Betreff
Schaffung eines Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-SOZ/20/117
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss muss nach Abwägung der beiden Option bezüglich des Standortes des zukünftigen Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg (1. Stadt Vechta in Kooperation mit dem Landkreis Vechta und dem Sozialdienst katholischer Frauen Vechta e. V., 2. eigenständiges Frauen- und Kinderschutzhaus am Standort Stadt Cloppenburg in Kooperation mit einem potentiellen Träger/Betreiber) eine Entscheidung treffen, wo das Frauen- und Kinderschutzhaus für den Landkreis Cloppenburg eingerichtet werden soll.

 

Für den Fall einer Entscheidung für eine Kooperation mit dem Landkreis Vechta und dem SkF Vechta e. V. ergeht folgende Beschlussalternative:

 

1.    Beschlussalternative

Die Verwaltung wird beauftragt das Projekt Frauen- und Kinderschutzhaus am Standort Vechta in Kooperation mit dem Landkreis Vechta und dem Sozialdienst katholischer Frauen Vechta e. V. entsprechend der vom Landkreis Vechta genannten Eckpunkte weiter voranzutreiben und die weiteren Planungen im Sozialausschuss am 09. Juni 2020 vorzustellen.

 

Für den Fall einer Entscheidung für die Einrichtung eines Frauen- und Kinderschutzhauses in alleiniger Verantwortung des Landkreises Cloppenburg ergeht folgende Beschlussalternative.

 

2.    Beschlussalternative

Die Verwaltung wird damit beauftragt ein Rahmenkonzept für ein Frauen- und Kinderschutzhaus für den Landkreis Cloppenburg zu erarbeiten, das sich mit grundsätzlichen Fragen wie der Standortwahl, der angestrebten Kapazität und einem geeigneten Träger/Betreiber auseinandersetzt. Das Ergebnis ist dem Sozialausschuss am 9. Juni 2020 vorzulegen.


Sachverhalt:

 

Bezug

Sozialausschuss am 17.05.2018,V-SOZ/18/073

Kreisausschuss am 12.06.2018

Kreistag am 19.06.2018

Kreistag 27.06.2019 TOP 33.1 Anfrage der Gruppe Grüne/UWG vom 10.06.2019 - Frauenpolitik

Sozialausschusses am 21.11.2019, V-SOZ/19/113

Kreisausschuss am 07.01.2020, V-KA/19/579

Kreistag am 16.01.2020

 

Das Thema „Schaffung eines Frauenhauses für den Landkreis Cloppenburg“ beschäftigt die politischen Gremien seit Mai 2018. Der Verlauf der Beratungen wurde in der Vorlage V-SOZ/18/073 zum Sozialausschuss am 21.11.2019 ausführlich geschildert und der Stand der Gespräche mit möglichen als Kooperationspartner fungierenden Nachbarlandkreisen dargelegt. Da sich zum Zeitpunkt des Sozialausschusses am 21.11.2019 die Gespräche mit dem Landkreis Vechta bezüglich der Schaffung eines gemeinsamen Frauenhauses noch im laufenden Prozess befanden, wurde seitens der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um die gemeinsamen Perspektiven mit dem Landkreis Vechta weiter auszuloten. Im Sozialausschuss am 21.11.2019 wurde dann folgender Beschluss gefasst: „Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses zurückzustellen und die weiteren Gespräche der Verwaltung mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e. V. und dem Landkreis Vechta abzuwarten“.

 

Weitergehende Beschlüsse bezüglich der Schaffung eines Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg fasste der Kreisausschuss am 07.01.2020 und der Kreistag am 16.01.2020 mit folgendem Wortlaut: „Für den Landkreis Cloppenburg wird ein Frauen- und Kinderschutzhaus geschaffen. Vorgesehen sind Kapazitäten, die neben der bedarfsgerechten räumlichen Ausstattung eine entsprechende sozialpädagogische Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung und tagesbegleitende Betreuung beinhalten. Hierfür wird ein Haushaltsansatz in Höhe von 100.000,00 EUR in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen. Zusätzlich wird ein Betrag von 400.000,00 EUR als Verpflichtungsermächtigungen in den Haushalt eingestellt.“

 

Entsprechend des Beschlusses des Sozialausschusses vom 21.11.2019 setzten Kreisrat Neidhard Varnhorn in Vertretung des 1. Kreisrates Ludger Frische und die Gleichstellungsbeauftragte Dr. Christina Neumann den Dialog mit dem Landkreis Vechta, dem 1. Kreisrat Herrn Hartmut Heinen und der Leiterin des Amtes für Bildung, Soziales und Integration, Frau Wehebrink, der Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen Vechta e. V. , Frau Annette Kröger und Frau Waltraud von Laer, Vertreterin des Vorstandes des SkF Vechta, fort.

