Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag
wird empfohlen, die Berichtigung der Verordnung über das Naturschutzgebiet
„Ahlhorner Fischteiche“ in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2 bis 7) zu
beschließen.
Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am
27.06.2019 (TOP 17) die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Ahlhorner
Fischteiche“ in den Gemeinden Garrel und Emstek, Landkreis Cloppenburg, und
der Gemeinde Großenkneten, Landkreis Oldenburg, vom 02.07.2019 beschlossen
und damit sein Einvernehmen hergestellt. Es handelte sich um die Sicherung des FFH-Gebietes 012 „Sager Meer,
Ahlhorner Fischteiche und Lethe“ mittels Anpassung der geltenden Verordnung
über das NSG „Ahlhorner Fischteiche“ an die Vorgaben der FFH-Richtlinie
(Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen). Durch Erlass des
Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz wurde die
Zuständigkeit für die Ausweisung des Gesamtgebietes auf den Landkreis
Oldenburg übertragen, der das Ausweisungsverfahren durchführte und dessen
Kreistag die Naturschutzgebietsverordnung am 02.07.2019 beschloss.
Seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg
wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass in der Übersichtskarte und in den
Karten 2.2, 2.3, 3.2 und 3.3 zur Naturschutzgebietsverordnung, die der
Beschlussfassung und der anschließenden Verkündung der
Naturschutzgebietsverordnung zugrunde lagen, ein redaktioneller Fehler
enthalten ist. Nicht korrekt wiedergegeben wurde außerdem die Größenangabe,
ein ebenfalls redaktioneller Fehler. Mit einer Berichtigung sollen diese
Fehler korrigiert werden.
Der von den zu berichtigenden Karten betroffene Bereich befindet sich
auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg. Im Rahmen der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im
Ausweisungsverfahren war von der Kreisverwaltung Cloppenburg u. a. die
Herausnahme einer Fläche von rd. 300 qm auf der ehemaligen Hofstelle an der
Straße „Baumweg“ in der Gemeinde Emstek, Landkreis Cloppenburg, vorgeschlagen
worden (Seite 29 der seinerzeitigen Abwägungsvorschläge, privater Einwender
Nr. 1, 2. Absatz, s. V-PLA/19/255 Anlage Übersicht Einwendungen Anregungen
Hinweise). Die Kreistage der Landkreises Oldenburg und Cloppenburg hatten die
Verordnung entsprechend diesem Abwägungsvorschlag beschlossen bzw. das
Einvernehmen hergestellt.
Versehentlich war die Herausnahme der Fläche weder in den Karten, die
Teil der Sitzungsvorlage waren, noch bei der unterschriebenen oder
verkündeten Version eingearbeitet worden. Eine Änderung der fehlerhaften Karten für das NSG „Ahlhorner
Fischteiche“ (Übersichtskarte und Detailkarten 2.2, 2.3, 3.2 und 3.3) soll in
Absprache mit dem Landkreis Oldenburg erfolgen. Der berichtigte Bereich ist
in der Anlage 1 kenntlich gemacht. Die fehlerhafte Größenangabe im Verordnungstext wird ebenfalls
korrigiert. Da die Änderung der Abgrenzung des Geltungsbereiches bereits im Rahmen
des Ausweisungsverfahrens beschlossen worden war sowie die Änderung der
Größenangabe in der Verordnung lediglich redaktioneller Art ist, ist die
erneute Durchführung eines Beteiligungsverfahrens gem. § 14 des
Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz nicht
erforderlich.
Der Beschluss des Landkreises Oldenburg zur Berichtigung der
Verordnung und der Karten ist durch den dortigen Kreistag bereits am
14.07.2020 erfolgt. Nunmehr ist auch beim Landkreis Cloppenburg eine entsprechende
Beschlussfassung erforderlich.
Dieser Vorlage
als Anlage beigefügt sind -
die
Karte mit Kennzeichnung des Änderungsbereiches -
der
berichtigte Entwurf der Verordnung über das NSG „Ahlhorner Fischteiche“
(Anlage 2) sowie - die berichtigten Karten zur Verordnung
über das NSG „Ahlhorner Fischteiche“ (Anlagen 3 bis 7) |
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: NSG Ahlhorner Fischteiche Karte mit
Kennzeichnung des
Änderungsbereiches
Anlage 2: NSG Ahlhorner Fischteiche Berichtigung der
Verordnung
Anlage 3: NSG Ahlhorner Fischteiche Berichtigte
Übersichtskarte
Anlage 4: NSG Ahlhorner Fischteiche Berichtigte
Karte 2.2
Anlage 5: NSG Ahlhorner Fischteiche Berichtigte
Karte 2.3
Anlage 6: NSG Ahlhorner Fischteiche Berichtigte
Karte 3.2
Anlage 7: NSG Ahlhorner Fischteiche Berichtigte Karte 3.3