Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur
Digitalisierungsstrategie für die kreiseigenen Schulen zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt diese umzusetzen. Die Beschlussfassung erfolgt
vorbehaltlich der zukünftig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Über den
Sachstand der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie ist regelmäßig zu
berichten.
Bezug: Medienentwicklungsplan
für die Schulen im Landkreis Cloppenburg
Sach- und Rechtslage:
I - Historie
Der Landkreis
Cloppenburg ist als Schulträger verpflichtet, gem. §§ 101, 108 NSchG seine
Schulen mit der notwendigen Einrichtung auszustatten. Hierzu gehören neben den
Gebäuden und der Einrichtung auch die Medien- und IT-Ausstattung.
Zur Erfüllung
dieser Aufgabe hat der Landkreis Cloppenburg seine Schulen im Rahmen der
beantragten und bewilligten Haushaltsmittel mit der entsprechenden IT
ausgestattet. Anfangend hierbei vor mehreren Jahrzehnten als die ersten
Verwaltungsrechner und EDV-Räume angeschafft wurden, bis hin zu umfangreichen
Ausstattungen im Rahmen des einstigen Konjunkturpaketes.
Durch die Zunahme
der IT-Ausstattung in den Schulen und den damit einhergehenden
Herausforderungen stellte der Landkreis Cloppenburg einen
Medienentwicklungsplan auf. Dieser wurde in der Kreistagssitzung am 21.06.2016
auch als Arbeitsgrundlage für eine systematische Ausstattung der Schulen
beschlossen.
Der grundlegende
Gedanke des Medienentwicklungsplanes (MEP) war es, Standards bei den
Medienbeschaffungen festzulegen und die Qualität der Ausstattung in den Schulen
zu steigern. Stetig sollten für die Anschaffung und den Einsatz von Medien
Konzepte vorliegen, um eine nachhaltige und sinnvolle Arbeit zu gewährleisten
und Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Auch sollten die
Medienausstattungen der unterschiedlichen Schulformen aufeinander aufbauen, so
dass ein medienpädagogisches Gesamtkonzept entsteht. Die Wartung und der
Support der Geräte sollten durch eigene Mitarbeiter im Medienzentrum
durchgeführt werden. Weiterhin waren im MEP unterschiedliche Punkte geregelt, auf
die nachfolgend noch eingegangen wird.
II –
Vereinbarungen mit den kreisangehörigen Kommunen
Der
Medienentwicklungsplan sah weiterhin die Einbindung der Städte und Gemeinden
des Landkreises und der kirchlichen Schulen vor. Es wurde durch den Kreistag am
21.06.2016 beschlossen, dass mit den Städten und Gemeinden entsprechende
Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden sollten.
Diese
Verhandlungen wurden mit allen kreisangehörigen Kommunen geführt. Diese
verliefen im Wesentlichen ergebnislos. Letztlich verblieb noch eine Gemeinde
mit Interesse.
Die ursprüngliche
Grundannahme war insbesondere, dass die Administration der EDV in den
kommunalen Schulen zentral vom Medienzentrum durchgeführt werden könne.
Innerhalb der Umsetzungsphase stellte sich heraus, dass alle kreiseigenen
Schulen auch auf eine anteilige örtliche Betreuung angewiesen sind. Eine
vollständige zentrale Administration hat sich als nicht umsetzbar erwiesen.
Weiterhin war es
Ziel, die unterschiedlichen Schulformen aufeinander abzustimmen. Die
kreiseigenen Förderschulen, Gymnasien und Berufsbildenden Schulen haben sich in
Abstimmung mit dem Landkreis Cloppenburg als Schulträger schulformspezifische
Standards gesetzt, da die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass jede Schulform
besondere Anforderungen hat. Ein übergreifender Ansatz führt dazu, dass die
spezifischen Anforderungen nicht mehr abgedeckt werden und somit keine den
Erfordernissen entsprechende Ausstattung erfolgt.
Gleichwohl hat der
Landkreis Cloppenburg gem. § 108 Abs. 4 NSchG eine Unterstützungspflicht
gegenüber den Städten und Gemeinden des Landkreises für Medien. Derzeit
bestehen aufgrund der anstehenden Zielsetzungen jedoch keine Kapazitäten für
die Übernahme der Administration in diesem Bereich. Es wird allerdings bei
Bedarf eine Beratung durch die medienpädagogischen Berater des Medienzentrums
vorgenommen.
III –
Umsetzungsstand
Der damalige MEP
wurde als dynamischer Prozess angesehen, der stetig fortzuentwickeln ist. Die
einstigen mit den Schulen entwickelten Bedarfe waren von Faktoren geprägt, die
sich fast vollständig überholt haben.
