Betreff
Antrag der Gruppe GRÜNE / UWG gem. § 56 NKomVG vom 26.10.2019
– Schaffung eines Frauenhauses für den Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-SOZ/19/113
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Gespräche mit dem Sozialdienst katholischer Frauen Vechta e. V. und dem Landkreis Vechta bezüglich der Schaffung eines gemeinsamen Frauenhauses weiter zu führen.


Sachverhalt:

 

Bezug:

Sozialausschuss am 17.05.2018,V-SOZ/18/073

Kreisausschuss am 12.06.2018

Kreistag am 19.06.2018

Kreistag 27.06.2019 TOP 33.1 Anfrage der Gruppe Grüne/UWG vom 10.06.2019 - Frauenpolitik

 

Das Thema „Schaffung eines Frauenhauses für den Landkreis Cloppenburg“ beschäftigt die politischen Gremien des Landkreises Cloppenburg seit Mai 2018. Im Sozialausschuss am 17.05.2019 wurde der Antrag der Gruppe Grüne/UWG „Für den Landkreis Cloppenburg wird ein Frauenhaus geschaffen. Vorzusehen sind Kapazitäten für mindestens 17 Familien, die neben der räumlichen Ausstattung eine entsprechende sozialpädagogische Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung und tagesbegleitende Betreuung beinhalten“ beraten. Dieser Antrag der Gruppe Grüne/UWG ist in dem gleichen Wortlaut mit Datum vom 26.10.2019 erneut beim Landkreis eingegangen.

 

Zu diesem Antrag wurde im Sozialausschuss am 17.05.2018, im Kreisausschuss am 12.06.2018 und im Kreistag am 19.06.2018 nachfolgender Beschluss gefasst: „Die aktuellen politischen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention werden durch den neu installierten Runden Tisch „Häusliche Gewalt“ zunächst einmal in ihren Auswirkungen auf die kommunalen Hilfestrukturen evaluiert und begleitet, um ggf. über die Notwendigkeit der Implementierung zusätzlicher Angebote, wie z. B. eines Frauenhauses im Landkreis Cloppenburg, zu beraten“.

 

Eine Evaluierung dieses Beschlusses erfolgte teilweise in der Beantwortung der Anfrage der Gruppe Grüne/UWG gem. § 56 NKomVG – Frauenpolitik vom 10.06.2019 in der Sitzung des Kreistages am 27.06.2019 durch nachfolgende Ausführungen der Verwaltung:

 

„In Folge der Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) durch den Deutschen Bundestag am 17.07.2017 und das Inkrafttreten des „Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ am 01.02.2018 war eine gesteigerte Aktivität der Bundes- und Landesregierung im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und zum Schutz der Opfer erwartet worden.

 

Auf Bundesebene startete die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey am 18.09.2018 einen Runden Tisch mit dem Titel „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mit dem Ziel des Ausbaus und der finanziellen Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Im Bundeshaushalt 2020 ist ein Investitionsprogramm mit einem Volumen von 30 Mio. Euro für den bundesweiten Ausbau der Frauenhausinfrastruktur (Neuerrichtungen und Erweiterungen) vorgesehen. Weitere neue Impulse mit spürbaren Auswirkungen auf die kommunalen Hilfestrukturen im Landkreis Cloppenburg zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind bislang nicht zu erkennen.

 

Auf der Ebene des Landes Niedersachsen ist zur Zeit ein Ampelsystem zur Erfassung der Platzkapazitäten in Frauenhäusern, wie bereits in NRW erprobt und erfolgreich, in der Entstehung. Auf einer Internetkarte sollen Plätze in Frauenhäusern mit rot=belegt, gelb=frei, und grün=frei mit Kindern gekennzeichnet sein. Dieses Ampelsystem soll ab August 2019 in eine Erprobungsphase gehen, in der sich die niedersächsischen Frauenhäuser untereinander über freie Kapazitäten informieren können. Ab dem Sommer 2020 soll dieses Ampelsystem dann der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und dieses könnte dann mehr Koordination und Transparenz bei der Suche nach einem Frauenhausplatz gewährleisten. Die Nutzung dieses Ampelsystems dürfte den hilfesuchenden Frauen und den beteiligten Institutionen sicherlich den Zugang zum Hilfesystem der Frauenhäuser erleichtern.

 

Der in dem Beschlussvorschlag des Kreistages vom 19.06.2018 genannte Runde Tisch zum Thema häusliche Gewalt im Landkreis Cloppenburg ist unter der Federführung der Frauenberatung bei Bedrohung und Gewalt des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Cloppenburg e. V. und der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta  ins Leben gerufen worden und hat bislang unter großer Resonanz der mit dem Thema befassten Institutionen und Einrichtungen im August 2018 und im Februar 2019 getagt. Dies hat merklich zur Vernetzung und engeren Zusammenarbeit der einzelnen Beteiligten, z. B. im Bereich des Hochrisikomanagements, beigetragen und die Effizienz der Arbeit gesteigert.

