Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur
Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten um 6 für die Wahlperiode
2020-2026 in der vorliegenden Form zu erlassen.
Sachverhalt:
Für die Wahlperiode 2016-2021 hat der Landkreis
in seiner Sitzung am 19.02.2015 eine Satzung über die Verringerung der Zahl der
Kreistagsabgeordneten beschlossen.
Für die Wahlperiode 2021-2026 hat die
CDU-Fraktion mit Schreiben vom 22.02.2020 beantragt, die Zahl der
Kreistagsabgeordneten um 6 zu verringern (Anlage 1).
Gemäß § 46 Abs. 2 NKomVG beträgt die Anzahl der
Kreistagsabgeordneten in Landkreisen mit 150.001 bis 175.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern 54. Nach § 46 Abs. 4 NKomVG ist eine Reduzierung der Zahl um 2. 4
oder 6 möglich. Diese Entscheidung muss durch Satzung spätestens 18 Monate vor Ende
der Wahlperiode getroffen werden. Letztmöglicher Termin für den
Satzungsbeschluss ist damit der 30.04.2020.
Als Anlage 2 ist eine entsprechende Satzung im
Entwurf beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Antrag CDU-Fraktion
Anlage 2 – Entwurf Satzung