Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. erhält für die
Sportschule Lastrup einmalig als Corona-Soforthilfe vom Landkreis Cloppenburg
einen Zuschuss in Höhe von maximal bis zu 185.000,00 EUR zusätzlich zu dem
Betriebskostendefizit in Höhe von 50.000,00 EUR.
Für die weitere Finanzierung der Defizite ab dem
Haushaltsjahr 2021 erfolgt zunächst eine Abstimmung der Verwaltung mit dem
Kreissportbund Cloppenburg e.V. mit dem Ziel der Verbesserung der
Einnahme-/Ausgabesituation beim Betrieb der Kreissportschule Lastrup.
Alternativer Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. erhält für die
Sportschule Lastrup einmalig für 2020 vom Landkreis Cloppenburg einen Zuschuss
in Höhe von maximal bis EUR
zusätzlich zu dem Betriebskostendefizit in Höhe von 50.000,00 EUR.
Für die weitere Finanzierung der Defizite ab dem
Haushaltsjahr 2021 erfolgt zunächst eine Abstimmung der Verwaltung mit dem
Kreissportbund Cloppenburg e.V. mit dem Ziel der Verbesserung der
Einnahme-/Ausgabesituation beim Betrieb der Kreissportschule Lastrup.
Sachverhalt:
Ab dem 01.12.2015
wurden die Trägerschaft und der Betrieb der Sportschule auf den Kreissportbund
e.V. (KSB) übertragen. Seitdem liegen die Finanzverwaltung sowie die
Verantwortung für Organisation und Betrieb der Sportschule in der Zuständigkeit
des KSB. Nach § 2 Abs. 7 des mit dem Kreissportbund e.V. geschlossenen
Kooperationsvertrages vom 01.12.2014 erhält der Kreissportbund e.V. vom
Landkreis Cloppenburg einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von
50.000,00 EUR. Darüber hinaus soll die Sportschule im Rahmen ihrer
Zuständigkeit entsprechend § 2 Abs. 6 des vorgenannten Kooperationsvertrages
kostendeckend arbeiten.
Mit Schreiben vom
09.04.2020 stellt der Kreissportbund Cloppenburg e.V. die finanzielle Situation
der Kreissportschule Lastrup dar (siehe Anlage
1). Die Kreissportschule Lastrup befindet sich demnach bedingt durch
Einnahmeausfälle auf Grund der Corona- Pandemie und Zahlungsverpflichtungen
aufgrund Umsatzsteuernachforderungen des Finanzamtes wegen einer
Steuersonderprüfung ab dem Jahr 2010 in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten.
Die Überprüfung
durch das Finanzamt Cloppenburg (Umsatzsteuer-Sonderprüfung, steuerliche
Außenprüfung) aus den Jahren 2015/2016 bzw. 2018 ergab umsatzsteuerpflichtige
Tätigkeiten seit 2010. Es wurde dabei festgestellt, dass es sich bei den vom
Landkreis Cloppenburg gewährten Zuschüssen um umsatzsteuerpflichtige Leistungen
handelt. Die Höhe der Steuernachforderungen wurde durch die awl
Steuerberatungsgesellschaft mbH aufgearbeitet und sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.
Aufgrund der
Corona-Infektionslage hat sich die angespannte Liquiditätslage durch den
einzustellenden Betrieb der Sportschule weiter verschärft. Die awl
Steuerberatungsgesellschaft mbH hat dazu für die Sportschule Lastrup Ertrags-
und Liquiditätsplanungen 2020 einmal ohne Auswirkungen der Corona-Pandemie und
einmal mit Auswirkungen der Corona-Pandemie (siehe Anlagen 4 und 5) erstellt.
Die awl Steuerberatungsgesellschaft mbH stuft die Liquiditätslage aufgrund
der Schließung seit März 2020 und der noch bis mindestens September 2020 zu
erwartenden Betriebseinschränkungen als „äußerst angespannt“ ein. Eine
Vollbelegung sei erst für 2021 wieder zu erwarten.
Kurzarbeit ist beantragt, so dass ein Ausgleich der Arbeitsagentur von
114.400,00 EUR eingeplant wird. Mietzahlungen für Sport- und Schwimmhalle
werden durch die Gemeinde Lastrup gestundet.
Für 2020 wird dennoch ohne Berücksichtigung der nicht liquiditätswirksamen
Abschreibungen eine Liquiditätsunterdeckung von -259.279,02 EUR
erwartet.
Auch ohne die Pandemie-Auswirkungen beziffert die awl
Steuerberatungsgesellschaft mbH die Liquiditätsunterdeckung für 2020 bei
unverändertem, durchschnittlichem Wirtschaftsjahr auf
-74.670,65 EUR und empfiehlt daher, den jährlichen Defizitausgleich
des Landkreises wieder einzuführen.
Daraus ergibt sich
alleine aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Liquiditätsunterdeckung
für 2020 in Höhe von -184.608,37 EUR.
Laut Einschätzung
der Stabstelle Wirtschaftsförderung des Landkreises Cloppenburg sind die Corona
bedingten Ausfälle begründet, so dass der Landkreis den Betrieb der
Kreissportschule durch einen geeigneten einmaligen zusätzlichen Zuschuss
aufrechterhalten sollte.
Damit ist die
Problematik der Umsatzsteuer auf die Zuschüsse nicht gelöst, die die Liquidität
des KSB deutlich mindert. Hier sollte nach Einschätzung der Stabstelle
Wirtschaftsförderung eine Überprüfung und Optimierung durch die awl
Steuerberatungsgesellschaft mbH mit der Geschäftsführung des Kreissportbundes
erfolgen. Der KSB schlägt leider keinerlei Maßnahmen vor, die Betriebsabläufe
oder das Gesamtangebot der Sportschule zu verändern und die Erlöse zu erhöhen,
um nicht jährlich auf einen erhöhten Defizitausgleich angewiesen zu sein. Aus
den Unterlagen der awl Steuerberatungsgesellschaft mbH sei leider auch nicht
ersichtlich, ob sich der KSB laufend um Fördermittel bemüht. Hier sollte lt. Stellungnahme
der Stabstelle Wirtschaftsförderung ein nachhaltiges Gesamtkonzept vorgelegt
werden.
Ein jährlicher
vollständiger Defizitausgleich führe dazu, dass die Geschäftsführung nicht
ausreichend verpflichtet sei, die Betriebsabläufe und Angebote ständig zu
optimieren, um die Wirtschaftlichkeit zu erhalten.
Finanzierung:
P1.424000
Sportschule Lastrup
314200 Zuweisungen
für laufende Zwecke