Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Bei allen zukünftigen
Auslobungen und Planungswettbewerben ist das Bewertungskriterium „Energieeffizienz
und Energieversorgung durch erneuerbare Energien“ mit 30 % als Richtwert zu
berücksichtigen. In einem vom Entwurfsverfasser einzureichenden
Erläuterungsbericht mit Angaben zu wesentlichen Baumaterialien, Konstruktion,
betriebstechnischen Einrichtungen, etc., sowie einem Energiekonzept und der
Wirtschaftlichkeit des Entwurfs ist die Erfüllung des vorgestellten
Bewertungskriteriums aus einer Lebenszyklusperspektive nachzuweisen. Bei den
vom Kreistag beschlossenen Neubauprojekten an den Schulen sowie den Planungen
für die Kreishauserweiterung ist das vorgestellte Bewertungskriterium bereits
anzuwenden.
Sachverhalt:
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2019 wurde im Kreistag
(V-KT/19/077) am 17.12.2019 zur Beratung in den Fachausschuss verwiesen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt
Stellung:
Nachhaltigkeit ist zu Recht ein Schlüsselbegriff gesellschaftlicher
Entwicklung. Der deutsche Begriff der „Nachhaltigkeit“ geht historisch auf die
Forstwirtschaft zurück. Nur wer nicht mehr Holz
schlägt als nachwächst, kann vom Ertrag leben, ohne dass die Substanz
geschmälert wird. Ziel ist es also, ein Gleichgewicht zwischen Nutzung und
Regeneration der vorhandenen Ressourcen zu erreichen.
Auf dem Homepage des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat
ist ein Handlungsprinzip zum „Leitbild Nachhaltigkeit“ formuliert, bei dem
durch eine nachhaltige Entwicklung der Bedürfnisse der jetzigen Generation
erfüllt werden sollen, ohne dabei die Möglichkeit späterer Generationen
einzuschränken, ihre Bedürfnisse ebenfalls befrieden zu können. Aus diesem
Handlungsprinzip ergeben sich vielfältige Anforderungen, die in drei
Dimensionen des nachhaltigen Bauens gegliedert sind:
1)
Ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit
Bei der ökonomischen Dimension der
Nachhaltigkeit werden über die Anschaffungs- bzw. Errichtungskosten
hinausgehend die Baufolgekosten betrachtet, die über die gesamte Nutzungs- bzw.
Lebensdauer anfallen. Praxisbeispiele zeigen, dass die Baufolgekosten die
Errichtungskosten um ein mehrfaches überschreiten können. Durch eine
Lebenszykluskostenanalyse lassen sich erhebliche Einsparpotentiale
identifizieren. Hierbei werden folgende Lebenszykluskosten betrachtet:
·
Errichtungskosten
(Grundstück mit Erschließungskosten, Planungskosten, etc.)
·
Nutzungskosten
(Heizwärme, Warmwasser, Beleuchtung / Strom, Wasser, Abwasser, gebäude- und
bauteilspezifische Aufwendungen, Reinigung, Wartung, Instandhaltung,
Modernisierung)
·
Rückbaukosten
(Abriss, Wiederverwendung, Abtransport, Entsorgung)
2)
Ökologische Dimension der Nachhaltigkeit
Bei der ökologischen
Dimension der Nachhaltigkeit wird eine Ressourcenschonung durch einen
optimierten Einsatz von Baumaterialen und eine Minimierung des Medienverbrauchs
(Heizen, Strom, Wasser, Abwasser) angestrebt. Dazu gehören beispielsweise:
·
Flächeninanspruchnahme
·
Primärenergieaufwand
(erneuerbar / nicht erneuerbar)
·
etc.
3)
Soziale und kulturelle Dimension der Nachhaltigkeit
Bei der sozialen und
kulturellen Dimension der Nachhaltigkeit sind neben den Fragen der Ästhetik und
Gestaltung, insbesondere die Aspekte des Gesundheitsschutzes und der
Behaglichkeit von Bedeutung. Hierzu zählen u.a. die thermische Behaglichkeit
(Raumtemperatur / Raumluftfeuchte) und die hygienische Behaglichkeit
(Raumluftqualität).
Für den Baubereich lassen sich aus diesen Dimensionen verschiedene
Schutzziele ableiten. Dabei wird im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung die
Optimierung sämtlicher Einflussfaktoren über den gesamten Lebenszyklus eines
Gebäudes angestrebt. Hinsichtlich der Baustoff-, und Bauproduktebene gliedert
sich eine Lebenszyklusbetrachtung in folgende Einzelphasen:
·
Rohstoffgewinnung
·
Produktherstellung
·
Errichtung
·
Nutzung
·
Instandhaltung
·
Modernisierung
·
Abriss,
Rückbau
·
Recycling
·
Entsorgung
Der Landkreis Cloppenburg wird auch in den kommenden Jahren
Neubauprojekte und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchführen. Um dem eigenen
Anspruch der Nachhaltigkeit bei Baumaßnahmen gerecht zu werden, wird in allen
zukünftigen Auslobungen und Planungswettbewerben das Bewertungskriterium
„Energieeffizienz und Energieversorgung durch erneuerbare Energien“ verbindlich
aufgenommen. Dieses Bewertungskriterium wird in der Bewertung der Wettbewerbe
mit 30 Prozent als Richtwert berücksichtigt. Alle weiteren Bewertungskriterien
in zukünftigen Auslobungen / Planungswettbewerben wie z.B. die Erfüllung des
Raumprogramms, die Erfüllung der funktionalen Anforderungen, die Einhaltung
planungs-, und bauordnungsrechtlicher Vorschriften etc., werden zusammen mit
einem Richtwert von 70 Prozent bewertet. Bei den vom Kreistag beschlossenen
Neubauprojekten und umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an Schulen sowie der
Planungen für die Kreishauserweiterung wird das vorgestellte
Bewertungskriterium bereits zur Anwendung kommen. In einem vom
Entwurfsverfasser einzureichenden Erläuterungsbericht mit Angaben zu
wesentlichen Baumaterialien, Konstruktion, betriebstechnischen Einrichtungen,
etc., sowie einem Energiekonzept und der Wirtschaftlichkeit des Entwurfs wird
die Erfüllung des vorgestellten Bewertungskriteriums nachgewiesen. Der gesamte
Lebenszyklus (Sanierungszyklus) eines Gebäudes wird hierbei mit 50 Jahren
angesetzt. Zusätzlich sind Umweltfolgekosten in Höhe von mindestens 50 € /
Tonne CO2 anzunehmen. Die Umweltfolgekosten werden bei zukünftigen Auslobungen
/ Planungswettbewerben, wie auch die Energiekosten (Strom und Heizenergie), an
aktuelle Preisentwicklungen angepasst.
Finanzierung: