Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur- und Freizeit
empfiehlt dem Kreistag, der Gewährung eines Zuschusses an die Musikschule für
den Landkreis Cloppenburg e. V. in Höhe von 745.000,00 EUR als
Festbetragszuschuss im Jahre 2020 – 2022 zuzustimmen. Diese Zuwendung erhöht
sich um jährlich 70 v. H. der linearen Tarifsteigerungsrate des Vorjahres,
frühestens ab 01.01.2021.
Sachverhalt:
Der Landkreis Cloppenburg ist Mitglied des
Vereins „Musikschule für den Landkreis
Cloppenburg e.V.“
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 01.11.2019 beantragt der Verein
einen Zuschuss für den Haushalt 2020 in Höhe
von 745.000,00 EUR als Festbetragszuschuss.
In seinen Sitzungen am 14.01.2014,
17.12.2015, 20.12.2016, 14.12.2017 und am 17.01.2019 beschloss der Kreistag
jeweils, der Kreismusikschule einen Zuschuss in Höhe von 570.000,00 EUR als
Festbetragszuschuss zu gewähren. Der auf die
Städte und Gemeinden entfallene Anteil von
250.000,00 EUR wird seit dem Haushaltsjahr 2015 unter Berücksichtigung der
Bevölkerungszahl und der jeweiligen Zahl der Musikschüler in den Städten und
Gemeinden aufgeteilt.
Begründet wird die Erhöhung des Zuschusses
insbesondere durch die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst der letzten
Jahre. Durch den in 2014 festgelegten Festbetragszuschuss konnte die Kreismusikschule
Cloppenburg durch Rücklagenbildungen die letztjährigen Tarifsteigerungen ohne
Erhöhung der Zuschüsse überbrücken. Die Rücklagen werden in 2019 weitgehend
aufgebraucht sein, so dass in 2020 keine großen Rücklagen mehr zur Verfügung
stehen werden. Erneute Tariferhöhungen im März 2020 (um bis 1,81 %) und neue
Verhandlungen ab September 2020 werden zudem zu weiteren Kostenerhöhungen bei
den Personalkosten führen.
Einzelheiten können dem anliegenden
Haushaltsplan 2020 entnommen werden, wonach im Jahre 2020 voraussichtlich ein
Defizit in Höhe von ca. 247.000,00 EUR entsteht, eine Erhöhung der Zuschüsse
der Städte und Gemeinden und des Landkreises um 250.000,00 EUR ist daher
erforderlich.
Mit den Städten und Gemeinden des
Landkreises wurde vereinbart, das die erforderliche Erhöhung der Zuschüsse um
250.000,00 EUR im Verhältnis der bisherigen Zuschüsse des Landkreises in Höhe
von 570.000,00 EUR und die Städte und Gemeinden in Höhe von 250.000,00 EUR
verteilt wird. Die Zuschusserhöhung von 250.000,00 EUR werden danach im
Verhältnis 70 % zu 30 % verteilt, so dass sich eine neue Zuschusshöhe von
325.000,00 EUR für die Städte und Gemeinden und 745.000,00 EUR für den
Landkreis Cloppenburg ergibt (siehe Tabelle).
Zuschuss
Landkreis |
Zuschuss Städte und Gemeinden |
GESAMT |
570.000,00 EUR |
250.000,00
EUR |
820.000,00
EUR |
70% |
30% |
|
Erhöhung |
250.000,00 EUR |
|
Städte und
Gemeinden |
75.000,00 EUR |
30% |
Landkreis |
175.000,00 EUR |
70% |
Landkreis NEU |
745.000,00 EUR |
|
Städte und
Gemeinden NEU |
325.000,00 EUR |
Um eine Planungssicherheit für die
Kreismusikschule zu gewährleisten, sollte dieser Festbetragszuschuss zunächst
für die Haushaltsjahre 2020 – 2022 festgelegt werden. Ferner wurde mit den
Städten und Gemeinden vereinbart, den jährlichen Zuschuss um die
Personalkostensteigerungen des Vorjahres in dem festgelegten Verhältnis zu
erhöhen, um eine zusätzlich jährliche Beratung zu vermeiden und zusätzliche
Planungssicherheit für die Kreismusikschule zu schaffen.
Produkt: P1.263000
Sachkonto: 431840