Waren bei der
Erstellung des MEP noch Deckenbeamer oder interaktive Beamersysteme Grundlage
der Bedarfsermittlung, haben sich durch die Zeit diese Techniken überholt. Würde
man diese Techniken zu Grunde legen, besteht in den meisten Schulen bereits
Vollausstattung.
In den
kreiseigenen Schulen wurde jedoch seit ca. 1 bis 2 Jahren begonnen, interaktive
LED-Displays in Einsatz zu bringen. Bei dieser Ausstattung handelt es sich um
den aktuellen Stand der Technik. Nach dem Einsatz dieser Technik und der
Erprobung durch die Schulen besteht damit ein hohes Maß an Zufriedenheit.
Hierbei handelt es sich um eine neue Phase der Digitalisierung. Diese Phase der
Ausstattung steht noch am Anfang und konnte noch nicht in allen kreiseigenen
Schulen eingesetzt werden. Dies ist jedoch sukzessiv in der Zielplanung.
IV – Evaluation
der wesentlichen Punkte
·
Die im bisherigen MEP anvisierte Standardisierung
auf ausgewählte Geräte hat Nachteile. Grundsätzlich sollen die Schulen
zukünftig nach dem jeweiligen Stand der Technik in Abstimmung mit den
Schulleitungen nach ihren jeweiligen Bedürfnissen ausgestattet werden.
·
Auch werden gebündelte Beschaffungen eher kritisch
gesehen. Würde man eine Schule vollständig an einem Datum ausstatten, so würden
die technischen Entwicklungen der nächsten 5 Jahre (Investitionszeitraum) an
dieser Schule vorbeigehen. Eine sukzessive Ausstattung der Schulen erscheint
hier vorzugswürdiger, damit jede Schule auch die praktische Möglichkeit hat,
sich mit der jeweils neuesten Technik auseinanderzusetzen.
·
Die Durchführung von Lehrerfortbildungen wurde
bisher als Bedingung einer Ausstattung angesehen. Es handelt sich dabei um eine
Landesaufgabe und auf die jeweiligen Fortbildungsdaten der Lehrkräfte hat der
Schulträger kein Anrecht. Auf diese Bedingung wird verzichtet. Es ist dabei
anzumerken, dass alle kreiseigenen Schulen stetig ihre Lehrkräfte fortgebildet
haben, auch ohne dazu aufgefordert zu werden.
·
Für jedwede mediale Anschaffung ein
Medienbildungskonzept einzufordern ist für einen dynamischen
Entwicklungsprozess hinderlich. Für die wesentlichen Investitionen,
insbesondere jene, die durch den Digitalpakt finanziert werden können, sind
Medienbildungskonzepte unabdingbar. Um jedoch schnell neue Techniken
ausprobieren zu können, sind auch „Testballons“ erforderlich, damit schnell und
effizient Erfahrungen gesammelt werden können. Wenn man stetig auf die
Erfahrungen anderer wartet, werden andere stetig schneller sein.
·
Die im Medienzentrum angesiedelte
Systemadministration hat sich nur bedingt als vorteilhaft herausgestellt. Viele
alltägliche Probleme in den Schulen müssen stets schnell und anwenderfreundlich
behoben werden. Es ist hier eine duale Administration vorgesehen. Zentral im Schulamt werden zukünftig die
beim Landkreis beschäftigten Techniker angesiedelt. Diese sind zuständig für
die grundlegende Koordination, Ausschreibungen, Softwarelizenzen usw.
An den
kreiseigenen Schulen werden externe Firmen mit entsprechenden
Stundenkontingenten eingesetzt. Sie sind zuständig für die dort täglich
anfallenden örtlichen Aufgaben. Diese Stundenkontingente sollen durch die
Schulleitungen und das Schulamt gemeinsam schulindividuell eingesetzt werden.
Die Berechnung erfolgt nach den ungefähren Schülerzahlen. Die
Stundenkontingente müssen regelmäßig neu berechnet werden.
V – Zielsetzungen
2020 – 2024
Um die
Digitalisierung in den Schulen zu unterstützen, sollen smarte Ziele gesetzt
werden.
1)
Anbindung der kreiseigenen Schulen an die jeweils
verfügbaren LWL-Leitungen
2)
Sukzessive Einführung von Cloud-Lösungen für alle
kreiseigenen Schulen, sofern wirtschaftlich sinnvoll
3)
Installation von Präsentationstechnik in allen
dafür erforderlichen Unterrichtsräumen mit der jeweils modernsten Technik
4)
Leasing der Medientechnik auf max. 5 Jahre.
