Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, der Stiftung Edith Stein für die Fachstelle Sucht und Prävention für die Jahre 2021, 2022 und 2023 einen Zuschuss in Höhe von jährlich 419.069,68 € als Defizitausgleich zu gewähren.
Sachverhalt:
Bezug:
Vorlage V-SOZ/18/084
Nach
dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch
Kranke (NPsychKG) ist u. a. die Suchtkrankenhilfe eine Verpflichtung für den
Landkreis Cloppenburg. Er kann diese Verpflichtung selber übernehmen oder sie
auf geeignete Dritte übertragen.
Der
Landkreis Cloppenburg hat diese Aufgabe mit Vereinbarung des 15.08.2003 der
Stiftung Edith Stein übertragen und die damit zusammenhängende Aufgabe der
Finanzierung übernommen. Die Stiftung selber erbringt zudem jährlich eine
angemessene Eigenleistung.
Im
Jahre 2019 und 2020 wurde jeweils ein Zuschuss in Höhe von 363.737,57 €
gewährt.
Die
Stiftung beantragt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 419.069,68 € für die
Jahre 2021, 2022 und 2023. Ein entsprechender Wirtschaftsplan wurde seitens der
Stiftung vorgelegt.
Hinsichtlich
des Umfangs der Aufgaben und die Wichtigkeit der Aufgabenwahrnehmung durch die
Stiftung Edith Stein wird auf die Vorlage V-SOZ/18/084 der Sitzung vom
02.11.2018 verwiesen.
Die
erhöhte Bezuschussung wird lt. Mitteilung der Stiftung aus nachfolgenden
Gründen erforderlich:
-
Höhere Kosten für angemietete Räumlichkeiten
-
Allgemeine Preissteigerungen bei den Sachkosten
-
Tarifsteigerungen bei den Personalkosten
-
Höhere Ausgaben für die Datenverarbeitung im Zuge der Digitalisierung
-
Größerer Fortbildungsbedarf
-
Intensivierung von Supervisionssitzungen
Mögliche
Kostenersparnisse an anderer Stelle können die höheren Ausgaben derzeit nicht
auffangen. Sie sind plausibel dargelegt und unterliegen zudem der Nachprüfung
im Rahmen der Ergebnisrechnung.
Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt als Defizitausgleich. Sollte im Rahmen der Ergebnisrechnungen festgestellt werden, dass in einem Jahr der Zuschuss bis zu einem gewissen Betrag nicht erforderlich gewesen ist, so erfolgt im Folgejahr eine entsprechende Anrechnung.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt) P1.367500
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Stiftung Edith Stein