Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung St.
Vincenzhaus für die Psychologischen Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle
zur Finanzierung einer weiteren Personalstelle mit wöchentlich 19,5 Stunden für
eine/n Psychologe/in einen zusätzlichen Zuschuss von 20.829,00 EUR für das Jahr
2020 und 42.788,00 EUR für das Jahr 2021. Sofern die Stelle nach dem 01.07.2020
besetzt wird, reduziert sich der Zuschuss anteilig.
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2020 ist die „Stiftung St. Vincenzhaus“ Träger der „Stiftung Edith Stein“. Der Name „Stiftung Edith Stein“ wird für die Psychologische Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle wie auch für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention erhalten bleiben. In Form eines Stiftungsfonds ist die Stiftung Edith Stein in die Stiftung St. Vincenzhaus zugelegt worden.
Mit Schreiben vom 20.01.2020 hat die Stiftung St. Vincenzhaus einen Antrag auf Erhöhung des Personalschlüssels für die Psychologische Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle um wöchentlich 19,5 Stunden für eine/n Psychologe/in zum 01.07.2020 gestellt.
Die Erziehungsberatung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises Cloppenburg als öffentlicher Jugendhilfeträger, der diese Aufgabe auf einen Träger der freien Jugendhilfe übertragen kann.
Bereits in 1978 hat die Stiftung Edith-Stein die Aufgabe der Erziehungsberatung für Kinder und Jugendliche im gesamten Landkreis Cloppenburg übernommen und hält neben der Beratungsstelle in Cloppenburg auch zwei Außenstellen in Barßel und Sedelsberg vor. Die Übertragung dieser Pflichtaufgabe auf einen freien Träger erfordert auch die entsprechende Finanzierung durch den Landkreis Cloppenburg.
Der Stiftung Edith-Stein wurde für die Psychologische Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle (EB) gemäß Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 591.438,00 EUR EUR gewährt.
Die Erziehungsberatungsstelle ist derzeit mit 10 Personen (9 Fachkräfte und eine Verwaltungskraft) mit insgesamt 283,5 Wochenstunden (entspricht 7,26 Vollzeitstellen) besetzt. Letztmals wurde zum 01.01.2015 eine zusätzliche Personalstelle mit einer Wochenarbeitszeit von 19,5 Stunden eingerichtet.
Die Stiftung St. Vincenzhaus begründet die Einrichtung einer weiteren zusätzlichen Personalstelle mit 19,5 Stunden mit der stetigen Steigerung der Anmeldungen sowie der Dauer und des Umfanges der Behandlungsfälle aufgrund einer zunehmend schwerwiegenderen Symptomatik in den letzten Jahren. Die Warteliste für Neuaufnahmen läge derzeit bei 8 Wochen. Ein Ausweichen auf umliegende niedergelassene Praxen sei kaum möglich, da die Wartezeiten dort ca. 4 Monate und länger betrügen. Es müssten häufig feste Termine aufgrund von akuten Anfragen bei möglichen Kindeswohlgefährdungen verlegt oder abgesagt werden. Hinsichtlich der Steigerung der Fallzahlen wird auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.
Dem Antrag sind Gespräche zwischen Vertretern des Landkreises Cloppenburg und der Stiftung Edith Stein vorausgegangen. Die Steigerung der Fallzahlen ist nachvollziehbar und plausibel. Sie entsprechen der Fallzahlensteigerung im Jugendamt. So haben sich die beim Jugendamt eingegangenen Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung von 86 (2016) über 120 (2017) und 175 (2018) auf 225 im Jahre 2019 erhöht. Die Inobhutnahmen (ohne unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) haben sich von 52 (2016) über 48 (2017), 65 (2018) auf 71 im Jahr 2019 erhöht.
Die Mehrkosten betragen für das Jahr 2020 20.829,00 EUR (18.829 EUR
Personalkosten, 2.000 EUR anteilige Sachkosten) und für das Jahr 2021 42.788,00 EUR (38.788 EUR Personalkosten, 4.000 anteilige Sachkosten)
Finanzierung:
Es wurden für das Haushaltsjahr 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 604.800,00 EUR eingeplant
PSP-Element: P1.363300.099/ Sachkonto 431800 – Zuweisungen an übrige Bereiche
(Erziehungsberatungsstelle)
Anlagenverzeichnis:
Antrag auf Erhöhung des Personalschlüssels für die Psychologischen Beratungsstelle vom 20.01.2020