5)
Ausbau der Schulgebäude mit der erforderlichen
Technik für digitale Endgeräte aller Beteiligten im Schulbetrieb und Einführung
der digitalen Endgeräte für alle im Schulbetrieb tätigen Bediensteten
6)
Umstellung der Schulen auf die digitale Akte und
das digitale Klassenbuch
7)
Weitere Ausstattung der Berufsbildenden Schulen mit
der erforderlichen Automatisierungstechnik, Robotertechnik und den aktuellen
Softwareprogrammen
8)
Intensive Ausstattung der Förderschulen mit
digitalen Medien/Techniken des täglichen Lebens
9)
Unterstützung der Gymnasien bei der
Schwerpunktbildung durch Bereitstellung der entsprechenden Medientechnik
10)
Einführung von einheitlichen Standards bei den
jeweiligen Schulformen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Cloppenburg.
Zu 1 und 2)
Die Anbindung der
Schulen an die jeweils verfügbaren LWL-Leitungen ist aufgrund der technischen
Entwicklungen unabdingbar. Für alle kreiseigenen Schulen ist die Anbindung in
Bearbeitung. Bereits für die BBS-Technik in den ersten Planungen, sollen
langfristig die weiteren Schulen in Cloud-Lösungen überführt werden. Dadurch
wird die Bereitstellung der Daten qualitativ verbessert, die Datensicherheit
erhöht und auch die Leistungsfähigkeit verbessert. Grundsätzlich stehen diese
Überlegungen jedoch unter der Bedingung, dass dies wirtschaftlich ist. Sofern
dezentrale Lösungen bei gleicher Qualität günstiger sind, sollen diese
beibehalten werden.
Zu 3)
Die
Präsentationstechnik ist aus keinem regulären Unterrichtsraum mehr wegzudenken.
Hier soll zukünftig keine Festlegung mehr auf einen bestimmten Hersteller
erfolgen, sondern Ziel ist die sukzessive Vollausstattung der Schulen mit der
jeweils modernsten Variante. So kann auf technische Neuerungen schnell und
effektiv reagiert werden.
Zu 4)
Während des
einstigen Konjunkturpaketes I aus dem Jahre 2008 wurden für unterschiedliche
Schulen Smartboards erworben und gem. den Abschreibungstabellen des Landes
Niedersachsen 7 Jahre und länger eingesetzt. Nach den bisher gemachten
Erfahrungen ist diese Zeitspanne zu lang. Nach Ablauf von 5 Jahren ist ein
Einsatz für eine moderne Unterrichtsgestaltung nicht mehr zumutbar.
Der Landkreis ist
zum Modell des Leasings bzw. der Leasingmiete übergegangen. Es wird dabei die
jeweils modernste Technik angeschafft. Durch das Leasing ist auch gleichzeitig
bereits das Datum der Erneuerung fixiert und für die Beteiligten herrscht
Planungssicherheit. Durch den Verzicht auf eine Kaufoption kann der
Leasinggeber frühzeitig eine mögliche Nachnutzung organisieren und diese
späteren Erlöse bereits in die Leasingraten/Miete einpreisen.
Die Nutzungsdauer
bzw. Abschreibungsdauer ist seitens des Digitalpaktes Bund-Länder für die
Förderung für folgende wesentliche Bereiche u. a. konkretisiert worden:
Nutzungsdauer |
Digitalpakt |
Landkreis
Cloppenburg |
Präsentationstechnik |
5 |
5 |
Arbeitsplätze
PC |
4 |
5 |
Mobile
IT-Geräte |
4 |
3 |
Für
PC-Arbeitsplätze und EDV-Räume ist nach Ansicht der Kreisverwaltung auch eine
Nutzungsdauer von 5 Jahren unproblematisch. Für Tablets erfolgt eine
Orientierung an der AFA-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen für
allgemein verwendbare Anlagegüter gem. Nr. 6.14.3.2. Aufgrund der stetigen
Updates in Verbindung mit den jeweiligen Apps, des intensiven Einsatzes in den
Schulen und der stetigen Weiterentwicklung ist hier ein kürzerer
Nutzungsintervall vorgesehen. Möglicherweise sind längere Restlaufzeiten
theoretisch denkbar, dann müssten jedoch häufige Ausfälle in den Schulen in
Kauf genommen werden und eine Schulbildung auf dem noch vertretbaren aktuellen
Stand der Technik würde entfallen.
