Beschlussvorschlag:
Die Beschlussvorschläge zu 1.
und 2. des Antrags der Gruppe GRÜNE/UWG vom 28.06.2020 werden abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der behördlichen Zusammenarbeit nach effektiven Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Ahlhorner Fischteiche und des Lethe Oberlaufs zu suchen und sich für deren Umsetzung einzusetzen. Auf Veränderungen der Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet Ahlhorner Fischteiche mit dem Ziel, Regelungen außerhalb des Schutzgebiets zu ermöglichen, soll seitens des Landkreises Cloppenburg im Sinne einer guten Zusammenarbeit aller Akteure verzichtet werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 28.06.2020 hat die Gruppe Grüne/ UWG im Kreistag des
Landkreises Cloppenburg den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Ökologische
Verbesserung der Ahlhorner Fischteiche“ in die Tagesordnung der Kreisgremien
aufzunehmen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Dazu wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:
- „Die Verwaltung wird beauftragt, in
Abstimmung mit dem Landkreis Oldenburg eine Änderung der die Ahlhorner
Fischteiche betreffenden Schutzgebietsverordnung dem Kreistag zur
Beschlussfassung vorzulegen, die geeignete Regelungen außerhalb des
Schutzgebietes zur Verbesserung des Zustandes der Ahlhorner Fischteiche
vorsieht. Insbesondere mit Blick auf die Lethe sollen Gewässerrandstreifen
von 10 Metern und eine Beschränkung des Ausbringens von Düngemitteln in
deren Umfeld vorgesehen werden.
- Die Verwaltung wird ferner beauftragt,
in Abstimmung mit dem Landkreis Oldenburg ein Konzept zur effektiven
Kontrolle und Evaluation der neuen Regelungen vorzulegen.“
Zur Begründung wird auf die Antwort der Landesregierung vom 20.02.2020
auf eine Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Miriam Staudte
verwiesen, wonach nicht nur Handlungen im Naturschutzgebiet (NSG) selber
verboten werden können, sondern auch solche, die von außen in das Gebiet
hineinwirken und eine Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltige
Störung verursachen.
Das Grundwasser und der Fluss Lethe, deren Oberlauf nicht im NSG liegt,
würden die Ahlhorner Fischteiche speisen. Die durch die Landwirtschaft an der
oberen Lethe verursachten Nährstoffeinträge und die geringe Wasserzufuhr seien
der Grund für den schlechten Zustand der Ahlhorner Fischteiche mit nachteiliger
Beeinflussung der hier maßgeblichen FFH-LRT und FFH-Arten.
Die bereits im Ausschuss vorgestellten Untersuchungsergebnisse der
Landesforsten sollten den Landkreis Cloppenburg zu weiterem Handeln
veranlassen, wobei einerseits an die Anordnung von Gewässerrandsteifen zu
denken sei oder an die Möglichkeit von deren Regelung mittels der
Schutzgebietsverordnung.
Die Landesregierung sähe Gewässerrandstreifen im konkreten Fall der Ahlhorner Fischteiche
als nicht ausreichend effektiv an und würde stattdessen eine weitergehende
Beschränkung der Ausbringung von Düngemitteln im Umfeld der Lethe ins Spiel
bringen.
Sowohl die Anordnung von Gewässerrandstreifen als auch die Beschränkung
des Ausbringens von Düngemitteln auf Flächen im Umfeld der Lethe über die
gesetzlich bestehenden Grenzwerte hinaus sollten im Detail ausgearbeitet
werden.
Ein Handeln der Landkreise sei möglich und geboten.
Vorbemerkung
Die Ahlhorner Fischteiche stellen ein Naturschutzgebiet dar, die
Änderungsverordnung vom 02.07.2019 trat am 01.08.2019 in Kraft.
Zusätzlich zu den Regelungen der NSG - Verordnung wird derzeit der
FFH-Managementplan der Lethe im Unterlauf erstellt, der weitere Erfordernisse
und mögliche Maßnahmen aufzeigen soll. Gleiches gilt für einen
Gewässerentwicklungsplan, der für die Ahlhorner Fischteiche und den Oberlauf
der Lethe erstellt wird. Des Weiteren werden 2020 zu Privatflächen im NSG
„Ahlhorner Fischteiche“ Maßnahmenblätter zu weiteren Erfordernissen und
Maßnahmen erarbeitet. Nach Fertigstellung der ausstehenden Planwerke kann
ermittelt werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind, welche umgesetzt werden
können und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen kann.
Die Ahlhorner Fischteiche stehen zum überwiegenden Teil im Eigentum der
Niedersächsischen Landesforsten, so dass die Kreisverwaltungen Cloppenburg und
Oldenburg in diesem Teilgebiet unterstützend tätig werden.
