Betreff
Antrag der Stadt Cloppenburg auf Gewährung einer Zuwendung die Neuerrichtung einer Krippengruppe im Rahmen des Neubaus der Kindertagesstätte St. Marien Bethen
Vorlage
V-JHA/20/167
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Stadt Cloppenburg wird für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte St. Marien Bethen für eine Krippengruppen mit 15 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 161.996,49 EUR gewährt.

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Cloppenburg hat 22.04.2020 einen Zuschussantrag für Neuerrichtung einer Krippengruppe im Rahmen des Neubaus der Kindertagesstätte St. Marien Bethen mit einer Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen gestellt. Der derzeitige Kindergarten in Bethen hat lediglich zwei Kindergartengruppen, so dass die Krippengruppe neu geschaffen wird.

 

Der Baubeginn soll Anfang Mai starten, die Fertigstellung soll bis Juli 2021 erfolgen. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt bei der kath. Kirchengemeinde St. Marien Bethen.

 

Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde für die Krippengruppe ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 180.000,00 EUR (15 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden voraussichtliche Ausgaben für die Krippengruppen von 622.000,00 EUR angegeben. Die Bewilligung nach der RAT-Richtlinie erfolgte am 17.02.2020 in Verbindung mit dem Änderungsbescheid vom 12.03.2020.

 

Die Gesamtkosten für den Neubau der Kindertagesstätte wurden vom Architekten nach der DIN 276-Berechnung mit 1.985.000,00 EUR angegeben; davon entfallen 622.000,00 EUR auf die Baukosten der Krippe, hierin enthalten sind 46.000,00 EUR für die Einrichtungskosten. Es ist somit davon auszugehen, dass die zuschussfähigen Höchstbeträge überschritten werden.

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert 

Inkl. Regionalfaktor)           508.192,97 EUR 

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                   40.000,00 EUR 

Zusammen    548.192,97 EUR 

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                    180.000,00 EUR 

Verbleiben   368.192,97 EUR 

Abzüglich Anteil BMO (10 % von 442.000,00 EUR)          44.200,00 EUR

Verbleiben   323.992,97 EUR 

Anteil LK CLP (50%) 161.996,49 EUR

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2020

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                          1.420.000,00 EUR