Beschlussvorschlag:
Dem
Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Stadt
Cloppenburg wird für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte St. Marien Bethen
für eine Krippengruppen mit 15 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 161.996,49 EUR
gewährt.
Sachverhalt:
Die
Stadt Cloppenburg hat 22.04.2020 einen Zuschussantrag für Neuerrichtung einer
Krippengruppe im Rahmen des Neubaus der Kindertagesstätte St. Marien Bethen mit
einer Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen gestellt. Der derzeitige
Kindergarten in Bethen hat lediglich zwei Kindergartengruppen, so dass die
Krippengruppe neu geschaffen wird.
Der
Baubeginn soll Anfang Mai starten, die Fertigstellung soll bis Juli 2021
erfolgen. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt bei der kath.
Kirchengemeinde St. Marien Bethen.
Bei
der Nds. Landesschulbehörde wurde für die Krippengruppe ein Antrag auf
Fördermittel in Höhe von 180.000,00 EUR (15 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt.
Hierbei wurden voraussichtliche Ausgaben für die Krippengruppen von 622.000,00
EUR angegeben. Die Bewilligung nach der RAT-Richtlinie erfolgte am 17.02.2020
in Verbindung mit dem Änderungsbescheid vom 12.03.2020.
Die
Gesamtkosten für den Neubau der Kindertagesstätte wurden vom Architekten nach
der DIN 276-Berechnung mit 1.985.000,00 EUR angegeben; davon entfallen
622.000,00 EUR auf die Baukosten der Krippe, hierin enthalten sind 46.000,00
EUR für die Einrichtungskosten. Es ist somit davon auszugehen, dass die
zuschussfähigen Höchstbeträge überschritten werden.
Berechnung
der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert
Inkl.
Regionalfaktor) 508.192,97 EUR
Einrichtungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 40.000,00
EUR
Zusammen 548.192,97 EUR
Abzüglich
Landesförderung nach RAT-Richtlinie 180.000,00
EUR
Verbleiben 368.192,97 EUR
Abzüglich
Anteil BMO (10 % von 442.000,00 EUR) 44.200,00 EUR
Verbleiben 323.992,97 EUR
Anteil LK CLP
(50%) 161.996,49 EUR
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt 2020
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 1.420.000,00 EUR