Betreff
Beschlussfassung über die Höhe des Zuschusses des Landkreises Cloppenburg an die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. für die Haushaltsjahre 2020 - 2022
Vorlage
V-KUL/19/144
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur- und Freizeit empfiehlt dem Kreistag, der Gewährung eines Zuschusses an die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. in Höhe von 745.000,00 EUR als Festbetragszuschuss im Jahre 2020 – 2022 zuzustimmen. Diese Zuwendung erhöht sich um jährlich 70 v. H. der linearen Tarifsteigerungsrate des Vorjahres, frühestens ab 01.01.2021.

 

 


Sachverhalt:

Der Landkreis Cloppenburg ist Mitglied des Vereins „Musikschule für den Landkreis

Cloppenburg e.V.“

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 01.11.2019 beantragt der Verein

einen Zuschuss für den Haushalt 2020 in Höhe von 745.000,00 EUR als Festbetragszuschuss.

 

In seinen Sitzungen am 14.01.2014, 17.12.2015, 20.12.2016, 14.12.2017 und am 17.01.2019 beschloss der Kreistag jeweils, der Kreismusikschule einen Zuschuss in Höhe von 570.000,00 EUR als Festbetragszuschuss zu gewähren. Der auf die

Städte und Gemeinden entfallene Anteil von 250.000,00 EUR wird seit dem Haushaltsjahr 2015 unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl und der jeweiligen Zahl der Musikschüler in den Städten und Gemeinden aufgeteilt.

 

Begründet wird die Erhöhung des Zuschusses insbesondere durch die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst der letzten Jahre. Durch den in 2014 festgelegten Festbetragszuschuss konnte die Kreismusikschule Cloppenburg durch Rücklagenbildungen die letztjährigen Tarifsteigerungen ohne Erhöhung der Zuschüsse überbrücken. Die Rücklagen werden in 2019 weitgehend aufgebraucht sein, so dass in 2020 keine großen Rücklagen mehr zur Verfügung stehen werden. Erneute Tariferhöhungen im März 2020 (um bis 1,81 %) und neue Verhandlungen ab September 2020 werden zudem zu weiteren Kostenerhöhungen bei den Personalkosten führen.

 

Einzelheiten können dem anliegenden Haushaltsplan 2020 entnommen werden, wonach im Jahre 2020 voraussichtlich ein Defizit in Höhe von ca. 247.000,00 EUR entsteht, eine Erhöhung der Zuschüsse der Städte und Gemeinden und des Landkreises um 250.000,00 EUR ist daher erforderlich.

 

Mit den Städten und Gemeinden des Landkreises wurde vereinbart, das die erforderliche Erhöhung der Zuschüsse um 250.000,00 EUR im Verhältnis der bisherigen Zuschüsse des Landkreises in Höhe von 570.000,00 EUR und die Städte und Gemeinden in Höhe von 250.000,00 EUR verteilt wird. Die Zuschusserhöhung von 250.000,00 EUR werden danach im Verhältnis 70 % zu 30 % verteilt, so dass sich eine neue Zuschusshöhe von 325.000,00 EUR für die Städte und Gemeinden und 745.000,00 EUR für den Landkreis Cloppenburg ergibt (siehe Tabelle).

 

Zuschuss Landkreis

Zuschuss Städte

und Gemeinden

GESAMT

                                 570.000,00 EUR

                                       250.000,00 EUR

   820.000,00 EUR

70%

30%

Erhöhung

                                           250.000,00 EUR

Städte und Gemeinden

                                             75.000,00 EUR

30%

Landkreis

                                           175.000,00 EUR

70%

Landkreis NEU

                                           745.000,00 EUR

Städte und Gemeinden NEU

                                           325.000,00 EUR

 

 

Um eine Planungssicherheit für die Kreismusikschule zu gewährleisten, sollte dieser Festbetragszuschuss zunächst für die Haushaltsjahre 2020 – 2022 festgelegt werden. Ferner wurde mit den Städten und Gemeinden vereinbart, den jährlichen Zuschuss um die Personalkostensteigerungen des Vorjahres in dem festgelegten Verhältnis zu erhöhen, um eine zusätzlich jährliche Beratung zu vermeiden und zusätzliche Planungssicherheit für die Kreismusikschule zu schaffen.

 

 


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