Betreff
Antrag des Sozialdienstes kath. Frauen auf Ko-Finanzierung des Mehrgenerationenhauses Cloppenburg
Vorlage
V-SOZ/11/018
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der SkF als Träger des Mehrgenerationenhauses in Cloppenburg hat mit Schreiben vom 24.05.2011 beantragt, dass der Landkreis Cloppenburg seine Absicht erklärt (vorbehaltlich der Haushaltsberatungen), für das weitere Bestehen des Mehrgenerationenhauses jährlich 10.000 € für die kommenden Jahre 2012 bis 2014 zu Verfügung zu stellen. (s. Anlage 1).

 

Das MGH besteht in Cloppenburg seit 2007 und wird bis einschließlich 2011 durch Bundesmittel (EU-Mittel) in Höhe von insgesamt 40.000 € jährlich gefördert.

Die Angebote des MGH Cloppenburg als offener Treffpunkt aller Generationen ergeben sich aus der Anlage 2, die der Homepage entnommen wurde.

 

Ab 2012 soll sich ein neues Förderprogramm für 3 Jahre anschließen.

Es soll weiterhin eine Förderung in Höhe von 40.000 € jährlich geben, allerdings wird eine  kommunale Beteiligung in Höhe von 10.000 € gefordert, die aber auch vom Land getragen werden kann.

Lt. Auskunft des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) vom 25.05.2011 hat das Land sich dahingehend überhaupt noch nicht positioniert.

 

Der SkF begründet die Eilbedürftigkeit der Entscheidung des Landkreises über eine Ko-Finanzierung damit, dass Anfang Juli 2011 ein Interessenbekundungsverfahren vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) starten soll, dem eine solche Absichtserklärung beigefügt werden soll.

(Ihr Interesse an einem MGH können auch solche potenziellen Träger bekunden, die bislang noch kein MGH betreiben.)

 

Im Herbst wird dann voraussichtlich aus den Interessenten ein Bewerberkreis für ein förmliches Antragsverfahren für die Förderung ausgewählt und angeschrieben werden. Dann erfolgt die eigentliche Bearbeitung der Förderung der MGH ab 2012. 

 

Die Recherchen zu angekündigten Detailinformationen und Verfahrensabläufen des Interessenbekundungsverfahrens, insbesondere zu zeitlichen Vorgaben, verliefen ebenso wie telefonische oder Mail-Anfragen an das BMFSFJ oder die Servicestelle MGH ergebnislos.

 

Auch der NLT konnte die Dringlichkeit der politischen Entscheidung zur Ko-Finanzierung weder bestätigen noch dementieren. Anfragen bezüglich dringlicher Anträge seien dort bisher von den Landkreisen nicht gestellt worden.

 

Der Deutsche Caritasverband e.V. erklärte allerdings die Dringlichkeit mit der Sommerpause der politischen Gremien, in die dann der Termin für das Interessenbekundungsverfahren fallen könnte.

 

Ein Antrag an die Stadt Cloppenburg wurde vom SkF nicht gestellt.

 

Es ist zu entscheiden, ob der Landkreis Cloppenburg seine Absicht zur Übernahme der Ko-Finanzierung des MGH Cloppenburg in Höhe von jährlich 10.000 € für die Zeit von 2012 bis 2014 erklären will.

 


Finanzierung:

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag des SKF vom  24.05.2011

 

NLT-RdSchr. 375/11 v.  26.04.2011

 

NLT-Protokoll  v. 27.10.2008