Sachverhalt:
Zum Stand der
Planungen wird in der Sitzung berichtet.
Netzentwicklungsplan 2030
(2019)
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung hat die BNetzA den NEP 2030 (2019) am 20. Dezember 2019
bestätigt. Die Verbindungen DC 21
(Heide/West – Wilhelmshaven 2 – Uentrop) sowie DC 25 (Wilhelmshaven 2 – Polsum)
sind darin unverändert enthalten.
Der Landkreis Cloppenburg ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von diesen
Netzausbaumaßnahmen im Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetz betroffen.
Im Beteiligungsverfahren wurde in gemeinsamen Stellungnahmen mit den
Städten und Gemeinden gefordert, dass eine Alternativenbetrachtung umfassender
im Netzentwicklungsplan dokumentiert sein müsste und dass im Hinblick auf die
bereits in der Region vorhandenen Netzausbaumaßnahmen (insbesondere im Hinblick
auf die in die gleiche Richtung verlaufende 380kV Höchstspannungsfreileitung
Conneforde – Cloppenburg – Merzen) eine Gesamtbetrachtung der geplanten
Maßnahmen erforderlich wäre.
Ausbau der 110kV
Hochspannungsleitung Essen (Oldb.) – Dinklage
Der Netzbetreiber Avacon beabsichtigt die bestehende 110 kV
Hochspannungsleitung zwischen Essen (Oldb.) und Dinklage zu ertüchtigen. Die
Lage der Trasse soll unverändert bleiben, jedoch sollen die Masten durch
größere Varianten ersetzt werden.
Die Notwendigkeit eines vorgelagerten Raumordnungsverfahrens ist für das
Vorhaben nicht gegeben, da es sich im Wesentlichen um einen Neubau in der
Bestandstrasse handelt.
Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die Nds. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr.
Derzeit werden die Planfeststellungsunterlagen vom Vorhabenträger
erarbeitet.
Planfeststellungsverfahren für
die 380kV Höchstspannungsleitung Conneforde-Cloppenburg-Merzen (CCM)
Das Vorhaben wird im Planfeststellungsverfahren nach Angabe von Tennet
in fünf Abschnitte unterteilt, die jeweils ein separates
Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Die Einführungen in die Umspannwerke
Garrel/Ost sowie Cloppenburg/Ost sollen als Abschnitt 2a und 3a ebenfalls
separat planfestgestellt werden.
Eine Übersicht der Planfeststellungsabschnitte ist in der Anlage
beigefügt.
Die Planfeststellungsverfahren für die einzelnen Abschnitte werden nach
aktueller Planung der Tennet wie folgt nacheinander starten: Voraussichtlich
beginnt das Verfahren des Abschnitts 1 in der ersten Jahreshälfte 2020. Im
Sommer soll der Erdkabel-Abschnitt 2a folgen. Im Herbst/Winter ist der Beginn
des Verfahrens für Abschnitt 3 geplant.
Die übrigen Abschnitte folgen voraussichtlich ab 2021.
Für den Abschnitt 3 hat Tennet die Vorzugsvarianten in Bezug auf die
Variantenbetrachtung in den Bereichen Cloppenburg/Bethen und Cappeln/Sevelten
bekanntgegeben.
In beiden Bereichen soll jeweils die westlichste Variante gewählt
werden.
In Cloppenburg-Bethen wurden zwei kleinräumige Alternativen begutachtet:
Die eine Trasse führt von nördlich der B 213 geradlinig Richtung
Brüggenschlatt, die andere schwenkt dabei leicht nach Westen aus. Beide
Varianten enthalten gleich viele Masten und sind fast gleich lang.
Da die östliche Variante näher an ein Wohngebäude heranrückt, wurde die
westliche Variante vorgezogen.
Westlich des Cappelner Ortskerns wurden drei Trassen verglichen. Für die
technische Bewertung hat Tennet neben der Leitungslänge und dem Abstand zu Wohnhäusern
auch mögliche Kreuzungen mit Richtfunkstrecken und Gasleitungen sowie die
Entfernung zu Windkraftanlagen und Gasfackeln geprüft. Aus dem technischen
Vergleich ergeben sich keine eindeutigen Vor- und Nachteile. Alle untersuchten
Varianten halten die gesetzlichen Abstandsvorgaben zur Wohnbebauung.
Die westliche Variante wurde aufgrund von Umweltkriterien vorgezogen.
Sie quert auf kürzester Strecke Waldbereiche, geschützte Biotope sowie das
Landschaftsschutzgebiet und das Vorranggebiet Natur und Landschaft in Cappeln.
Darüber hinaus bringt die westlichste Leitungsführung nach der Prüfung von
Tennet die geringsten Auswirkungen für rastende Vögel und bietet bauliche wie
sicherheitstechnische Vorteile, da sie ebenfalls als einzige Variante das Überschwemmungsgebiet
Calhorner Mühlenbach umgeht.
Bauvorbereitende Maßnahmen für
die 380kV Höchstspannungsleitung CCM
Tennet hat angekündigt, dass in Kürze die Baugrunduntersuchungen im
Bereich des Landkreises Cloppenburg beginnen werden. Diese Untersuchungen werden
auf der von Tennet ermittelten Vorzugsvariante vorgenommen.
Genehmigungsverfahren
Umspannwerk Garrel/Ost im Zuge 380kV CCM
Der Standort für das Umspannwerk und den Konverter wurde in der Gemeinde
Garrel, südlich der Beverbrucher Straße, gesichert.
Die Anlagen sollen durch ein Antragsverfahren nach
Bundesimmissionsschutzgesetz durch das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg genehmigt
werden. Das Genehmigungsverfahren wurde am 13.02.2020 mit einer
Antragskonferenz eingeleitet.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt): P1.511000
Anlagenverzeichnis:
Übersicht Planfeststellungsabschnitte