Beschlussvorschlag:
Für
die Gremien der Stiftung Moor- und Fehnmuseum Elisabethfehn werden für die Zeit
ab 2020 bis zum 31.12.2021 folgende Vertreter benannt:
Vorstand: Landrat Johann Wimberg
Kuratorium: ________________________
Sachverhalt:
Nach § 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung besteht der
Vorstand des Moor- und Fehnmuseums Elisabethfehn aus sechs Mitgliedern. Dem
Vorstand gehört u.a. auch eine Vertreterin/ein Vertreter des Landkreises
Cloppenburg an.
Ferner besteht nach § 10 Abs. 1 der
Stiftungssatzung das Kuratorium aus bis zu neun Mitgliedern. In das Kuratorium
entsendet u.a. auch der Landkreis Cloppenburg ein Mitglied.
In seiner Sitzung am 11.11.2014 hat der Kreistag
unter TOP 11 folgende Personen vorgeschlagen bzw. entsandt:
Vorstand: Landrat
Johann Wimberg
Kuratorium: Leonhard
Rosenbaum, Ramsloh
Die Amtszeit dieser Vertreter beträgt fünf Jahre
und endet am 31.12.2019.
Die Stiftung bereitet derzeit eine
Satzungsänderung vor, nach der unter anderem die Amtszeit der Stiftungsorgane
an die Länge der Wahlperiode der kommunalen Vertretungen angepasst werden soll.
Die Amtszeit soll dann jeweils am 01. Januar des auf die allgemeine
Kommunalwahl folgenden Jahres beginnen. Diese Regelung soll erstmals mit der
Kommunalwahl 2021 in Kraft treten. Alle bis dahin vorzunehmenden Berufungen und
Wahlen gelten nur bis zum Ablauf des Jahres 2021.
Darüber hinaus soll durch die Satzungsänderung
verbindlich festgelegt werden, dass die Vertretung der Kommunen im Vorstand
durch die jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/ den jeweiligen
Hauptverwaltungsbeamten erfolgt.
Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt eine
Benennung von Vertreterinnen/Vertretern für die zeit bis zum 31.12.2021
erforderlich. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Für den Vorstand ist Landrat Johann Wimberg ab
Inkrafttreten der Satzungsänderung gesetzt.