 

Nichtsdestotrotz scheint sich das Problem der fehlenden Frauenhausplätze in den letzten Monaten eher zu verstärken. Die Leiterin des Frauenhauses in Vechta berichtet aktuell, dass sie im Mai und Juni dieses Jahres fast täglich hilfesuchende Frauen abweisen musste.

 

Um die Entwicklungen zum Thema Frauenhaus mit den umliegenden Landkreisen zu thematisieren, die ebenfalls, wie der Landkreis Cloppenburg, über keine eigene Einrichtung vor Ort verfügen, führten der 1. Kreisrat, Herr Frische, und die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Dr. Neumann, im letzten Jahr Gespräche mit dem Landkreis Ammerland und dem Landkreis Wesermarsch. Im Ergebnis errichten der Landkreis Wesermarsch und der Landkreis Ammerland ein gemeinsames Frauenhaus in zentraler Lage ihres Versorgungsgebietes. Für den Landkreis Cloppenburg kam eine gemeinsame Projektierung eines Frauenhauses mit den Landkreisen Ammerland und Wesermarsch auf Grund der räumlichen Distanz nicht in Frage. Darüber hinaus hätte sich auch die erforderliche Größe eines solchen Frauenhauses für 3 Landkreises als nicht praktikabel erwiesen.

 

Im 1. Quartal 2019 wurden dann weitere Gespräche im Landkreis Vechta zwecks der Auslotung eines möglichen gemeinsamen Vorgehens bezüglich einer eventuellen Kooperation im Bereich Frauenhaus geführt. Abschließende Gespräche mit dem Träger des Vechtaer Frauenhauses, dem Sozialdienst kath. Frauen e. V. Vechta und der Vechtaer Kreisverwaltung stehen noch aus.“ (siehe Protokoll des Kreistages vom 27.06.2019)

 

Ergänzend zu den Ausführungen vom 27.06. dieses Jahres hat sich in der 3. Sitzung des Netzwerkes Häusliche Gewalt im Landkreis Cloppenburg am 16.10.2019 der Verein Konfliktschlichtung e. V. mit Sitz in Oldenburg mit dem Oldenburger Interventionsprojekt (OLIP) Täterarbeit bei Häuslicher Gewalt vorgestellt mit dem Ergebnis, dass die Netzwerkteilnehmerinnen und –teilnehmer sich für eine Beteiligung des Landkreises Cloppenburg an diesem Projekt ausgesprochen haben. Ein entsprechender Antrag zu OLIP steht dementsprechend auf der Tagesordnung des Sozialausschusses.

 

Die Gespräche mit dem Landkreis Vechta bezüglich der Schaffung eines gemeinsamen Frauenhauses haben sich dahingehend entwickelt, dass ein gemeinsames Vorgehen möglich erscheint. Der Sozialdienst katholischer Frauen Vechta e. V., der momentan ein Frauen- und Kínderschutzhaus in Vechta betreibt, ist bereit Überlegungen bezüglich einer größeren, zukunftsweisenden Einrichtung mit dem Landkreis Vechta und dem Landkreis Cloppenburg voranzutreiben. Ein interkommunaler Zusammenschluss zur Schaffung eines gemeinsamen Frauenhauses, wie dies auch die Landkreise Ammerland und Wesermarsch getan haben, erscheint sinnvoll, da bereits enge Vernetzungen zum Thema häusliche Gewalt innerhalb der Landkreise Cloppenburg und Vechta aufgebaut wurden. Die BISS-Stelle (Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt) in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Cloppenburg e. V. ist, wie die Polizeiinspektion Cloppenburg-Vechta, für beide Landkreise zuständig. Zurzeit laufen die Planungen für die Zusammenführung von Hilfeangeboten in beiden Landkreisen für Opfer von häuslicher Gewalt auf einem gemeinsamen Flyer bzw. in einer gemeinsamen Broschüre/Verlinkung im Internet.

 

Das Frauen- und Kinderschutzhaus des skf in Vechta war in den vergangenen Jahren Hauptanlaufstelle für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen aus dem Landkreis Cloppenburg. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Gespräche mit dem skf Vechta und dem Landkreis Vechta zwecks der Schaffung eines gemeinsamen Frauenhauses für die Landkreise Cloppenburg und Vechta weiter geführt werden.


Finanzierung:

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Gruppe Grüne/UWG gem. § 56 NKomVG vom 26.10.2019 – Schaffung eines Frauenhauses für den Landkreis Cloppenburg