Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss muss nach Abwägung der beiden Option bezüglich des Standortes
des zukünftigen Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg
(1. Stadt Vechta in Kooperation mit dem Landkreis Vechta und dem Sozialdienst
katholischer Frauen Vechta e. V., 2. eigenständiges Frauen- und
Kinderschutzhaus am Standort Stadt Cloppenburg in Kooperation mit einem
potentiellen Träger/Betreiber) eine Entscheidung treffen, wo das Frauen- und
Kinderschutzhaus für den Landkreis Cloppenburg eingerichtet werden soll.
Für
den Fall einer Entscheidung für eine Kooperation mit dem Landkreis Vechta und
dem SkF Vechta e. V. ergeht folgende Beschlussalternative:
1. Beschlussalternative
Die
Verwaltung wird beauftragt das Projekt Frauen- und Kinderschutzhaus am Standort
Vechta in Kooperation mit dem Landkreis Vechta und dem Sozialdienst
katholischer Frauen Vechta e. V. entsprechend der vom Landkreis Vechta
genannten Eckpunkte weiter voranzutreiben und die weiteren Planungen im
Sozialausschuss am 09. Juni 2020 vorzustellen.
Für
den Fall einer Entscheidung für die Einrichtung eines Frauen- und
Kinderschutzhauses in alleiniger Verantwortung des Landkreises Cloppenburg
ergeht folgende Beschlussalternative.
2. Beschlussalternative
Die Verwaltung wird damit beauftragt ein Rahmenkonzept für ein Frauen- und Kinderschutzhaus für den Landkreis Cloppenburg zu erarbeiten, das sich mit grundsätzlichen Fragen wie der Standortwahl, der angestrebten Kapazität und einem geeigneten Träger/Betreiber auseinandersetzt. Das Ergebnis ist dem Sozialausschuss am 9. Juni 2020 vorzulegen.
Sachverhalt:
Bezug
Sozialausschuss
am 17.05.2018,V-SOZ/18/073
Kreisausschuss
am 12.06.2018
Kreistag
am 19.06.2018
Kreistag
27.06.2019 TOP 33.1 Anfrage der Gruppe Grüne/UWG vom 10.06.2019 - Frauenpolitik
Sozialausschusses
am 21.11.2019, V-SOZ/19/113
Kreisausschuss
am 07.01.2020, V-KA/19/579
Kreistag
am 16.01.2020
Das
Thema „Schaffung eines Frauenhauses für den Landkreis Cloppenburg“ beschäftigt
die politischen Gremien seit Mai 2018. Der Verlauf der Beratungen wurde in der
Vorlage V-SOZ/18/073 zum Sozialausschuss am 21.11.2019 ausführlich geschildert
und der Stand der Gespräche mit möglichen als Kooperationspartner fungierenden
Nachbarlandkreisen dargelegt. Da sich zum Zeitpunkt des Sozialausschusses am
21.11.2019 die Gespräche mit dem Landkreis Vechta bezüglich der Schaffung eines
gemeinsamen Frauenhauses noch im laufenden Prozess befanden, wurde seitens der
Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um
die gemeinsamen Perspektiven mit dem Landkreis Vechta weiter auszuloten. Im
Sozialausschuss am 21.11.2019 wurde dann folgender Beschluss gefasst: „Der
Sozialausschuss beschloss einstimmig, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten
Sitzung des Sozialausschusses zurückzustellen und die weiteren Gespräche der
Verwaltung mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e. V. und dem Landkreis
Vechta abzuwarten“.
Weitergehende
Beschlüsse bezüglich der Schaffung eines Frauen- und Kinderschutzhauses für den
Landkreis Cloppenburg fasste der Kreisausschuss am 07.01.2020 und der Kreistag
am 16.01.2020 mit folgendem Wortlaut: „Für den Landkreis Cloppenburg wird ein
Frauen- und Kinderschutzhaus geschaffen. Vorgesehen sind Kapazitäten, die neben
der bedarfsgerechten räumlichen Ausstattung eine entsprechende
sozialpädagogische Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung und
tagesbegleitende Betreuung beinhalten. Hierfür wird ein Haushaltsansatz in Höhe
von 100.000,00 EUR in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen. Zusätzlich wird ein
Betrag von 400.000,00 EUR als Verpflichtungsermächtigungen in den Haushalt
eingestellt.“
Entsprechend
des Beschlusses des Sozialausschusses vom 21.11.2019 setzten Kreisrat Neidhard
Varnhorn in Vertretung des 1. Kreisrates Ludger Frische und die
Gleichstellungsbeauftragte Dr. Christina Neumann den Dialog mit dem Landkreis
Vechta, dem 1. Kreisrat Herrn Hartmut Heinen und der Leiterin des Amtes für
Bildung, Soziales und Integration, Frau Wehebrink, der Geschäftsführerin des
Sozialdienstes katholischer Frauen Vechta e. V. , Frau Annette Kröger und Frau
Waltraud von Laer, Vertreterin des Vorstandes des SkF Vechta, fort.
