Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Cloppenburg gemäß
Vorlage V-PLA/20/288 durchzuführen.
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Abs. 1
des Bundesnaturschutzgesetzes haben die Landkreise die Aufgabe, in einem
Landschaftsrahmenplan (LRP) die Erfordernisse, Ziele und Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Nds.
Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind für die
Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne die Naturschutzbehörden zuständig.
Der
Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutz-Fachplan für die
Planungsebene der Landkreise in Niedersachsen. Die Planaussagen basieren auf
einer zielorientierten Erfassung und Bewertung der Schutzgüter. Dazu gehören
Auswertungen vorhandener Daten, die Luftbildauswertung sowie Kartierungen im
Gelände.
Wichtigster Teil der
Bestandsaufnahme für die Schutzgüter Arten und Biotope sowie Landschaftsbild
ist die flächendeckende aktuelle Biotoptypenkartierung, die als
Informationsquelle auch für die Bearbeitung der Schutzgüter Boden und Wasser
sowie Klima und Luft herangezogen wird (z. B. Ermittlung erosionsgefährdeter
Bereiche oder für den Naturschutz wertvoller Gebiete im Einwirkungsbereich von
Emissionsquellen sowie auch die Ermittlung wichtiger Bereiche für den Klimaschutz),
so dass eine aktuelle differenzierte Bewertung des Planungsgebietes erfolgen
kann.
Das Zielkonzept
liefert eine integrierte und räumlich konkrete Darstellung der angestrebten
Entwicklung des Plangebiets. Die Karte des Zielkonzeptes zeigt auf einen Blick,
welche Bereiche des Plangebiets unter Einbeziehung aller Schutzgüter zu
sichern, zu verbessern oder zu entwickeln sind. Diese Karte umfasst auch die
Darstellung des Biotopverbundsystems. Das Biotopverbundsystem ist zentraler
Inhalt eines Landschaftsrahmenplans.
Der Landschaftsrahmenplan bietet eine breite
Palette von Maßnahmen zur Umsetzung des Zielkonzepts. Er ist Arbeitsgrundlage
für alle Tätigkeiten im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
z.B. für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Artenschutzmaßnahmen,
Maßnahmen aller Nutzer der Landschaft und anderen Fachverwaltungen sowie eine
planungsrechtlich vorgeschriebene Abwägungsgrundlage für die Raumordnung und
die Bauleitplanung.
Der
Integration der Inhalte des Landschaftsrahmenplans in die Regionalen
Raumordnungsprogramme wird in Niedersachsen eine große Bedeutung zugemessen.
Auch der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
(NLWKN) hat im Rahmen der Erarbeitung der Neuaufstellung des Regionalen
Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Cloppenburg eine Fortschreibung des
Landschaftsrahmenplanes, zumindest aber eine zielgerichtete Aktualisierung
vorgeschlagen, um eine sachgerechte Abwägung gewährleisten zu können. Nach
deren Bewertung kommt einem aktuellen Landschaftsrahmenplan auch für die
Durchführung der strategischen Umweltprüfung (SUP) bei Regionalen
Raumordnungsprogrammen eine zentrale Bedeutung zu.
Der bestehende
Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Cloppenburg datiert von 1998. Hierfür
lag seinerzeit ein Beschluss des Ausschusses für Planung und Umwelt vom
04.06.1987 vor. Da es sich um die Umsetzung einer gesetzlichen Verpflichtung im
Rahmen der Landschaftspflege handelte, war eine weitergehende politische
Beschlussfassung nicht erforderlich.
Dieser Landschaftsrahmenplan
basiert auf Untersuchungen und Kartierungen aus den Jahren 1985 bis 1991 sowie
Aktualisierungen bis 1997. Seither konnten viele gesetzliche Vorgaben des
Landes Niedersachsen, des Bundes sowie der EU umgesetzt werden, deren Umsetzung
ohne den Landschaftsrahmenplan und das für die Aufstellung erhobene
Datenmaterial nur mit großem – auch finanziellen – Aufwand möglich gewesen
wäre. Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche wurden als Schutzgebiete
ausgewiesen und bestehende Verordnungen überarbeitet.
Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und EU- Vogelschutzgebiete wurden gesichert.