Zu 5 und 6)
Der Ausbau der
Schulgebäude beinhaltet nicht nur den Ausbau von WLAN. Geschaffen werden müssen
auch Lademöglichkeiten für Tablets und der Einsatz digitaler Haustechnik ist
vorzubereiten. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine angedachte
Zielplanung, sondern um einen notwendigen Entwicklungsschritt für die bereits
aktuell erreichte Entwicklungsphase.
Der bisherige MEP
sah in Klassenräumen die Ausstattung mit Dokumentenkameras vor. Diese Variante
hat jedoch nicht den aktuellen Stand der Technik berücksichtigt. Nach
intensiven Diskussionen wurde von den Beteiligten der Einsatz von Tablets als
zielführender angesehen. Diese sind handlicher und können dabei gleich mehrere
Funktionen erfüllen. Zudem ist beabsichtigt das digitale Klassenbuch
einzuführen und hierfür ist ein Tablet für alle beteiligten Personen
unumgänglich.
Hinsichtlich der
Kosten besteht aktuell folgende Situation:
Lehrkräfte selber
sind nicht verpflichtet, sich ihre Arbeitsmittel selber zu beschaffen. Das Land
Niedersachsen könnte dies für die Bediensteten tun, wird dies jedoch aufgrund
der damit verbundenen Kostenlast wohl nicht tun. Es könnte den Einsatz dieser
Geräte vorschreiben, müsste dann jedoch auch aufgrund des Konnexitätsprinzips
die Kosten ersetzen. Derzeit ist die Sachlage auf Landesebene daher ungeklärt.
Es ist jedoch aufgrund der bisherigen Entwicklungen davon auszugehen, dass die
Kostenlast bei den Schulträgern angesiedelt wird.
Unabhängig von
dieser bisher strittigen Frage stellt der Landkreis Cloppenburg seinen Schulen
und den darin arbeitenden Beschäftigten mobile Endgeräte zur Verfügung, damit
eine technische Weiterentwicklung erfolgen kann. Grundsätzlich ist diese Praxis
im Falle einer für Schulträger vorteilhaften Kostenübernahme durch das Land
sicherlich sofort zu beenden. Ob es sich bei diesem mobilen Endgerät um ein
Tablet oder Notebook handelt, soll zukünftig an den jeweiligen Bedarfen
konkretisiert werden. Wie sich hier die Technik weiterentwickelt, ist derzeit
noch nicht prognostizierbar.
Um die
Fortentwicklung in den kreiseigenen Schulen zu fördern, sollte die Anschaffung
unter folgenden Voraussetzungen befürwortet werden:
-
Wegfall der Dokumentenkameras
-
Einheitliche Softwarelösungen in den jeweiligen
Schulformen
-
Sicherstellung des Supports der Endgeräte durch
Fremdfirmen im Rahmen der dualen Systemadministration vor Ort
-
Einführung der digitalen Schulverwaltung und
E-Akte.
Zu 7 – 9)
Die jeweiligen
Schulformen sollen in ihren entsprechenden Bereichen unterstützt werden.
Insbesondere in
den Förderschulen wird den Schülerinnen und Schülern sonderpädagogische
Unterstützung zu Teil. Gerade in diesem Bereich ist es die Aufgabe des
Schulträgers dafür zu sorgen, dass die jeweilige Schule in die Lage versetzt
wird, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einzuräumen, dass diese
sich auf die Anforderungen der Digitalisierung vorbereiten. Wenn bei den
anderen Schulformen schon vieles durch eigenen Antrieb vermittelt wurde, können
hier ggf. besondere Bedarfe bestehen, um das zukünftig alltägliche Wissen zu
vermitteln. Im digitalen Wandel ist es bereits für alle Beteiligten immer
schwieriger den Anschluss zu finden. Gerade unsere Förderschulen benötigen hier
Unterstützung, um ihre Schülerinnen und Schüler auf die digitale Entwicklung
vorzubereiten.
Zu 10)
Die kreiseigenen
Schulen haben sich durch gemeinsame Digitalisierungskonzepte gegenüber dem
Landkreis Cloppenburg erklärt und im Wesentlichen auf eine jeweils abgestimmte
Ausstattung geeinigt. Für alle Schulformen sind stets noch einzelne
Detailfragen zu klären, was jedoch die oben beschriebenen Ziele insofern nicht
berührt.
Bisher noch offen
und noch nicht entschieden ist die Frage von BYOD (= Bring Your Own Device)
oder GYOD (=Get Your Own Device).
Während bei BYOD
private Tablets/Notebooks der Schülerinnen und Schüler in der Schule eingesetzt
werden, würden bei GYOD vorgegebene bzw. gegen Gebühr gestellte Geräte seitens
des Schulträgers oder der Schule eingesetzt werden. Die zukünftig
wünschenswerte Variante ist BYOD, da private Geräte zum Einsatz kommen könnten
und deren Anschaffung und Verwaltung in der Hand der Nutzer läge.
