Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
„Das Programm zur „Förderung von Projekten, die den demografischen Wandel in den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg berücksichtigen“ wird ab 2021 mit einem jährlichen Finanzvolumen von 50.000 Euro weiter geführt. Die „Zuwendungen für kommunale Förderprogramme zum Erwerb von Altbauten“ werden aufgrund fehlenden Bedarfs und mangelnder Nachfrage eingestellt.“
Sachverhalt:
Bezug: V-PLA/17/190
In der
Kreistagssitzung am 19. Dezember 2017 wurde die Richtlinien “Förderung von
Projekten, die den demografischen Wandel in den Städten und Gemeinden des
Landkreises Cloppenburg berücksichtigen“ und „Zuwendungen für kommunale
Förderprogramm zum Erwerb von Altbauten“ beschlossen. Beide Fördertöpfe
verfügen über 50.000 Euro jährlich.
Anlass für die
Entwicklung des kreiseigenen Förderprogramms zur Förderung von Demografieprojekten waren die
Ergebnisse aus den Analysen und kreisweiten Workshops für die derzeit neu
erstellte Demografiestrategie: sich
veränderndes ehrenamtliches Engagement in Vereinen und Initiativen, die Sorge
um Nachbarschaften in Dörfern sowie die Einbindung älterer alleinstehender
Menschen und Neuzugezogener als wichtige Herausforderungen. Zudem bestehen
Hürden für kleine Projektideen von Vereinen, Gruppierungen und Ehrenamtlichen
durch komplizierte Antragsbedingungen für Landes-, Bundes- und
EU-Förderprogramme.
Ziel und Zweck des Programms sind entsprechend der
Demografiestrategie:
·
Unterstützung
des ehrenamtlichen Engagements
·
Förderung
des Zusammenlebens von älteren und jungen Generationen und unterschiedlichen
Kulturen
·
Stärkung
des Zusammenhalts in den Ortsteilen
·
Schaffen
und Erhalten von Lebens- und Aufenthaltsqualität in Dörfern
·
Verbesserung
der Kommunikation vor Ort
Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung und
Erhaltung von Treffpunkten und Kommunikationsmöglichkeiten, Begegnungen von
Jung und Alt sowie Aktivitäten für Senioren und jungen Leuten, Maßnahmen zur
Schaffung, Erhaltung, Verbesserung oder Erweiterung von Einrichtungen der
dörflichen Basisdienstleistungen zur Versorgung der Bevölkerung. Förderfähig sind Investitionskosten,
Sach- und Reisekosten sowie Honorarkosten.
Die weiteren
Förderbedingungen und Rahmendaten zum Programm sind der Richtlinie zu
entnehmen.
Zuwendungsempfänger: gemeinnützige Vereine/Verbände, (Bürger-)
Genossenschaften, Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements (Siedler-/
Dorfgemeinschaften), Senioren-Vertretungen sowie Kirchengemeinden
Förderung als einmaliger Zuschuss, umfasst max. 10.000 EUR pro Vorhaben, und max. 25% des Gesamtkostenvolumens. Der
Förderanteil des Landkreises muss in gleicher Höhe durch die jeweilige Stadt
oder Gemeinde kofinanziert werden.
Das jährliche Budget des Fördertopfes beträgt
50.000 EUR, zunächst für drei Jahre 2018-2020.
Informations- und Beratungsphase
Anfang 2018 sind
zur Informationsweitergabe und Bekanntgabe des Förderprogramms an die Vereine,
Initiativen und Dorfgemeinschaften alle Städte und Gemeinden mit eingebunden
worden. Die damalige Demografiebeauftragte informierte im 1. Halbjahr über das
Förderprogramm. Angeschrieben wurden – je nach Wunsch der Gemeinde – u. a.
Dorfgemeinschaften, Heimatvereine, Fördervereine, Kirchengemeinden und
kirchliche Gruppierungen, Schützenvereine, Musikvereine und
Seniorengemeinschaften.
Dadurch, dass die
Projektantragsteller in der Regel auch über ein gutes Netzwerk außerhalb ihres
Ortes verfügen, kommen einzelne Vereine, Initiativen und Dorfgemeinschaften auf
Empfehlung von Vereinen, die bereits Projekte erfolgreich abgeschlossen haben.
Auch hat sich gezeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden
und Städte Vereine zielgerichtet auf die Förderrichtlinie aufmerksam machen.