Inhaltlich
lassen sich die geführten Gespräche wie folgt zusammenfassen:
Der
Sozialdienst katholischer Frauen Vechta e. V. hat großes Interesse an einer
gemeinsamen Frauenhausplanung, da er sein Frauenhaus (z. Zt. 5 Plätze für
Frauen) auf Dauer gebäudetechnisch gesehen nicht als zukunftsfähig erachtet (u.
a. keine Barrierefreiheit). Bezüglich einer Erweiterung, dann gemeinsam mit dem
Landkreis Cloppenburg, geht er von einer bedarfsgerechten Größe von 8-10
Plätzen aus. Das Frauenhaus Vechta war 2019 zu 81 % ausgelastet. Frau von Laer
und Frau Kröger haben sich bereits nach geeigneten Immobilien in der Stadt
Vechta umgeschaut, was sich schwierig gestaltet. In Frage kommen würde jedoch
eine Immobilie in Stadtrandlage gelegen. Dieses ältere Gebäude müsste saniert
und konzeptionell verändert werden und böte Platz für 8-10 Frauenplätze zuzüglich
entsprechender Plätze für Kinder. Es könnte sukzessive um weitere Plätze
erweitert werden. Diese Möglichkeit ließe sich mit dem Umstand der
bedarfsgerechten Einrichtung eines Frauen- und Kinderschutzhauses gut
vereinbaren, da mit einer gewissen Platzkapazität begonnen werden könnte, die
dann ggf. erweitert werden könnte. Der SkF machte deutlich, dass das jetzt
bestehende Frauenhaus in Vechta sich immer auch als ein Frauenhaus für das
Oldenburger Münsterland verstanden habe und der SkF es begrüßen würde, wenn es
zu weiteren gemeinsamen Planungen käme.
Die
Vertreter des Landkreises Vechta halten 8 Frauenplätze plus Kinderplätze für
ausreichend und möchten am Standort Vechta keine „Überkapazitäten“ schaffen.
Weitere Eckpunkte hat der Landkreis Vechta im Nachgang zu der letzten
gemeinsamen Besprechung mit den beiden Landkreisen und dem SkF am 21.01.2020
dem Landkreis Cloppenburg mit Schreiben vom 29.01.2020 mitgeteilt:
·
Der Landkreis Vechta ist bereit bis
zu einer bestimmten Grenze die Erweiterung des Frauenhauses in Vechta für den
Landkreis Cloppenburg mit dem SkF zu regeln. Seitens des Landkreises Vechta
besteht Konsens bei 8 Plätzen. Sollte der Landkreis Cloppenburg eine darüber
hinausgehende Platzzahl für erforderlich halten, verpflichtet sich der
Landkreis Cloppenburg die Kosten einer daraus resultierenden Fehlbelegung
vollständig zu übernehmen.
·
Bezüglich der im Konsens
festgelegten 8 Plätze erfolgt eine Abrechnung nach Tagessätzen. Diesbezüglich
erfolgt keine Defizitübernahme.
·
Bei unvorhergesehenen Ereignissen
(z. B. Wasserschaden) ist eine finanzielle Beteiligung beider Landkreise im
Einzelfall möglich, wobei hierfür eine Beteiligungsquote im Verhältnis der
Einwohnerzahlen (Stichtag: 30.06 … des Ereignisjahres) vereinbart wird.
·
Der Landkreis Cloppenburg
unterstützt den SkF bei der Akquisition von Fördermitteln für die Sanierung
oder Herrichtung der Plätze des Frauenhauses.
·
Der Landkreis Cloppenburg beteiligt
sich an der verwaltungsmäßigen Abwicklung beim Landkreis Vechta, wobei beide
Landkreises sich die Kosten im Verhältnis der Einwohnerzahl (Stichtag 30.06. …
des Abrechnungsjahres) teilen.
·
Der Landkreis Cloppenburg
verpflichtet sich, Frauen, die aus dem Landkreis Cloppenburg kommen, nach der
Aufnahme im Frauenhaus in Absprache mit dem Landkreis Vechta zu beraten und zu
unterstützen (z. B. bei der Beschaffung von Wohnraum im Landkreis Cloppenburg)
·
Der Landkreis Cloppenburg
organisiert im Gegenzug der Kooperation zum Frauenhaus die Einrichtung und den
Betrieb einer gemeinsamen Hebammenzentrale im Landkreis Cloppenburg.
Neben der Möglichkeit der Erweiterung der Kapazitäten an Standort Stadt Vechta besteht gemäß Kreistagsbeschluss vom 16.01.2020 natürlich auch die Möglichkeit der Einrichtung eines Frauenhauses im Landkreis Cloppenburg, dann als Frauen- und Kinderschutzhaus in alleiniger Verantwortung des Landkreises Cloppenburg. Als Standort käme auf Grund der Größe und der vorhandenen Infrastruktur vorrangig die Stadt Cloppenburg in Betracht. Zwischenzeitlich ist beim Landkreis Cloppenburg ein Angebot für ein zentral gelegenes Grundstück in der Stadt Cloppenburg eingegangen, das auf den ersten Blick für die Errichtung eines Frauen- und Kinderschutzhauses als sehr geeignet erscheint. Auf diesem Grundstück, auf dem sich in der Nähe auch weitere soziale Einrichtungen befänden, wäre dann ein Neubau zu errichten, der zukunftsweisend entsprechend der aktuellen baulichen und konzeptionellen Anforderungen an ein nachhaltiges Frauen- und Kinderschutzhaus ausgestaltet werden könnte.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.100426.500
Anlagenverzeichnis: