Euro bewilligt.

 

 


Sachverhalt:

Es liegt folgender Änderungsantrag der Stadt Friesoythe zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor.

 

Der Stadt Friesoythe wurde aufgrund des Beschlusses des Kreisausschusses vom 18.09.2018 für die Einrichtung einer Krippengruppe beim Don Bosco Kindergarten unter Zugrundelegung der im Antrag vom 20.07.2018 genannten Baukosten in Höhe von 393.250,00 EUR zzgl. 40.000,00 EUR Einrichtungskosten ein Landkreiszuschuss in Höhe von 126.625,00 Euro bewilligt.

 

Mit Schreiben vom 04.08.2020 hat die Stadt den Verwendungsnachweis vorgelegt mit der Bitte um Erhöhung des bereits bewilligten Landkreiszuschusses, da die Baukosten für die Krippengruppe - entgegen der Kostenschätzung aus dem Jahr 2018 - auf 597.073,47 EUR gestiegen sind.  Die Stadt beantragt hierbei den Baukostenindexwert ab dem 01.08.2019 zu berücksichtigen.

Die Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg hat ergeben, dass die Kosten über dem zuschussfähigen Höchstbetrag des Landkreises liegen.

Da mit dem Bau am 16.04.2019 begonnen wurde, ist, entgegen des Antrages der Stadt Friesoythe, der Baukostenindexwert ab dem 01.08.2018 zu Grunde zu legen.

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert 

Inkl. Regionalfaktor, Stand: 01.08.2018)                                                                      496.160,12 EUR 

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                                                   40.000,00 EUR 

Zusammen                                                                                                                              536.160,12 EUR 

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                                                     180.000,00 EUR 

Verbleiben                                                                                                                              356.160,12 EUR 

Anteil LK CLP (50%)                                                                                                             178.080,06 EUR

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2020

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                                                        1.420.000,00 EUR