Die Kreisverwaltung Cloppenburg hat sich daher auf Maßnahmen im Bereich
der Oberen Lethe bzw. des sogenannten Lethe-Stiefels konzentriert. Ein
besonderer Fokus liegt hier auf der naturschutzrechtlichen Sicherung und
Entwicklung von Flächen, insbesondere gesetzlich geschützter Biotope,
Kompensations- und Waldflächen.
Hier erhöhte sich in den vergangenen Jahren die Anzahl an Flächen mit
rechtlicher Bindung für die Natur, insbesondere geschützte Biotope,
Kompensations- und Waldflächen. Konkret kamen - seit 2011 - im Bereich der
Oberen Lethe folgende solcher Flächen neu hinzu:
- 9 Waldflächen mit 7,8 ha
- 5 Biotope mit 3,65 ha
- 1 geschützter Landschaftsbestandteil
(GLB) mit 6,6 ha
- 2 Gewässerrandstreifen mit 0,7 ha und
- 15 Ersatzflächen mit dem
Entwicklungsziel Extensivgrünland als Kompensationsflächen für einen
Windpark mit 16,5 ha.
Insgesamt konnten so 35,3 ha geschützter Flächen hinzugewonnen werden.
Der Bereich im Einzugsbereich der Ahlhorner Fischteiche stellt sich
derzeit wie folgt dar:
·
71
Biotope mit 74 ha,
·
23
Biotope mit 25,7 ha südlich des FFH-Gebietes,
·
3
geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) mit 11,2 ha im Quellbereich der Lethe
·
2
Gewässerrandstreifen mit 0,7 ha und
·
15
Ersatzflächen mit dem Entwicklungsziel Extensivgrünland als
Kompensationsflächen für einen Windpark mit 16,5 ha.
Neben diesen
Aktivitäten startete die Kreisverwaltung Cloppenburg mit dem Ziel der Minderung
von Gewässerbelastungen und der Entwicklung naturnaher Gewässerränder durch
Stilllegung von ackerbaulich bewirtschafteten Nutzflächen im Bereich der Oberen
Lethe die Aktion Gewässerrandstreifen (GWR). Es wurden sämtliche Anlieger der
Lethe und sonstige Eigentümer in diesem Bereich persönlich angeschrieben und
über das Gewässerrandstreifenprogramm des Landkreises Cloppenburg informiert.
Drei GWR wurden daraufhin von den jeweiligen Eigentümern aus der
Bewirtschaftung genommen, zum einen über eine Länge von 44 m mit üblicher 5 m
Tiefe und zum anderen über 76 und 55 m Länge mit einer über 5 m hinausgehenden
Tiefe. Insgesamt blieb die Resonanz auf die Aktion GWR jedoch hinter den
Erwartungen der Kreisverwaltung zurück.
Inzwischen wurden
die Förderbeträge des Gewässerrandstreifenprogramms angepasst und erhöht, womit
sich das Programm attraktiver darstellt. Die betroffenen Anlieger der Lethe
wurden Ende 2019 erneut angeschrieben in der Erwartung, dass sich weitere
Nutzer von Ackerflächen an der Anlegung von GWR beteiligen. Insgesamt wurden so
ca. 60 Flächeneigentümer als Eigentümer von 190 Flurstücken im Gebiet
kontaktiert, wobei diejenigen Eigentümer der Flächen, die durch
Kompensationsmaßnahmen inzwischen bereits reglementiert sind, nicht
angeschrieben wurden. Aber auch diese Aktion GWR zeigte nicht die erwartete
Resonanz. Es konnten bisher keine weiteren Teilnehmer am Programm gewonnen
werden.
Der Landkreis
Cloppenburg ist weiterhin bemüht, Kompensationsmaßnahmen im Umfeld möglichst in
den Bereich des Lethe - Stiefels zu legen. Dabei stehen die Entwicklung und der
Erhalt von extensivem Grünland im Vordergrund.
Weitere
Bemühungen des Landkreises Cloppenburg, in diesem Bereich Flächen zur
Extensivierung zu erwerben, waren bisher nicht erfolgreich.
Der Landkreis Cloppenburg hält die Durchsetzung von Anordnungen zur
Anlegung von GWR rechtlich kaum für durchsetzbar. Bis heute konnten eine
Missachtung der düngerechtlichen Vorschriften und ein direkter dauerhafter
Eintrag von Stoffen in die Lethe nicht nachgewiesen werden. Ein amtlich
angeordneter Schutzstreifen ohne konkreten Nachweis der Ursache der
Beeinträchtigungen in einem teilweise über 4 Kilometer entfernt liegendem
FFH-Gebiet ist rechtlich problematisch, zumal ein Gewässerrandstreifen nur
einen Schutz vor oberflächlichen Einträgen bewirken könnte, direkte Einträge
oder solche z.B. aus Drainagen würden davon nicht erfasst.