Der beim Landkreis
angesiedelte „Interkommunale Arbeitskreis Demografie“ mit Vertreterinnen und
Vertreter aus den Gemeinden und Städten hat seit Bestehen der Förderrichtlinie
mehrmals getagt.
Inhaltlich wurden
hier u.a. die Förderrichtlinien besprochen, Projektbeispiele aufgezeigt und
weiterführende themenverwandte Inhalte, z.B. Innovative Daseinsvorsorge
Weser-Ems, Projektnetzwerk Ländliche Räume, besprochen.
Umsetzung und Abrechnung
Inhaltlich
werden/wurden vornehmlich bauliche Investitionen mit ehrenamtlichen Engagement,
aber auch Aktionen und eine Veranstaltung mit ehrenamtlichen Engagement
gefördert.
Maßgeblich für die
Beantragung und Inanspruchnahme der Kreis-Fördermittel war/ist den
Projektträgern, dass ihr umfangreicher ehrenamtlicher Einsatz in den Projekten
als Eigenanteilsfinanzierung angerechnet werden kann. Die jeweiligen Städte und
Gemeinden haben die Vorhaben mit mind. dem gleichen Förderbetrag wie der
Landkreis kofinanziert.
Anträge und Bewilligungen
Von 2018 bis August
2020 wurden insgesamt 16 Projekte erfolgreich beendet. Im August 2020 liegen
zwei Projektanfragen vor, die aktuell auf den Weg gebracht wurden. Die
Erstberatung durch die Demografiebeauftragte hat bereits stattgefunden.
In der Regel
umfasst die Projektbegleitung durch die Demografiebeauftragte, dass grobe
Projektideen von Vereinen und Initiativen durch persönliche Beratungen vor Ort
gemeinschaftlichen strukturiert und in Form gebracht werden. Es findet ein
Ideenaustausch statt, der vielfach zu einer Projektantragsstellung führt.
Die Beratungen
erfolgen gleichzeitig in Abstimmung mit der
LEADER-Regionalmanagerin, um die Projektideen richtig in die
Förderlandschaft einzuordnen.
Folgende
Projekte hat die Stabsstelle Gleichstellung, Integration und Demografie
Projektanträge bewilligt (konkrete Projekteinhalte
können der beigefügten Anlage entnommen werden):
2018
·
aus
der Gemeinde Garrel: Ort
1 Antrag
Nikolausdorf
1 Antrag
·
aus
der Gemeinde Essen (Oldb.): Hülsenmoor
1 Antrag
·
aus
der Gemeinde Molbergen: Dwergte
1 Antrag
Alle Projekte wurden im gleichen Jahr abgeschlossen. Die
Gesamtinvestitionssumme lag bei rd. 117.700 EUR. Die bewilligten Fördergelder
beliefen sich auf eine Summe von rd. 28.700 EUR.
2019
·
aus
der Gemeinde Garrel: Ort
1 Antrag
·
aus
der Gemeinde Essen (Oldb.): Herbergen
1 Antrag
·
aus
der Gemeinde Molbergen: Peheim
1 Antrag
·
aus
der Gemeinde Lindern: Varbrügge
1 Antrag
·
aus
der Stadt Löningen: Ort
1 Antrag
·
aus
der Stadt Cloppenburg: Ort
3 Anträge
·
aus
der Stadt Friesoythe Ort
1 Antrag
·
aus
der Gemeinde Bösel Ort
1 Antrag
Einige
Projekte wurden bereits im Jahr 2018 bewilligt, aber erst im Jahr 2019 komplett
beendet. Die Gesamtinvestitionssumme lag bei rd. 146.100 EUR. Die bewilligten
Fördergelder beliefen sich auf eine Summe von rd. 26.800 EUR.
bis
August 2020
·
aus
der Gemeinde Molbergen: Ermke
1 Antrag
·
aus
der Gemeinde Saterland: Strücklingen 1 Antrag
Sedelsberg
1 Antrag
·
aus
der Stadt Cloppenburg: Ort
1 Anträge
·
aus
der Stadt Friesoythe: Gehlenberg
1 Antrag
Die
Gesamtinvestitionssumme liegt derzeit bei rd. 84.800 EUR. Die bewilligten Fördergelder belaufen
sich auf eine Summe von rd. 21.400 EUR.
