Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für
die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg im Rahmen der
Übergangsphase der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v. 30.10.2015 – 306-51
742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,
maximal 18.334,00 EUR jährlich pro Jugendwerkstatt,
mithin für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 27.501,00 EUR
pro Jugendwerkstatt.
Sachverhalt:
Auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner
Sitzung am 19.12.2017 folgendes beschlossen:
Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier
vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg entsprechend der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v. 30.10.2015 – 306-51 742)
weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,
maximal 18.334,00 EUR jährlich pro Jugendwerkstatt. Dies gilt für den
Bewilligungszeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020.
Der Landescaritasverband für
Oldenburg e.V. hat mit beigefügtem Schreiben vom 03.06.2020 einen weiteren
Zuschuss für die freien Träger der Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg
zur Kofinanzierung der ESF-/Landesmittel für den zukünftigen Förderzeitraum vom
01.01.2021 bis 30.06.2022 beantragt.
Obwohl die reguläre
Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) und damit auch die
Kofinanzierung der Jugendwerkstätten durch das Land Niedersachsen offiziell zum
31.12.2020 endet, hat die Landesregierung eine Fortführung der Förderung der
Jugendwerkstätten für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2022 in
Aussicht gestellt. Die Jugendwerkstätten wurden vom Land Niedersachsen dazu
aufgefordert Anträge für das Förderprogramm „Jugendwerkstätten“ zu stellen.
Hintergrund der
Jugendwerkstätten:
In Jugendwerkstätten sollen
jungen Menschen mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen
Förderbedarf, bei denen ein direkter Übergang in den Arbeits- oder
Ausbildungsmarkt nicht zu erwarten ist, durch arbeitsmarktorientierte
Qualifizierung, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Beratung, Bildung,
persönliche Stabilisierung, soziale Integration und Bewältigung individueller
Probleme auf Ausbildung, Beruf oder Angebote der beruflichen Integration nach
dem SGB II und dem SBG III vorbereitet werden.
In Jugendwerkstätten können
auch Schülerinnen und Schüler mit fehlender Lernmotivation durch die Nutzung
alternativer, außerschulischer Lernorte in Einzelfällen sozial, schulisch und
beruflich wiedereingegliedert werden.
Ausgehend von den
Teilnehmerzahlen der letzten zwei Jahre, geht der Landescaritasverband davon
aus, dass bis zum 30.06.2022 ca. 340 junge Menschen die Angebote der
Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg wahrnehmen werden.
Das Land Niedersachsen
förderte bislang die Arbeit der Jugendwerkstätten nach Maßgabe der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und
Pro-Aktiv-Centren vom 30.10.2015 mit Mitteln des Landes und des Europäischen
Sozialfonds (ESF), um diesen individuell beeinträchtigten oder sozial
benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu Beschäftigung sowie ihre soziale
Integration zu verbessern. Es unterstützt die Aufgabenwahrnehmung der örtlichen
Träger der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII
(Jugendsozialarbeit) und ergänzt die Leistungen des SBG II (Grundsicherung für
Arbeitssuchende) bzw. des SBG III (Arbeitsförderung).
Im Rahmen der Übergangsphase sollen die
Jugendwerkstätten zumindest bis zum 30.06.2020 wie gehabt gefördert werden, so
dass auch weiterhin eine finanzielle Beteiligung der Kommunen in Höhe von 10 %
erwartet wird.
Diese Finanzierung wurde auch im Antrag
des Landescaritasverbandes entsprechend dargestellt. Danach würde jeder
Jugendwerkstatt – bei zusätzlicher SGB II/III-Förderung – pro Jahr ein
Maximalbetrag von 183.334,00 EUR zur Verfügung stehen, der sich wie folgt
zusammensetzt:
ESF- und
Landesförderung (90%) 165.000,00
EUR
Landkreisförderung
(10%) 18.334,00
EUR
Die neue Förderperiode umfasst den
Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 und sollte - wie bisher – vom Landkreis
Cloppenburg finanziell gefördert werden.
Finanzierung:
Es werden Haushaltsmittel für das
Haushaltsjahr 2021 und die Folgejahre entsprechend dem bewilligten Zuschuss für
die erste Förderperiode eingeplant.
Ausgaben: 73.400 EUR
Sachkonto: 445800/ PSP-Element/
P1.363100
Anlagenverzeichnis:
Zuschussantrag des Landes-Caritasverbandes vom 03.06.2020