Die
Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planaussagen des Landschaftsrahmenplanes von
1998 können aufgrund des Alters allerdings nur noch bedingt für die zukünftigen
Aussagen der Raumordnung im Zuge der Neuaufstellung des RROPs herangezogen werden. Weiterhin haben sich die
rechtlichen Rahmenbedingungen geändert und es sind viele neue
Fachgesetzgebungen hinzugekommen. Beispielhaft genannt seien die
EU-Gesetzgebungen zu Natura 2000 (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) und invasive
Arten, die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Niedersächsischen
Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sowie für den Gewässerbereich
die EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Daneben sieht das
aktuelle Landesraumordnungsprogramm von 2017 in einem neuen Planungszeichen die
Darstellung von Korridoren vor, die landschaftliche Strukturen zur
Biotopvernetzung sicherstellen. Im Wesentlichen folgen diese Bereiche den
größten Gewässerläufen im Kreisgebiet. Wie neben vielen anderen verpflichtenden
Vorgaben aus der Landesraumordnung sind diese Flächenabgrenzungen im Regionalen
Raumordnungsprogramm auf Grund des vorgeschriebenen Planungsmaßstabes räumlich
zu konkretisieren, anzupassen und ggf. zu modifizieren, um der räumlichen
Entwicklung Rechnung zu tragen.
Auf der Grundlage
der Richtlinie 2001/42/EG der EU ist für den Landschaftsrahmenplan eine
strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen und zu dokumentieren. Diese SUP
ergänzt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf der Planungsebene (RROP
/LRP).
Aus diesen Gründen
arbeiten derzeit die Landkreise Oldenburg, Ammerland, Osnabrück und Vechta
bereits an der Fortschreibung ihres Landschaftsrahmenplanes.
Der
Landschaftsrahmenplan des Landkreises Cloppenburg von 1998 wurde seinerzeit in
Eigenarbeit durch das Personal der unteren Naturschutzbehörde, überwiegend von
Herrn Dipl. Geograph Kosanke, erarbeitet, der auch flächendeckende Kartierungen
im Kreisgebiet durchgeführt hat.
Nachdem zu Beginn
der Neuaufstellung des RROP noch davon ausgegangen wurde, dass eine
Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Landschaftsrahmenplanes entbehrlich sein
werde, ist im Rahmen des weiteren Prozesses die Erkenntnis gewonnen worden,
dass für eine sach- und fachgerechte Erarbeitung des RROP eine Fortschreibung
des Landschaftsrahmenplanes unumgänglich ist.
Gerade die
Anforderungen des Landesraumordnungsprogramms sind ohne eine Fortschreibung
kaum im RROP umzusetzen. Dies hat sich im Rahmen einer internen Abstimmung
zwischen dem Planungsamt und dem Umweltamt nochmals bestätigt. Der
erforderliche Umfang der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes ist doch
erheblich größer als zunächst erwartet.
Es ist nun
geplant, die wesentlichen, für die Fortschreibung erforderlichen Teile des
Landschaftsrahmenplanes in Eigenarbeit in der Naturschutzbehörde im Umweltamt
zu erstellen und die Fortschreibung zeitnah durchzuführen.
Die Einbindung
von Fachbüros soll sich weitgehend auf die Erfassung fehlender Bestandsdaten
und einzelner Kartierungen sowie auf die Einbindung der Fachdaten als
georeferenziertes Datenmaterial in EDV-GIS-Systeme beschränken. Hierfür sind
für 2021 und die kommenden Jahre Beträge in den Haushalt eingestellt worden
(P1.554100, SK 443160). Das Land Niedersachsen wird über den NLWKN bereits
vorhandenes Datenmaterial zuliefern können und wird in den Aufstellungsprozess
mit eingebunden, um die Kosten möglichst gering zu halten. Dabei ist eine enge
Abstimmung mit den Arbeiten zur Neuaufstellung des RROP notwendig. Diese intensive
Zusammenarbeit findet bereits zum jetzigen Zeitpunkt statt. Gleiches gilt für
das Datenmaterial, das vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
benötigt wird.
Mit dem
derzeitigen Personalbestand kann diese zusätzliche Aufgabe nicht geleistet
werden.
Geplant ist nun
die Erstellung der Fortschreibung durch Herrn Kosanke, der für diese Aufgabe
vollständig von seinen bisherigen Aufgaben freigestellt werden soll. Zusätzlich
soll ein weiterer Landespfleger aus der unteren Naturschutzbehörde ihn
maßgeblich unterstützen
Diese
Vorgehensweise zeichnet sich dadurch aus, dass im Gegensatz zu einer –
wahrscheinlich erforderlichen EU- weiten Ausschreibung der Fortschreibung –
zeitnah mit den Arbeiten begonnen werden kann und keine Zeitverluste durch ein
aufwendiges Ausschreibungsverfahren entstehen. Zu beachten ist in diesem
Zusammenhang auch, dass bei einer externen Beauftragung eines Büros in der
Regel trotzdem eine enge dauernde Zusammenarbeit mit dem beauftragten Büro notwendig
sein wird, was wiederum Personal bindet.
Ziel der
vorgeschlagenen Vorgehensweise ist eine zeitnahe und strukturierte Bearbeitung
der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes als wesentlichen Teil des RROP,
damit der Termin zur erfolgreichen Beendigung des Neuaufstellungsverfahrens zum
RROP bis Ende 2025 eingehalten werden kann.