Betreff
Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten für die Wahlperiode 2021-2026
Vorlage
V-KA/20/584
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten um 6 für die Wahlperiode 2020-2026 in der vorliegenden Form zu erlassen.


Sachverhalt:

Für die Wahlperiode 2016-2021 hat der Landkreis in seiner Sitzung am 19.02.2015 eine Satzung über die Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten beschlossen.

Für die Wahlperiode 2021-2026 hat die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 22.02.2020 beantragt, die Zahl der Kreistagsabgeordneten um 6 zu verringern (Anlage 1).

Gemäß § 46 Abs. 2 NKomVG beträgt die Anzahl der Kreistagsabgeordneten in Landkreisen mit 150.001 bis 175.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 54. Nach § 46 Abs. 4 NKomVG ist eine Reduzierung der Zahl um 2. 4 oder 6 möglich. Diese Entscheidung muss durch Satzung spätestens 18 Monate vor Ende der Wahlperiode getroffen werden. Letztmöglicher Termin für den Satzungsbeschluss ist damit der 30.04.2020.

Als Anlage 2 ist eine entsprechende Satzung im Entwurf beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Antrag CDU-Fraktion

Anlage 2 – Entwurf Satzung