Betreff
Antrag der Gemeinde Bösel auf Gewährung einer Zuwendung für den Anbau einer Krippengruppe an den Kindergarten St. Franziskus in Peterdorf und eines Zuschuss für den Bau eines Mehrzweck- und Bewegungsraumes und deren Einrichtung
Vorlage
V-JHA/20/177
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinde Bösel wird für den Anbau einer Krippengruppe beim St.  Franziskus Kindergarten in Petersdorf mit 15 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 184.096,49 EUR gewährt. Zusätzlich wird für den Bau eines Mehrzweck- und Bewegungsraumes ein Zuschuss in Höhe von 92.150,00 EUR gewährt.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Bösel hat 20.05.2020 einen Zuschussantrag für den Anbau einer Krippengruppe an den bestehenden Kindergarten St. Franziskus in Petersdorf gestellt.  Außerdem wurde ein Antrag auf Bezuschussung des Baus eines Mehrzweck- und Bewegungsraumes gestellt.

Der Baubeginn ist am 07.09.2020 erfolgt, die Fertigstellung soll bis zum 31.07.2021 erfolgen. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt bei der kath. Kirchengemeinde St. Cäcilia, Bösel.

Durch die Antragstellung wird der notwendige Bedarf dokumentiert und die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bezuschussung sind erfüllt.

Bezuschussung Krippengruppe

Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde für die Krippengruppen ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 180.000,00 EUR (15 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Die Bewilligung nach der RAT-Richtlinie erfolgte am 03.03.2020.

Die Gesamtkosten für den Anbau der Kindertagesstätte wurden von der Gemeinde Bösel mit 846.004,80 EUR hierin enthalten sind 66.000,00 EUR für die Einrichtungskosten. Es ist somit davon auszugehen, dass die zuschussfähigen Höchstbeträge überschritten werden.

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert 

Inkl. Regionalfaktor)                                                                                                           508.192,97 EUR 

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                                                   40.000,00 EUR 

Zusammen                                                                                                                              548.192,97 EUR 

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                                                     180.000,00 EUR 

Verbleiben                                                                                                                              368.192,97 EUR 

Anteil LK CLP (50%)                                                                                                             184.096,49 EUR

Bezuschussung Mehrzweck- und Bewegungsraum

Der Kindergarten St. Franziskus in Petersdorf besteht derzeit aus 2 Kindergartengruppen. Durch den Anbau der Krippengruppe muss nach der 1. DVO KiTaG ein abgrenzbarer Bereich vorhanden sein, der auch als Mehrzweck- oder Bewegungsfläche nutzbar ist. Nach den Grundsatzbeschlüssen des Kreistages beteiligt sich der Landkreis u.a. an der Erweiterung bzw. Umbau für sonstige notwendige Räume (Mehrzweckraum, Ausweichraum/kleiner Gruppenraum etc.).

Der Kindergarten ist wie folgt ausgestattet:

- 2 Gruppenräume mit entsprechenden Waschräumen und WC

- 1 Förderraum

Nach der 1.DVO-KiTaG ist bei einem Kindergarten folgende räumliche Mindestausstattung vorgeschrieben:

-          Je Gruppe ein Gruppenraum mit mind. 2 qm Bodenfläche je Kind

-          Je Gruppe ein Kleingruppenraum oder eine Spielnische, die auch im Gruppenraum eingerichtet werden kann

-          Bei Ganztagsbetreuung ein Ruheraum oder eine Ruhemöglichkeit, die auch im Gruppenraum eingerichtet sein kann (trifft hier nicht zu, da keine Ganztagsgruppe vorhanden ist)

-          Eine Küche, bei Halbtagsbetreuung reicht eine Teeküche

-          Einen Arbeitsraum für die Fachkräfte

-          Garderobenbereiche außerhalb der Gruppenräume

-          Außenflächen zum Spielen

-          Mehrzweckraum- oder Bewegungsfläche (bei mehr als zwei gleichzeitig anwesenden Gruppen)

Der vorgeschriebene Mehrzweck- und Bewegungsraum ist derzeit noch nicht vorhanden. Durch die Schaffung einer weiteren dritten Gruppe wird dieser Raum lt. Mindestausstattung vorgeschrieben. Daher kann hier eine Bezuschussung des Landkreises erfolgen.

Die Hochbauabteilung des Schul- und Kulturamtes hat anhand der vorgelegten Unterlagen eine Prüfung der angemessenen und bezuschussfähigen Bau- und Baunebenkosten für den Umbau nebst Einrichtung vorgenommen. Die Kosten sind in Höhe von 184.300,00 EUR bezuschussfähig.

Danach ergibt sich folgende Bezuschussung durch den Landkreis:

Gesamtkosten                                                                                                                                   184.300,00 EUR

Kreiszuschuss 50 % =                                                                                                                         92.150,00 EUR


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2021

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                                                        1.420.000,00 EUR