Aus der bisherigen
Praxis ist BYOD jedoch derzeit noch nicht schultauglich umsetzbar. Sofern ein
Einsatz digitaler Endgeräte seitens der Schülerinnen und Schüler in den Schulen
erfolgen soll, so wäre nach dem aktuellen Stand der Technik lediglich GYOD
umsetzbar. In dieser Frage müssen erst noch weitere Erkenntnisse gesammelt
werden.
In diesem
wesentlichen Punkt gibt es aktuell noch keine abschließende
Entscheidungsfindung.
VI – Digitalpakt
Bund-Länder
Den kreiseigenen
Schulen steht aufgrund des Digitalpaktes Bund-Länder ein Sockelbetrag in Höhe
von 30.000,00 EUR pro Schule zur Verfügung (insgesamt 330.000,00 €) und dem
Landkreis Cloppenburg als zuständigen Schulträger ein pauschalierter Betrag in
Höhe von 3.926.062,00 EUR. Insgesamt erhält der Landkreis Cloppenburg eine
Fördersumme von 4.256.062,00 EUR.
Es wird hierzu auf
die Ausführungen der Sitzung des
Schulausschusses vom 29.08.2019 zu TOP 9 verwiesen (siehe Anlage 1 zu diesem
TOP).
VII – Kosten
a)
Der bisherige
Medienentwicklungsplan sah für einen Investitionszeitraum von 5 Jahren (2016 –
2020) folgende geschätzte Beträge vor:
Hardwareanschaffungen 3.330.600,00
EUR
Server und aktive
Komponenten 20 % v. o.
666.120,00 EUR
Software 10
% v. o. 333.060,00 EUR
Infrastrukturkosten
(ohne Ansatz) 0,00 EUR
WLAN-Ausbau (ohne
Ansatz) 0,00 EUR
Gesamt:
4.329.780,00 EUR
Die Ansätze für die
Infrastrukturkosten und den WLAN-Ausbau waren und sind über pauschale
Aufschläge nicht errechenbar.
b)
Nachfolgende grobe
Kostenschätzung ergibt sich im Falle der Umsetzung der angedachten
Digitalstrategie:
Hardwareanschaffungen:
-
Präsentationstechnik
7.500.000,00 EUR
-
EDV-Räume + Fachräume
1.300.000,00 EUR
-
Verwaltungsarbeitsplätze
400.000,00 EUR
-
Tablets für Lehrer und Projekte 700.000,00 EUR
-
Drucker und Kopierstationen
600.000,00 EUR
Server und sonstige
Komponenten: 20 % v. o. 2.100.000,00 EUR
Software: 600.000,00 EUR
Duale
Administration: 2.800.000,00
EUR
Gesamt: 16.000.000,00
EUR
Die Wertermittlung
beruht auf der Anzahl der Räumlichkeiten in Verbindung mit den bisherigen
Ausschreibungsergebnissen und den einst beim MEP zugrunde gelegten pauschalen
Aufschlägen, ausgenommen der Software.
Bei Zielerreichung
im Jahr 2024 ergibt sich jährliche prognostizierte Kosten in Höhe von 3.200.000,00 EUR (16.000.000,00 EUR /
5).
c)
Nicht eingerechnet
sind u. a.
-
die Personalkosten der kreiseigenen Techniker und
des Personals der Schulamtes,
-
die Infrastrukturkosten,
-
Kosten der digitalen Akte,
-
der WLAN-Ausbau,
-
Kosten der Automatisierungs- und Robotertechnik,
-
Breitbandanschlüsse.
Diese Kosten werden
mit jährlich ca. 1.300.000,00 EUR
grob geschätzt. Enthalten sind in dieser Aufstellung einmalige Aufbaukosten und
auch wiederkehrende Kosten. Die Gesamtsumme beträgt ca. 6.500.000,00 EUR(1.300.000,00 € x 5).
d)
Es werden sich
daher im Falle der Zielerreichung ab dem Jahr 2024 jährliche Kosten von ca. 4.500.000,00 EUR (3.200.000,00 EUR +
1.300.000,00 EUR) ergeben.
Die hier
errechneten Ansätze werden in die jeweiligen Haushaltsplanungen eingepflegt.
Die konkreten Auszahlungsermächtigungen bestehen erst vorbehaltlich der
politischen Beschlussfassung über den jeweiligen Haushalt.
Die kreiseigenen
Schulen konnten zur Vorlage Stellung nehmen und stimmen dieser grundsätzlich
zu.