Die Projekte in
Ermke und Cloppenburg sind abgeschlossen bzw. befinden sich in der finalen
Abrechnung. Die Projekte in Strücklingen und Sedelsberg befinden sich in der
Projektumsetzung. In Varrelbusch (Gemeinde Garrel) sowie in Gehlenberg (Stadt
Friesoythe) fanden im August die ersten Gespräche vor Ort statt. Aus Gehlenberg
liegt die Erstfassung des Projektantrages vor.
Durch die Corona–Pandemie
konnte 2020 teilweise kein persönlicher Austausch mit Vereinen und
Dorfinitiativen stattfinden. Die Dorfvereine in Sedelsberg und Strücklingen
mussten ihre praktische Projektarbeit stoppen, haben ihre Arbeit aber
mittlerweile wieder aufgenommen.
Bei dieser
Aufstellung wurden nur die Anfragen von Vereinen berücksichtigt, denen auch
eine Fördermittelbeantragung bzw. -bewilligung folgte. Allerdings wurden auch
unverbindliche Beratungsgespräche mit Vereinen geführt, die eine Projektidee
haben bzw. hatten. Allerdings ist es auch vorgekommen, dass Vereine bei der
Konkretisierung ihres Projektvorhabens an ihre Kapazitäten gestoßen sind (z.B.
zu wenig ehrenamtliche Unterstützung in der Dorfgemeinschaft, persönliche
Ereignisse innerhalb des Dorfvereins, keine örtlichen Umsetzungsmöglichkeiten).
Auch ist es vorgekommen, dass Projektideen bei der Konzeptionierung zunehmend
komplexer wurden, so dass andere Förderrichtlinien im nächsten Schritt besser
geeignet waren (z.B. LEADER, ZILE).
Fazit:
a) Programm zur Förderung von Projekten, die den
demografischen Wandel in den Städten und Gemeinden des Landkreises
berücksichtigen
Ohne Fördergelder
vom Landkreis und ohne Anrechnung der ehrenamtlichen Leistungen hätten die
Projektträger die Maßnahmen gar nicht oder nicht im entsprechenden Umfang
durchführen können. Für das laufende Jahr 2020 werden noch, wie bereits
erwähnt, weitere Projektanträge erwartet.
Das Programm trägt
wesentlich dazu bei, das starke ehrenamtliche Engagement im ländlichen Raum
wertzuschätzen. Es schließt aus unserer Sicht eine Förderlücke, da z.B. LEADER
oder Bundesprogramme zu hohe Hürden für Vereine und Dorfgemeinschaften
darstellen, zumal wenn die Engagierten ehrenamtlich arbeiten. Mit den
auflaufenden Projektanfragen und Ideen von Vereinen und Dorfgemeinschaften
erhält der Landkreis darüber hinaus einen Überblick über die demografischen
Herausforderungen, die die Bewohner beschäftigen. Gleichzeitig können wir
weitergehend zu Fördermitteln beraten und Anregungen zur Durchführung der Projekte geben.
Daher erscheint
eine weitere Bereitstellung von jährlich 50.000 Euro zur Weiterführung dieses
Programms sinnvoll, auch wenn die Gesamtfördersumme in den letzten 3 Jahren
nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Die Demografiebeauftragte wird zukünftig
jedoch verstärkt für die Inanspruchnahme der Fördergelder werben.
b) Zuwendung für kommunale Förderprogramme zum
Erwerb von Altbauten
Von der oben
genannten Zuwendungsmöglichkeit für die Städte und Gemeinden hat in 2018
lediglich die Gemeinde Lastrup Gebrauch gemacht, die ein eigenes Förderprogramm
„Junge Familien kaufen alte Häuser“ umsetzt. An die Gemeinde Lastrup wurde 2018
ein Zuschuss von 1.375 Euro ausgezahlt.
Im Jahr 2019 bis
August 2020 hat keine Gemeinde oder Stadt diese Zuwendungsmöglichkeit in
Anspruch genommen.
Da aufgrund der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt nicht von einer zukünftigen Inanspruchnahme des Fördertopfes durch die Gemeinden ausgegangen werden kann, wird empfohlen, dieses Förderprogramm nicht weiter zu führen.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt) I1.100426.500
Anlagenverzeichnis:
Anlage
Projekte 2018-2020
Richtlinien Demografieprojekte