Beschlussvorschlag:
Die
Kreisverwaltung schlägt dem Kreistag folgende Beschlussfassung vor:
Der Landkreis Cloppenburg sichert
den Krankenhäusern im Landkreis Cloppenburg auf Nachweis eine Ausfallbürgschaft
für den Fall zu, dass aufgrund der notwendigen Maßnahmen im Rahmen der
Corona-Pandemie Zahlungsunfähigkeit eintritt und sofern die ausreichende
Liquidität nicht rechtzeitig durch anderweitige Bürgschaften oder Maßnahmen des
Landes Niedersachsen oder des Bundes aufgefangen werden kann.
Die Ausfallbürgschaft steht unter
dem Vorbehalt der rechtlichen und beihilferechtlichen Zulässigkeit und ist auf
eine maximale Summe von 6,3 Mio. € begrenzt. Der Beschluss ist befristet bis
31.12.2021.
Sachverhalt:
Bezug:
Antrag der katholischen
Krankenhäuser im Oldenburger Münsterland auf Verlängerung der Bürgschaft vom
03.09.2020
Aufgrund
der Corona-Pandemie und des entsprechenden Antrags der Krankenhäuser vom
14.03.2020 haben der Kreisausschuss und der Kreistag am 24.03.2020 folgenden
Beschluss gefasst:
„Der
Landkreis Cloppenburg sichert den Krankenhäusern im Landkreis Cloppenburg auf
Nachweis eine Ausfallbürgschaft für den Fall zu, dass aufgrund der notwendigen
Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie Zahlungsunfähigkeit eintritt und sofern
die ausreichende Liquidität nicht rechtzeitig durch anderweitige Bürgschaften
oder Maßnahmen des Landes Niedersachsen oder des Bundes aufgefangen werden
kann.
Die
Ausfallbürgschaft steht unter dem Vorbehalt der rechtlichen und
beihilferechtlichen Zulässigkeit und ist auf eine maximale Summe von 6,3 Mio. €
pro Monat begrenzt. Der Beschluss ist befristet bis 30.06.2020 und optional
verlängerbar.“
Einen
ähnlichen Beschluss hat auch der Kreistag Vechta herbeigeführt.
Ende
Mai 2020 haben die Krankenhäuser die Landkreise Vechta und Cloppenburg über
ihre finanzielle Situation informiert. Die vom Bund angekündigten
Ausgleichszahlungen für die Freihaltung von intensivmedizinischen Kapazitäten
für Corona-Patienten sind den Krankenhäusern zügig übermittelt worden. Problem
aber ist, dass aufgrund der Pandemie bisher 2020 keine Budgetverhandlungen zum
Pflegeentgeltwert mit den Krankenhausträgern geführt werden konnten und
voraussichtlich auch nicht vor Frühjahr 2021 stattfinden werden. Somit ist der
aktuelle Pflegeentgeltwert nicht auskömmlich für die Häuser und führt zu
Liquiditätseinschränkungen. Zudem ist die Gesamtsituation der Finanzen derzeit
aufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten unklar. Die Krankenhäuser werden den
Landkreisen Ende 2020 einen neuen Finanzbericht vorlegen, um die Situation
erneut zu bewerten.
Mit
Schreiben vom 03.09.2020 (Anlage)
beantragt der Landescaritasverband für Oldenburg e. V. stellvertretend für die
Krankenhäuser in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta eine Verlängerung der
Bürgschaft bis 31.12.2021.
Finanzierung:
PSP-Element
(Produkt)
Wird bei Bedarf eingerichtet.
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 03.09.2020