Beschlussvorschlag:
1. Der Sozialausschuss empfiehlt
dem Kreistag, das in der Tabelle dargestellte Maßnahmenpaket zur Förderung zu
beschließen.
2. Der Sozialausschuss empfiehlt
dem Kreistag, die Richtlinie an die Planungen der Kassenärztlichen Vereinigung
anzupassen und ggfs. die Richtlinie für weitere Facharztberufe zu erweitern.
Sachverhalt:
Seit
dem 01.06.2019 vergibt der Landkreis Cloppenburg jährlich bis zu fünf
Stipendien an Studierende der Humanmedizin. Grundlage hierfür bildet der
einstimmige Beschluss des Kreistages vom 17.01.2019. Erfreulich ist, dass wir
bereits im ersten Jahr zwei Personen für ein Stipendium gewinnen konnten.
Aufgrund einiger neuer
Erkenntnisse beantragt die Verwaltung nun eine Ausweitung der Richtlinie zum
Maßnahmenpaket „Förderungen zur Sicherstellung der hausärztlichen
Grundversorgung“. Beantragt werden zwei Änderungen:
1.
Ausweitung der Richtlinie auf
weitere Facharztgebiete
2.
Ein geringerer Stipendiensatz für
BAföG Empfänger/innen
Zur
besseren Verdeutlichung können Sie der unten stehenden Tabelle das aktuelle
Maßnahmenpaket entnehmen. Die heute zu beschließenden Änderungsvorschläge sind
in der Tabelle rot hinterlegt:
Art der Förderung |
Umfang der Förderung |
Förderungen innerhalb des Studiums |
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5 jährliche Stipendien
für das Studium (Wahlmöglichkeit
der Beträge) |
500 EUR pro
Monat (max. 75 Monate) 5 Jahre
Bindung an den Landkreis Cloppenburg |
300 EUR pro Monat (max. 75 Monate) 3 Jahre Bindung an den Landkreis
Cloppenburg |
|
Vorrangig
Allgemeinmedizin – Anpassung auch auf weitere Facharztbereiche, sofern in
Planungen der Kassenärztlichen Vereinigung berücksichtigt. |
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5 jährliche
Famulaturen/ Blockpraktika (Allgemeinmedizin) |
500 EUR pro
Monat |
2 jährliche Förderungen des Praktischen Jahres (Wahltertiär Allgemeinmedizin als Auflage) |
500 EUR pro Monat (max. 12 Monate) |
5 jährliche „MEDI-Starter Pakete“ |
Sie erhalten Sachmittel
(siehe Anlage) |
Nur für
Studierende der E.M.S.-Oldenburg und der Universität Groningen |
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Fahrtkostenerstattung
Praktikum |
einmalig 100
EUR |
Übernachtungszuschlag
für Praktika |
30 EUR pro
Tag |
Einmalig
freie Eintritte in |
·
Museumsdorf ·
Kino ·
Schwimmbad |
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Niederlassungsförderungen |
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Förderung der
Niederlassung Facharzt Allgemeinmedizin -
Jährlich bis zu 2
Praxisniederlassungen -
Jährlich bis zu 2
Zweigpraxen |
einmalig
15.000 EUR (Regelfall) |
einmalig
10.000 EUR (Zweigpraxis) |
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einmalig
30.000 EUR (akut Gebiete) |
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Im Einzelfall
wird geprüft, welche Förderung seitens des Landkreises am besten für die
Antragstellende Person ist. Eine Zusammenarbeit erfolgt hier mit der
Wirtschaftsförderung des Landkreises (KMU-Förderung). |
Finanzierung:
Es entstehen durch den
Beschlussvorschlag keine weiteren Kosten.
Alle anfallenden Aufwendungen
sind im Haushalt der Gesundheitsregion eingeplant.
Anlagenverzeichnis:
Richtlinie zum Maßnahmenpaket
„Förderungen zur Sicherstellung der hausärztlichen Grundversorgung“ in der
derzeit aktuellen Fassung.