 

Inhaltlich lassen sich die geführten Gespräche wie folgt zusammenfassen:

 

Der Sozialdienst katholischer Frauen Vechta e. V. hat großes Interesse an einer gemeinsamen Frauenhausplanung, da er sein Frauenhaus (z. Zt. 5 Plätze für Frauen) auf Dauer gebäudetechnisch gesehen nicht als zukunftsfähig erachtet (u. a. keine Barrierefreiheit). Bezüglich einer Erweiterung, dann gemeinsam mit dem Landkreis Cloppenburg, geht er von einer bedarfsgerechten Größe von 8-10 Plätzen aus. Das Frauenhaus Vechta war 2019 zu 81 % ausgelastet. Frau von Laer und Frau Kröger haben sich bereits nach geeigneten Immobilien in der Stadt Vechta umgeschaut, was sich schwierig gestaltet. In Frage kommen würde jedoch eine Immobilie in Stadtrandlage gelegen. Dieses ältere Gebäude müsste saniert und konzeptionell verändert werden und böte Platz für 8-10 Frauenplätze zuzüglich entsprechender Plätze für Kinder. Es könnte sukzessive um weitere Plätze erweitert werden. Diese Möglichkeit ließe sich mit dem Umstand der bedarfsgerechten Einrichtung eines Frauen- und Kinderschutzhauses gut vereinbaren, da mit einer gewissen Platzkapazität begonnen werden könnte, die dann ggf. erweitert werden könnte. Der SkF machte deutlich, dass das jetzt bestehende Frauenhaus in Vechta sich immer auch als ein Frauenhaus für das Oldenburger Münsterland verstanden habe und der SkF es begrüßen würde, wenn es zu weiteren gemeinsamen Planungen käme.

 

Die Vertreter des Landkreises Vechta halten 8 Frauenplätze plus Kinderplätze für ausreichend und möchten am Standort Vechta keine „Überkapazitäten“ schaffen. Weitere Eckpunkte hat der Landkreis Vechta im Nachgang zu der letzten gemeinsamen Besprechung mit den beiden Landkreisen und dem SkF am 21.01.2020 dem Landkreis Cloppenburg mit Schreiben vom 29.01.2020 mitgeteilt:

 

·         Der Landkreis Vechta ist bereit bis zu einer bestimmten Grenze die Erweiterung des Frauenhauses in Vechta für den Landkreis Cloppenburg mit dem SkF zu regeln. Seitens des Landkreises Vechta besteht Konsens bei 8 Plätzen. Sollte der Landkreis Cloppenburg eine darüber hinausgehende Platzzahl für erforderlich halten, verpflichtet sich der Landkreis Cloppenburg die Kosten einer daraus resultierenden Fehlbelegung vollständig zu übernehmen.

 

·         Bezüglich der im Konsens festgelegten 8 Plätze erfolgt eine Abrechnung nach Tagessätzen. Diesbezüglich erfolgt keine Defizitübernahme.

 

·         Bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Wasserschaden) ist eine finanzielle Beteiligung beider Landkreise im Einzelfall möglich, wobei hierfür eine Beteiligungsquote im Verhältnis der Einwohnerzahlen (Stichtag: 30.06 … des Ereignisjahres) vereinbart wird.

 

·         Der Landkreis Cloppenburg unterstützt den SkF bei der Akquisition von Fördermitteln für die Sanierung oder Herrichtung der Plätze des Frauenhauses.

 

·         Der Landkreis Cloppenburg beteiligt sich an der verwaltungsmäßigen Abwicklung beim Landkreis Vechta, wobei beide Landkreises sich die Kosten im Verhältnis der Einwohnerzahl (Stichtag 30.06. … des Abrechnungsjahres) teilen.

 

·         Der Landkreis Cloppenburg verpflichtet sich, Frauen, die aus dem Landkreis Cloppenburg kommen, nach der Aufnahme im Frauenhaus in Absprache mit dem Landkreis Vechta zu beraten und zu unterstützen (z. B. bei der Beschaffung von Wohnraum im Landkreis Cloppenburg)

 

·         Der Landkreis Cloppenburg organisiert im Gegenzug der Kooperation zum Frauenhaus die Einrichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Hebammenzentrale im Landkreis Cloppenburg.

 

Neben der Möglichkeit der Erweiterung der Kapazitäten an Standort Stadt Vechta besteht gemäß Kreistagsbeschluss vom 16.01.2020 natürlich auch die Möglichkeit der Einrichtung eines Frauenhauses im Landkreis Cloppenburg, dann als Frauen- und Kinderschutzhaus in alleiniger Verantwortung des Landkreises Cloppenburg. Als Standort käme auf Grund der Größe und der vorhandenen Infrastruktur vorrangig die Stadt Cloppenburg in Betracht. Zwischenzeitlich ist beim Landkreis Cloppenburg ein Angebot für ein zentral gelegenes Grundstück in der Stadt Cloppenburg eingegangen, das auf den ersten Blick für die Errichtung eines Frauen- und Kinderschutzhauses als sehr geeignet erscheint. Auf diesem Grundstück, auf dem sich in der Nähe auch weitere soziale Einrichtungen befänden, wäre dann ein Neubau zu errichten, der zukunftsweisend entsprechend der aktuellen baulichen und konzeptionellen Anforderungen an ein nachhaltiges Frauen- und Kinderschutzhaus ausgestaltet werden könnte.


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

I1.100426.500

 


Anlagenverzeichnis: