Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus öffentlicher und halböffentlicher Ladestationen im Landkreis Cloppenburg“ wird beschlossen. Dafür wird ein Budget in Höhe von 300.000 Euro für die Laufzeit vom 01.04.2020 – 31.03.2023 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei für das Haushaltsjahr 2020 um eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 Euro.
Sachverhalt:
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2019 wurde im Kreistag
(V-KT/19/076) am 17.12.2019 zur Beratung in den Fachausschuss verwiesen.
Die Verwaltung nimmt
wie folgt Stellung:
Eine flächendeckende
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gilt als einer der wesentlichen
Einflussfaktoren zur Verbreitung der Elektromobilität. Der Landkreis
Cloppenburg hat erstmalig mit dem Kreistagsbeschluss vom 21.06.2016 die
Aufstellung von öffentlichen Ladestationen (AC-Ladesäulen) mit dem Ziel der
Schaffung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur im Landkreis Cloppenburg
gefördert. Dieses Programm wurde erfolgreich umgesetzt und gut angenommen. Der
Landkreis Cloppenburg setzt sich weiterhin das Ziel, das Thema Elektromobilität
voranzubringen und die Ladeinfrastruktur im Landkreis zu verbessern.
Mit der anliegenden „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus öffentlicher und halböffentlicher Ladestationen im Landkreis Cloppenburg“ soll ein breiteres Angebot an Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Der weitere Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur nach den aktuell gültigen Standards und Mindestanforderungen für öffentliche Ladepunkte soll ebenso gefördert werden, wie der zusätzliche Ausbau halböffentlicher Ladepunkte bei groß- und mittelständigen Unternehmen, touristischen Leistungsträgern wie z.B. Hotel- und Gaststättengewerbe, Einzelhandel, Autohäuser etc..
Aufgrund der weiterhin hohen technischen Entwicklungsgeschwindigkeit und der Angebotsvielfalt sollte nicht nur der Kauf von Ladestationen, sondern auch eine langfristige Überlassung an den Zuwendungsempfänger im Rahmen von Miet-, Leasing-, oder Contractingverträgen bezuschusst werden.
Das Förderprogramm soll am 01.06.2020 mit einer Laufzeit von drei Jahren starten. Die Förderung hat das Ziel, möglichst viele Ladepunkte zu errichten und diese zudem sinnvoll im Kreisgebiet zu verteilen. Aus diesem Grund soll während der Laufzeit eine kontinuierliche Bewertung und Steuerung erfolgen, damit öffentliche und halböffentliche Ladepunkte kreisweit entstehen. Hierzu erarbeitet die Verwaltung bei Bedarf einen Leitfaden, nach dem die Förderanträge unter Berücksichtigung des realen Bedarfs bewertet und ausgewählt werden.
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus öffentlicher und halböffentlicher Ladestationen im Landkreis Cloppenburg“