Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am
27.06.2019 (TOP 18) die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Lethe“
in der Gemeinde Garrel, Landkreis Cloppenburg, und den Gemeinden
Großenkneten und Wardenburg, Landkreis Oldenburg, vom 02.07.2019
beschlossen und damit sein Einvernehmen hergestellt.
Es handelte sich um die Sicherung des FFH-Gebietes 012 „Sager Meer,
Ahlhorner Fischteiche und Lethe“ mittels Neuausweisung des NSG „Lethe“
entsprechend der Vorgaben der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des
Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wild lebenden Tiere und Pflanzen). Durch Erlass des Nds. Ministeriums für
Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz wurde die Zuständigkeit für die
Ausweisung des Gesamtgebietes auf den Landkreis Oldenburg übertragen, der
das Ausweisungsverfahren durchführte und dessen Kreistag die
Naturschutzgebietsverordnung am 02.07.2019 mit beschloss.
Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass in der Übersichtskarte 1.2
sowie in den Karten 2.8 und 2.9 zur Naturschutzgebietsverordnung, die der
Beschlussfassung und der anschließenden Verkündung der Naturschutzgebietsverordnung
zugrunde lagen, ein redaktioneller Fehler enthalten ist. Mit einer
Berichtigung soll dies korrigiert werden.
Der von den zu berichtigenden Karten betroffene Bereich befindet
sich auf dem Gebiet des Landkreises Oldenburg.
Im Rahmen der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im
Ausweisungsverfahren hatte die Kreisverwaltung eine Herausnahme von Flächen
(Eigentümer Hunte-Wasseracht) unterhalb des Lethedükers unter der Hunte in
der Gemeinde Wardenburg vorgeschlagen (Seite 2 der seinerzeitigen Abwägungsvorschläge,
Einwendung der Hunte-Wasseracht zu § 1 (3), s. V-PLA/19/256 Anlage Tabelle
Einwendungen Anregungen Hinweise). Die Herausnahme betrifft das Vorland und
den Flussdeich am in Fließrichtung rechten Ufer vom Lethedüker bis zur
Einmündung in den Osternburger Kanal sowie eine kleine Fläche am linken
Ufer. Die Kreistage der Landkreises Oldenburg und Cloppenburg hatten die
Verordnung entsprechend diesem Abwägungsvorschlag beschlossen bzw. das
Einvernehmen hergestellt.
Versehentlich war die Herausnahme der Flächen weder in den Karten,
die Teil der Sitzungsvorlage waren, noch bei der unterschriebenen oder
verkündeten Version eingearbeitet worden. Eine Änderung der fehlerhaften
Karten für das NSG „Lethe“ (Übersichtskarte 1.2 und Detailkarten 2.8 und 2.9)
soll in Absprache mit dem Landkreis Oldenburg erfolgen. Der berichtigte
Bereich ist in der Anlage 1 kenntlich gemacht.
Durch die Herausnahme der Flächen ergibt sich für das NSG Lethe ein
um ca. 4 ha kleinerer Geltungsbereich. Die Verordnung und Begründung müssen
daher ebenfalls entsprechend angepasst werden.
Da die Änderung der Abgrenzung des Geltungsbereiches bereits im
Rahmen des Ausweisungsverfahrens beschlossen worden war, ist eine erneute
Durchführung des Beteiligungsverfahrens gem. § 14 des Niedersächsischen
Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz nicht erforderlich
Der Beschluss des Landkreises Oldenburg zur Berichtigung der
Verordnung und der Karten ist durch den dortigen Kreistag bereits am
14.07.2020 erfolgt.
Nunmehr ist auch beim Landkreis Cloppenburg eine entsprechende
Beschlussfassung erforderlich.
Dieser
Vorlage als Anlage beigefügt sind
-
die Karte mit Kennzeichnung
des Änderungsbereiches (Anlage 1),
-
der berichtigte Entwurf der
Verordnung und der Begründungüber das NSG „Lethe“(Anlage Nr. 2) sowie
-
die berichtigten Karten zur
Verordnung über das NSG „Lethe“ (Anlagen 3 bis 5)
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