Hier kommt der Kontrolle der ordnungsgemäßen Düngung im Oberlauf der
Lethe unter Beachtung der neu erlassenen Düngeregelungen eine besondere
Bedeutung zu. Die düngebehördliche Überwachung obliegt dabei der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Auf Initiative des Landkreises Cloppenburg fand am 4. März dieses Jahres
ein Behördengespräch zur Nitratbelastung der Ahlhorner Fischteiche unter
Einbeziehung des Lethe-Oberlaufs statt, zu dem Vertreter*innen der
Niedersächsischen Landesforsten (NLF), des Landkreises Oldenburg, der Hunte
Wasseracht, des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten-
und Naturschutz (NLWKN) sowie der Landwirtschaftskammer (LWK) eingeladen
waren. Die Einladung traf auf große
Resonanz, einzig der Vertreter der LWK konnte aufgrund anderer Verpflichtungen
nicht teilnehmen. Die Teilnehmer stimmten darin überein, diese Besprechung als
Auftakt für regelmäßige Austausche anzusehen und einen internen Arbeitskreis
zur Verbesserung der Situation für die Ahlhorner Fischteiche und den Lethe
Oberlauf zu bilden.
In einem regen Austausch traten die Vielschichtigkeit der
Problemstellungen aber auch unterschiedliche Lösungsansätze deutlich zu Tage.
Schnell wurde klar, dass es die eine, richtige Maßnahme nicht gibt.
Vielmehr wurden verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation
aufgezeigt und diskutiert. Aus der Auftaktveranstaltung heraus fertige Lösungen
präsentieren zu können, war nicht zu erwarten. Allerdings wurden durchaus
einzelne Vorschläge wie die Erstellung eines Gewässerentwicklungsplans für den
Oberlauf der Lethe, Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich des Feldmühlenstaus oder
die Intensivierung der Bemühungen, Flächen entlang der Lethe zu erwerben, näher
ins Auge gefasst. Schnelle Erfolge sind jedoch in keinem Fall zu erwarten.
Insoweit enthält auch der Vorschlag der Gruppe GRÜNE/UWG mit dem Ziel
der Änderung der Schutzgebietsverordnung, der pauschalen Festsetzung der
Gewässerrandstreifen entlang der Lethe sowie der Beschränkung des Ausbringens
von Düngemitteln Lösungsansätze, die unter Hinweis auf die im Bezug des Antrags
genannte Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Komplexität der
Situation vor Ort allein nicht gerecht werden können.
Vielmehr scheint die Empfehlung der Landesregierung zur Zusammenarbeit
aller Akteure vor Ort zur Erarbeitung der Wege zur Zielerreichung beachtlich.
Aus der Antwort zur Frage 6. der v. g. Kleinen Anfrage seien ergänzend folgende
Auszüge mit Bezug auf den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu den angestrebten
Einschränkungen außerhalb des Schutzgebietes erwähnt:
„Solche Regelungen setzen voraus, dass Kenntnisse zur Kausalität der
Handlungen außerhalb und den Wirkungen auf den Schutzzweck des Gebiets
vorliegen. Zudem ist die Verhältnismäßigkeit der Regelungen zu berücksichtigen.
(…) Regelungen zu Gewässerrandstreifen außerhalb des Naturschutzgebietes
erscheinen nicht verhältnismäßig, da durch einen solchen Schutzstreifen
lediglich oberflächliche Einträge reduziert werden könnten. Diese sind jedoch
nur für einen Teil der Nährstoffeinträge in die Gewässer verantwortlich.“
Mit der Bildung der o. g. Arbeitsgruppe ist aus Sicht der Verwaltung ein
wesentlicher Schritt zur empfohlenen Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der
Ahlhorner Fischteiche und des Lethe Oberlaufs getan. Erste Ideen und Vorschläge
stehen zur Diskussion und zeigen Möglichkeiten der Verbesserung ohne Verbote
auf. Mit Blick auf die durch die Landesregierung zu Recht erwähnte
Verhältnismäßigkeit der Mittel, unter Hinweis auf andere ebenfalls entlastend
wirkende Maßnahmen und nicht zuletzt unter dem Aspekt, Umweltschutz mit den
Menschen vor Ort und nicht an ihnen vorbei zu betreiben, scheint die Umsetzung
des Antrages der Gruppe GRÜNE/UWG zum jetzigen Zeitpunkt nicht angemessen.
Es wird daher vorgeschlagen, den eingeschlagene Weg zusammen mit den oben genannten Trägern öffentlicher Belange weiter zu gehen und zunächst nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen, die ohne Verbote und Reglementierung auskommen, aber nicht weniger zielführend sind.